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im urlaub falsch geparkt - wen juckts?

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wirst du knöllchen aus dem ausland brav bezahlen?
ja
12%
 12%  [ 1 ]
nein
87%
 87%  [ 7 ]
Stimmen insgesamt : 8

Autor Nachricht
el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 30.Mai 2003 21:55    Titel: im urlaub falsch geparkt - wen juckts? Antworten mit Zitat

bußgeldbescheide aus dem ausland (außer aus österreich) wurden bisher in deutschland nicht vollstreckt. wenn man in frankreich oder holland falsch geparkt hatte und deshalb ein knöllchen unter dem scheibenwischer fand, hat man es als souvenir ins fotoalbum geklebt.

diese schönen zeiten sind vorbei.

Die EU-Justizminister haben am 8. Mai 2003 in Brüssel beschlossen, Strafzettel und Bußgelder künftig gegenseitig einzutreiben. Damit können Verkehrssünder auch bei Verstößen in anderen EU-Staaten zu Hause belangt werden. Dies soll für Bußgeldbescheide ab 70 Euro gelten.

in deutschland wurde das "eg-beitreibungsgesetz" am 20.05.2003 in bonn im bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seitdem auch auf eg-knöllchen anwendbar. http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s0654.pdf

anders als in deutschland werden kleine übertretungen der straßenverkehrsordnung im ausland teilweise drakonisch bestraft:

Zitat:
Schon bei kleineren Verkehrssünden, wie beim Falschparken, kann es teuer werden. So kann in Frankreich für Falschparken ein Bußgeld bis zu 150 Euro fällig werden, in Schweden sind umgerechnet bis zu 95 Euro fällig und in Irland beginnen Parkknöllchen erst bei 80 Euro. In Österreich zahlen Falschparker zwischen 10 und 70 Euro, in Griechenland zwischen 40 und 70 und in der Schweiz zwischen umgerechnet 30 und 80 Euro.

Auch bei Alkohol am Steuer und Raserei drohen im Ausland hohe Strafen. In Irland sind bei Trunkenheit mindestes 1.270 Euro fällig, in Luxemburg bis zu 1.250 Euro. In Frankreich geht's ab 750 Euro und in Dänemark ab 540 Euro los. Wer die erlaubte Geschwindigkeit um 20 Stundenkilometer überschreitet, wird in Italien und Belgien mit mindestens 140 Euro zur Kasse gebeten, in Spanien muss man mit 90 bis 300 Euro Bußgeld rechnen. In Frankreich beginnen die Strafen bei 90 Euro.
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