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Wenn Spamblocker zum Risiko werden

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5915

BeitragVerfasst am: 8.Jun 2006 10:34    Titel: Wenn Spamblocker zum Risiko werden Antworten mit Zitat

Wer unliebsame Werbemails, so genannte „Spam-Mails“ ungefragt filtert, kann in Konflikt mit dem Gesetz geraten.

Denn nach einem neueren Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist das ungeprüfte Aussortieren eine strafbare Handlung.

Die Richter verlangen für den Einsatz von Postfiltern, dass sowohl Absender als auch Empfänger einer Mail in die Sortierung einwilligen.

Praktisch filtern aber die meisten Provider in Unternehmen ohne ihre Arbeitnehmer, geschweige denn die Absender, um ihr Einverständnis gefragt zu haben.

Die Kontrolle und das Vernichten verletze das Post- und Fernmeldegeheimnis nach § 206 des Strafgesetzbuchs (StGB), meint das OLG Karlsruhe. Außerdem würden dabei Daten nach § 303a StGB Daten rechtswidrig verändert (Az.: 1 Ws 152/04).

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Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2006 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Dann muss ich jetzt also die Spamversender fragen, ob ich deren Müllmails in unserer Firma filtern darf? Das ist ja totaler Quatsch, die geben doch nie diese Zustimmung!
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Brendle
Insider


Anmeldungsdatum: 27.11.2002
Beiträge: 576

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2006 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber 20 jahre Knast als diesen Schrott annehmen!
Grüße
Brendle
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Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2006 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das wäre doch was, wenn wir jetzt die Spammer fragen müßten, ob
wir ihren Kram löschen (nicht filtern, weil, das darf man sicher immer
ohne zu fragen, da filtern nichts anderes als "sortieren" ist") dürfen.

Aber, hier ist Panik nicht angesagt:

1.
Das Urteil ist bereits anderthalb Jahre alt. Der Beitrag vom Handelsblatt
allerdings ist vom 8.6.2006. Wollte man da das Sommerloch etwas aus-
füllen?

2.
Richtig gelesen hat der Verfasser des Handelsblatt-Beitrages das Urteil
augenscheinlich aber nicht. Wer weiß, vielleicht auch überhaupt nicht
gelesen? Falls doch, dann aber wohl nicht verstanden - zumindest aber
fälschlich SEHR frei interpretiert. Denn, die Schlußfolgerung, daß Firmen
ihre Mitarbeiter fragen müßten (oder/und gar die Spam-Versender),
ob sie filtern dürften ... geht aus dem Urteil beileibe nicht hervor.

In dem Urteil geht's um eine Hochschule, die nicht nur ihren Mitarbeitern
und Studenten die Nutzung ihrer eMail-Server für 'interne', sozusagen
'studentische' Zwecke erlaubte, sondern auch für private Zwecke. Und
darüber hinaus stellte sie wohl ihre eMail-Server auch "Dritten" zur
Verfügung - im Urteil wurden 'Vereine' genannt.

Insofern hat die Hochschule Telekommunikations-Mittel bereitgestellt.
Diese darf sie natürlich nicht willkürlich nach eigenem Gutdünken be-
schränken. (Naja, über das 'natürlich' in meinem Satz könnte man noch
diskutieren.)

Worum es in dem Fall genau ging, kann man ja nachlesen, hier z.B.:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050052.htm

Eine 'normale' Firma aber stellt - in der Regel - ihren Mitarbeitern sicher
nicht ihre eMail-Server zur freien Verfügung. Oder? Auch wenn ein MA
einen Account alà [E-Mail anzeigen] hat, bedeutet dies nicht, daß er,
der MA, diesen Account privat nutzen darf/kann. Da gibt's ja nun mitt-
lerweile genügend Urteile. Wenn er einen solchen Account aber nicht
privat, sondern nur zweckgebunden geschäftlich nutzen soll/darf, dann
kann sicher davon ausgegangen werden, daß dieser Account nicht IHM
gehört, sondern der Firma.

So. Und jetzt ganz platt gesagt: der, dem's gehört, darf bestimmen,
was damit passiert.

Insofern muß kein Unternehmer einen Mitarbeiter fragen, ob er dieses
oder jenes ausfiltern darf. AUßER, er stellt seinen Mitarbeitern die eMail-
Accounts auch für den privaten Gebrauch zur Verfügung. Tut er dies
nicht, KANN/DARF über jeglichen eMail-Account nur geschäftsbezogene
Korespondenz laufen. Und wenn sie geschäftsbezogen ist, dann ist die
Korrespondenz für ihn, den Unternehmer, bestimmt und NICHT für
den Mitarbeiter.

Und wie gesagt, auch wenn's der Handelsblatt-Beitrag anders suggeriert:
Der Empfänger einer Spam-eMail muß ganz sicher NICHT den Spam-
versender fragen, ob er filtern oder löschen darf.

So einfach ist das, ganz kurz gesagt.

Das könnte man nun noch ausweiten, weitere Punkte anführen, die hier
eine Rolle spielen aber nicht angesprochen wurden, und juristische Be-
gründungen liefern ... ich habe jetzt momentan aber keine Zeit mehr ...
muß mich wieder um's Spam-ausfiltern kümmern ...

Andreas

.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5915

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2006 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Neues Gesetz soll Spam bekämpfen

Die Bundesregierung will die Flut unerwünschter Spam-Mails mit einem neuen Gesetz bekämpfen. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, heißt es in dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett jetzt verabschiedete.

"Wer absichtlich den Absender oder den kommerziellen Charakter einer E-Mail verschleiert, kann dann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belangt werden", sagte Verbraucherschutzminister Horst Seehofer. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos betonte, auch Unternehmen könnten sich nun gegen massenhafte Werbe-Mails wehren.
Die meisten Spams kommen aus dem Ausland

Die meisten Spam-Mails werden allerdings aus dem Ausland verschickt und fallen nicht unter deutsche Gesetzgebung. Etwa 96 Prozent aller Internet-Nutzer erhalten regelmäßig Spam-Mails. Der volkswirtschaftliche Schaden in der EU wurde allein für das Jahr 2004 auf 2,4 Milliarden Euro geschätzt.
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