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Wenn der Hartz-Mann zweimal klingelt ...

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6791

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2006 18:07    Titel: Wenn der Hartz-Mann zweimal klingelt ... Antworten mit Zitat

Das nennt man ausgleichende Gerechtigkeit.

Noch am Dienstag griff die große Koalition den Betuchten in die Taschen. Zumindest symbolisch, denn die sogenannte Reichensteuer soll nur eine Milliarde Euro in die Staatskasse spülen. Einen Tag später waren die Erwerbslosen dran.
Den Empfängern des Arbeitslosengeldes II sollen jährlich 1,5 Milliarden aus den Rippen geleiert werden. Das sogenannte Hartz-Optimierungsgesetz von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD), das am Mittwoch im Kabinett verabschiedet wurde, soll endlich Schluß machen mit dem von ihm entdeckten massenhaften Mißbrauch sozialer Leistungen.

Für Erwerbslose bedeutet das: Schnüffelnde Hartz-Agenten in Schlaf- und Badezimmern, Aufhebung der letzten Reste ihres Datenschutzes und Leistungskürzungen bis zum Streichen der Heizkostenübernahme. Die Schnüffler, auch Außendienstmitarbeiter genannt, werden den Job-Centern samt Quote aufzudeckender Mißbrauchsfälle zugeteilt. Jedes Center soll laut Spiegel online unter anderem durch Hausbesuche 200 Sozialbetrüger entlarven. Von Kopfgeldern war am Mittwoch allerdings noch keine Rede.

Auf der Suche nach verdeckten eheähnlichen Verhältnissen sind zunächst Wohn- und Zweckgemeinschaften im Visier. Wer das gemeinsame Nutzen des Zahnputzbechers leugnet oder verschweigt, ist verdächtig, doppelt Staatskohle abzuzocken.
Um weiteren Mißbrauch vorzubeugen werden zwei Erwachsene, die länger als ein Jahr zusammenleben, durch die Gesetzesänderung kurzerhand zur eheähnlichen Gemeinschaft erklärt. Den Nachweis, daß dem nicht so ist, hat künftig der Erwerbslose selbst zu erbringen, während die Beweislast bisher bei den Behörden lag.

Das Gesetz, das am 1. August in Kraft treten soll und in der kommenden Woche im Bundestag behandelt wird, hat noch mehr zu bieten.
Um die Bedürftigkeit von Langzeitarbeitslosen zu prüfen oder verschwiegene Einkommens- und Vermögensquellen aufzuspüren, werden die Rechtsgrundlagen für den Datenabgleich aufgeweicht. »Spürbar« verschärft werden hingegen die Zwangsmaßnahmen gegen ALG-II-Empfänger.
Wer sich künftig weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, bekommt 30 Prozent weniger ALG-II. Wagt er es innerhalb eines Jahres, ein zweites Mal nein zu sagen, fehlen 60 Prozent im Portemonnaie. Damit es richtig weh tut, werden auch die Miet- und Heizkosten zusammengestrichen.

Der Gesetzentwurf degradiere Erwerbslose zum Einsparpotential, kommentierte die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Katja Kipping, am Mittwoch. »Wenn Einsparungen im Haushalt notwendig sind, ist bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Wirtschaftskriminalität mehr zu holen als bei Menschen, die von 345 Euro und weniger im Monat leben müssen.«

Quelle: jW
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Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.Mai 2006 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich finde diese längst überfälligen Anpassungen okay.

Mit den eheähnlichen Gemeinschaften ist schon zu Zeiten des BSHG sehr viel Schindluder getrieben worden (allein, um den Mehrbedarf für Alleinerziehende zu sichern). Dass gegen den Missbrauch dieser steuerfinanzierten Leistungen vorgegangen wird, ist nur okay.
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