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Trader Insider
Anmeldungsdatum: 28.10.2003 Beiträge: 931 Wohnort: Weesen
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Verfasst am: 17.Dez 2004 14:01 Titel: Frage zu Finanzaufsicht in Oesterreich |
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@all
Ich bitte die oesterreichischen Kollegen mal um ihre Mithilfe bezüglich der dortigen Finanzmarktaufsicht.
Wir haben mittlerweile Anfragen von Vermittlern aus Oesterreich unser Angebot, also Forex Spot (keine Optionen etc.), in ihrem Land anzubieten. Ich bin mir bezüglich der Bewilligung nicht ganz sicher. Ich bin der Meinung dass diese Vermittler unser Angebot am Markt anbieten dürfen ohne dass wir eine entsprechende Bewilligung brauchen. Voraussetzung allerdings dass nicht aktiv Werbung geschaltet wird oder, im Falle von Internetlinks, kein konkretes Angebot unterbreitet wird (lediglich Firmenname und allg. Angaben).
1. Ist das so richtig?
2. Was muss der Vermittler erfüllen; wie z.B. Gewerbeschein, Fähigkeitsausweis o.ä.?
Zur Klarstellung: Wir machen grundsätzlich keine Angaben zu Performance (nur im Kundengespräch mit entsprechenden Hinweisen). Schlaumeierisches Umgehen der Vorschriften lassen wir bleiben - schadet langfristig nur und bringt sowieso nichts. Sollten wir eine Bewilligung beantragen müssen werden wir das über eine spezialisierte Kanzlei in die Wege leiten.
Besten Dank schon mal für Eure Hilfe und Hinweise.
Grüsse
Trader |
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bluemaxim Newbie
Anmeldungsdatum: 26.11.2004 Beiträge: 26 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 15.Jan 2005 20:58 Titel: |
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@trader
Kenne mich mit der FMA in Österreich aus, da ich unter anderem für ein konzessionierten Finanzdienstleister als GF tätig war. Was wollt Ihr genau machen und was für ein Finanzinstrument anbieten?
gruß bluemaxim |
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Trader Insider
Anmeldungsdatum: 28.10.2003 Beiträge: 931 Wohnort: Weesen
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Verfasst am: 17.Jan 2005 17:44 Titel: |
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Wir offerieren Forex; d.h. nur Spot und nicht Futures, options und ähnliche Instrumente. Wir verwalten für den Kunden das Konto mit einer limitierten Vollmacht; das Kundenkonto wird direkt bei der Brokerbank(Broker geführt. Wir können das Konto selbst bewirtschaften oder auch mit anderen Händlern zusammen das acct. bewirtschaften.
Für det. Info siehe auch unsere homepage (einfach unten anklicken).
Meine Frage zielt darauf inwiefern wir unsere Dienstleistungen über Vermittler anbieten dürfen ohne mit der FMA in clinch zu geraten. Also: Was darf ich und was nicht, was muss der Vermittler beachten bez. Werbung etc.
Wie bereits erwähnt: Wir wollen kein schlaumeierisches Umgehen der Regeln praktizieren aber in der Anfangsphase auch nicht einen Riesenaufwand betreiben.
Legal und simpel eben.
Besten Dank schon mal
Grüsse
Trader
Eventuell auch email senden oder tel-nr hinterlassen damit ich anrufen kann. Danke. |
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bluemaxim Newbie
Anmeldungsdatum: 26.11.2004 Beiträge: 26 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 17.Jan 2005 19:36 Titel: |
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Hallo trader,
wie ich ihrer HP entnehme, liegt ihre Hauptgeschäftstätigkeit in der Schweiz und Sie sind der SRO unterstellt.
Bitte berücksichtigen Sie immer folgendes:
Sämtliche jetzt aufgeführten Tätigkeiten unterliegen generell den aufsichtsrechtlichen Behörden, sprich der FMA in Österreich sowie der BAFin in Deutschland.
1. Vermittlung von Wertpapiergeschäften, i.S. von Finanzinstrumenten, in Deutschland spricht man von der Anlage- und Abschlussvermittlung
2. Vermögensverwaltung, in Deutschland spricht man von der Finanzportfolioverwaltung
Die gewerbliche Vermögensberatung ist in Österreich konzessionspflichtig.
Die Anlageberatung ist in Deutschland noch nicht lizenzpflichtig (ist vorgesehen).
Für jede Beratung, ob privat oder gewerblich, haftet der Berater bzw. Vermittler!!!!!!!
EIN GENERELLER HINWEIS FÜR ALLE VERMITTLER:
Liegt eine Verfügungsgewalt über das Geld bzw. Vermögen vor, z.B. durch Vollmacht und man hat keine aufsichtsrechtliche Zulassung, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit Kenntnisnahme über einen Verstoss die aufsichtsrechtliche Behörde, unabhängig der eigenen weiteren Nachverfolgung, sofort die Staatsanwaltschaft auf Grund der bestehenden Gefahr der Vermögensveruntreuung einbezieht. Also Finger davon lassen!!! Es handelt sich hier nicht mehr um eine lapidare Ordnungswidrigkeit, sondern um ein Straftatbestand, zumindest in Deutschland. Und lasst Euch nicht mit Müll zu texten, wie z.B. „man hat ein Zusage der Aufsichtsbehörde oder die Aufsichtsbehörde hat alles geprüft“ bzw. noch dreister ist die Aussage „die Aufsichtsbehörde hat in unseren Räumen alles geprüft“. In diesem Fall folgender Hinweis. Keine Aufsichtsbehörde prüft in den Räumen der Gesellschaft. Im übrigen lasst Euch Name der angeblichen BAFin Mitarbeiter geben, das erwähnte Schriftstück zeigen (es gibt nämlich keins, grins!!!) und ruft bei der BAFin bzw. FMA an.
Beide Aufsichtsbehörden erteilen schriftliche Genehmigungen über erteilte Zulassungen. Darüber hinaus sind auf der jeweiligen HP alle zugelassenen Gesellschaften aufgeführt.
Also lieber trader, wenn Ihr grenzüberschreitend im EU-Raum tätig werden wollt, dann müsst Ihr als Gesellschaft entweder die Voraussetzungen erfüllen, oder Ihr sucht Euch einen Partner der über die entsprechende aufsichtsrechtliche Erlaubnis verfügt.
Das hört sich aber leider einfacher an als gedacht, da diese Gesellschaft mit Erlaubnis Euch Ihr Haftungsdach zur Verfügung stellen muss. Dies bedeutet im Klartext, dass die Haftung für sämtliche Geschäfte übernommen werden muss. Und wer macht das bitte schön? Und wenn ja, dann bitte zu welchen Konditionen? Würde von Euch jemand ein Risiko eines Initiators/Vertragspartners übernehmen, den ich nicht kenne, der Risiken in der Vermögensveranlagung in nicht bekannter Haftungs-Höhe eingehen kann und evtl., ich getraue mich gar nicht es zu schreiben, „Slipping“ oder „Veruntreuung“ machen kann?
Mein Tipp:
1. Eigene Konzession in Österreich beantrage.
2. Partner finden, mit dem das Gesellschaftskapital sowie das Management gemeinsam aufgeteilt wird. Eine Überwachung ist somit gewährleistet. Diese Variante Ist jedoch unüblich.
Der Wunsch nach einfach , simpel und kostenlos gibt es nur bei „Alice im Wunderland“, tut mir leid für Dich.
Zwecks persönlichem Austausch bin ich unter [E-Mail anzeigen] erreichbar. Bei Telefonangabe melde ich mich. |
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Trader Insider
Anmeldungsdatum: 28.10.2003 Beiträge: 931 Wohnort: Weesen
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Verfasst am: 18.Jan 2005 16:24 Titel: |
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Danke bluemaxim für die ausführliche Antwort.
In etwa so habe ich das ganze auch interpretiert. Ganz so heiss ist es bei uns nicht da der Kunde sein Konto ja direkt bei der Bank resp. Broker eröffnet und wir lediglich eine limited power of attorney haben.
Ein fremdes Haftungsdach kommt für uns nicht in Frage weil zu teuer im Verhältnis zum Ertrag. Vermittler werden wir daher erst dann reinnehmen wenn wir Effektenhändler sind und somit besser an eine eigene Zulassung herankommen.
Bis dahin genügt uns passive Werbung . das ist ja zum glück noch nicht verboten.
Danke und Gruss
Trader
P.S.: Werde mich gelegentlich melden. |
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