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Genusscheine und Optionsscheine

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ideeas
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 18:04    Titel: Genusscheine und Optionsscheine Antworten mit Zitat

Wer darf diese Scheine ausstellen. u.s.w
Wer hat damit Erfahrung?
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karbigac
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.Dez 2005 6:45    Titel: Antworten mit Zitat

Genussscheine dürfen von Kapitalgeselschaften ausgegeben werden. Dazu muss ein Verkaufsprospekt erstelltwerden.

Bei Optionsscheinen sieht die Sache anders aus. Meines erachtens brauchst du die Erlaubnis der Bafin wegen Emissionsgeschäft.
Wenn du die Erlaubnis hast dann musst du für dass Wertpapier(optionsschein) ein Prospekt erstellen.
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Caso
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 6.Apr 2006 16:22    Titel: wieso nur Kapitalgesellschaften Antworten mit Zitat

Nun mal die Fakten:
Begriff und Inhalt der Genußrechte bzw. Genußscheine sind gesetzlich nicht definiert und bieten daher dem Emittenten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach Ausgestaltung kommen Genußscheine ihrem Charakter nach mehr einer Aktie oder mehr einem verzinslichen Wertpapier nahe, aber auch Mischformen sind ohne weiteres möglich. Genußscheine verbriefen Vermögensrechte, die in den jeweiligen Genußsrechts-Bedingungen genannt sind. Generell handelt es sich um Gläubigerpapiere, die auf einen Nominalwert lauten und mit einem Gewinnanspruch verbunden sind

Nun noch zum Thema „Prospektpflicht und BaFin“, s. VerkProspG
Die Prospektpflicht gilt auch für Namensschuldverschreibungen --> Genussscheine

Folge: Einreichung des Prospektes bei der BaFin, WKN-Nr. und Bestätigung der Freigabe zur öffentlichen Vermittlung müssen dokumentiert sein.

Ausnahmen bestätigen die Regel:
Ausgenommen von der Prospektpflicht sind: s. § 8f VerkProspG
u.a. auch
Abs.(2) Nr. 3 die sogenannten „friends-and-family-pakete
..Angebote, bei denen von derselben Vermögensanlage im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr als 20 Anteile angeboten werden oder bei denen der Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile insgesamt 100.000 Euro nicht übersteigt oder bei denen der Preis jedes angebotenen Anteils mindestens 200.000 Euro je Anleger beträgt

Fazit: Prüfe den Inhalt des Prospektes genau. Habe auch schon Angebote gelesen, die weder von qualifizierter Hand geprüft noch von öffentlicher Seite (BaFin) zum Handel freigegeben wurden. Friends-and-Family-Pakete können ganz interessant sein, da man als Investor persönlicher über die Unternehmung informiert wird und außerdem die Renditen hier ca. 2% höher sind als bei BaFin-geprüften.

Noch Fragen?
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christoph_braner
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 91
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 30.Apr 2006 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Weitere Info´s zu dem Thema gibt es hier:

http://www.eigenkapitalbeschaffung.de
http://www.emissionsmarktplatz.de
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