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Wasserschaden bei finanziertem Wohnhaus

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harakiri
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.Apr 2006 18:59    Titel: Wasserschaden bei finanziertem Wohnhaus Antworten mit Zitat

SgDuH,
zuerst möchte ich mich bei den machern für dieses tolle Forum bedanken!

Ich hab da ne Frage:

ich bin nun schon länger im Streit mit meiner Bank.
Ich bin im Dezember aus unserem finanzierten Wohnhaus mit meiner Familie ausgezogen, wir wollen das Haus verkaufen.,

Im januar hatten wir dann einen Wasserschaden. Dieser wurde dann auch direkt der Versicherung gemeldet, diese schickten nach 4!!! Wochen einen Gutachter.

Fazit: da das Haus unbewohnt sei, habe sich das Risiko erhöht und da ich dies nicht gemeldet habe, wurde der Vertrag gekündigt, Zahlung verweigert.

Soweit....

Nun bekam ich einen Brief von meiner Bank:
Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Versicherung der Bank den Schaden gemeldet habe. Der schaden beliefe sich auf 7000,00 Euro. Zahlung jedoch nur, wenn der Schaden behoben werde und Rechnungen vorgelegt werden. (Mir liegt nur die Absage der Versicherung vor)

wenn keine Rechnungen vorgelegt würden, würde man davon ausgehen, dass der Schaden nicht behoben wird.

In diesem Falle würde man die von der Versicherung angebotene Abfindung (5000,00 Euro) annehmen.

Diese Abfindung würde dann dem Darlehnskonto bzgl. der Wertminderung zugeführt.

Ist dies rechtens? Muss ich eine Firma beauftragen oder kann ich den Schaden auch selbst beheben. (Bislang wurde alles in Eigenregie gemacht, auch der Anbau...)
Mir liegt keine Zahlungszusage der Versicherung vor, ebensowenig das Gutachten aus dem die Schadenshöhe hervorgeht?

Was kann ich tun?
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dls-24
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 581
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 1:11    Titel: Antworten mit Zitat

harakiri,
die Versicheung ist im Recht!
leider wuren mit Leistungen der Versicherer in der Vergangenheit zu oft Schundluder getrieben und sie müssen das nun ausbaden

Wenn nun der Bank diese Aussage des Versicherers vorliegt, lassen sie sich eine Kopie geben und verlangen sie Deckungszusage, bzw. der Handwerker kann mit der Versicherung nach vorheriger Rücksprache direkt abrechnen.-

Sie kommen um die Wertminderung umhin und der Wasserschaden wird behoben.

Sie werden zwar keinen "Überschuss" erziehlen, aber dass hatten sie doch bestimmt nicht vor

Ich möchte hier nichts unterstellen !
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harakiri
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 11:16    Titel: Gesetze Antworten mit Zitat

Hallo und Danke für die schnelle Antwort,
kann mir jedoch jemand die Gesetzesgrundlage für diese Verfahrensweise der Versicherung/Bank nennen?

Wie gesagt,ich bekam eine Absage der Versicherung, die Bank eine Zusage!! (Ich bekam von dem Schreiben an die Bank noch nicht einmal ein Doppel)

Ich bin Versicherungsnehmer, wieso läuft die Korrespondenz mit der Bank und nicht mit mir?

Mir kommt das so vor, als würde hinter meinem Rücken "gemauschelt"!!

Nochmals, kennt jemand die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen?
(Es ist nicht das erste Mal, dass meine Bank Dinge tut, die sie nicht darf)

Nochmals Danke
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dls-24
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 581
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Da ihr Haus als Sicherheit gegenüber der Bank abgetreten sein wird, hat sie auch die Rechte an der Versicherung und ist deren direkter Ansprechpartner.
Auf Verlangen, müssen sie allerdings Kopien erhalten!

Leistungen aus ihren Vertrag werden direkt an die Bank geleistet, oder an den Handwerker.
Sie werden KEIN Geld daraus in ihre Finger kriegen.

Noch etwas:
Zahlen sie ihre Prämien nicht rechtzeitig, tritt die Bank für sie ein und zahlt als Nutznießer dieser abgetretenen Police die Beiträge.
Hüten sie sich aber davor, Prämien-, od. Raten- Zahlungen einzustellen, sonst wird die Bank bockig und versteigert ihr Haus.

Das Recht dazu hat sie sicherlich, da sie sich vermutlich, ja fast ganz sicher, einer sofortigen Zwangsvollstreckung bei Zahlungsverzug unterzogen haben!!!

Die Vorgehensweise der Versicherung und Bank ist so üblich.
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

verstehe ich leider nicht ganz!

ich hatte auch mal einen sturmschaden, damals wurde alles über mich abgewickelt.

Ausserdem hatte ich von der Versicherung eine Absgae zur Schadensregulierung mit gleichzeitiger Kündigung der Versicherung.

Und nun kommt aus heiterem Himmel plötzlich ein Schreiben meiner Bank, dass die ne Zusage hätten. Das passt in meinen Augen absolut nicht zusammen.

Wo kommt die plötzliche Zusage her, wenn schon ne Absage da war??
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dls-24
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 581
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

harakiri,
alles logisch was sie da Schreiben.

1. Der Sturmschaden
2.Der Wasserschaden
und schon kündigt man ihnen.
Regelfall:nach 2 deftigen Schäden

Zuerst haben sie sicherlich den 2. Schaden gemeldet und der wurde weil sie einen KV vorgelegt haben, geprüft.
Dann wurde ihnen mitgeteilt, dass die nur Rechnugen für tatsächlich erbrachte Handwerkerleistungen bezahlen wollen und
wenn sie wie sie sagten, selbst den Schaden beheben wollen, zahlt die Vers. wesentlich weniger als im KV steht.

Sind sie Vorsteuerabzugsfähig? Wenn nein,
dann sind dass schon mal 16 % weniger.

Gleichzeitig mit ihrem Schreiben, erhielt auch die Bank Nachricht und die haben dann intern geregelt, dass die Minderzahlung akzeptiert würde.

Die rechnen nicht damit, dass sie wirklich Reparieren, deshalb auch die Wertminderung, seitens der Bank auf die Immob.

SO, jetzt sind sie ersteinmal ohne Versicherung und sehen sie bloß zu, dass sie eine Neue finden, was schwer sein wird, weil sie nach Vorschäden gefragt werden und die u. fast Alle einen Versicherungsschutz ablehnen werden.
Verschweigen sie die Vorschäden aber KEINESFALLS !!!
Sonst haben sie trotz Police KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ


In einer Zentraldatei speichern alle Versicherungen Schäden auf die später auch die neue Gesellschaft zugreifen kann.

Dann haben sie falsche Angaben gemacht und die Gesellschaft braucht bei neuerlichen Schadensfall nicht zu leisten
Es gibt allerdings einen mehr oder weniger "legalen" Trick!
Den verrat ich ihnen aber NICHT HIER.
Dafür müßten sie mich schon kontaktieren.
Ich mach jetzt erst einmal Feierabend und morgen können wir uns weiter unterhalten.
schönen Abend noch
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