Verfasst am: 3.Nov 2004 12:37 Titel: Widerrufsrecht bei EBAY vom BGH bestätigt
Verbraucher haben bei Versteigerungen des Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) können sie ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei einer telefonischen Bestellung - ein „Fernabsatzvertrag“, der aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne, so der BGH.
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