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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
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Verfasst am: 31.Mai 2007 7:44 Titel: Zwangsvollstreckung wird effektiver |
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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts und -verfahrens hat am 23.5.2007 eine Zwischenbilanz ihrer Arbeit vorgelegt. Die Arbeitsgruppe hat darauf hingewiesen, dass sie die Vorarbeiten für den bereits im Januar 2007 vom BMJ vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes geleistet habe. Ferner befasse sie sich mit einem Gesetzentwurf, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für Internetversteigerungen durch Gerichtsvollzieher schaffen soll und mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung.
Reform des Kontopfändungsschutzes:
Der Gesetzentwurf sieht eine Überarbeitung der für den Kontopfändungsschutz relevanten Vorschriften der ZPO, des SGB I sowie des EStG vor. Durch effektiven Schutz bei Kontopfändungen sollen dem Schuldner künftig ohne aufwändiges Verfahren die Geldmittel verbleiben, die er existentiell für seinen Lebensbedarf benötigt. Das Kabinett wird sich voraussichtlich im Sommer 2007 mit dem Gesetzentwurf befassen.
Internetversteigerungen durch Gerichtsvollzieher künftig möglich:
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe will einen weiteren Gesetzentwurf vorbereiten, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für Internetversteigerungen durch Gerichtsvollzieher schaffen soll. Um zum Vorteil aller Verfahrensbeteiligten einen höheren Erlös zu erzielen, sollen Gerichtsvollzieher künftig auch gepfändete Gegenstände über das Internet versteigern können. Der Gesetzentwurf soll demnächst in den Abstimmungsprozess gegeben werden.
Reform der Sachaufklärung:
Gegenstand dieses Gesetzesvorhabens ist es, zahlungsunwillige Schuldner zu verpflichten, zu Beginn des Zwangsvollstreckungsverfahrens ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen. Damit sollen zeitaufwändige und nutzlose Pfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher verhindert werden. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus für den Gerichtsvollzieher die Möglichkeit vor, Daten des Schuldners bei Meldeämtern und anderen Stellen abzurufen.
Zudem sollen in den Ländern künftig zentrale Vollstreckungsgerichte eingerichtet werden, bei denen die bisher dezentral von den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse elektronisch abrufbar sind. Der Gesetzentwurf soll im Herbst 2007 der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vorgelegt werden.
Quelle: BMJ |
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