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Prime Bank Standby Letter of Credit

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2940

BeitragVerfasst am: 15.Okt 2006 16:11    Titel: Prime Bank Standby Letter of Credit Antworten mit Zitat

Zitat:
Bankgarantien brächten enorme Gewinne, behaupten Betrüger, die Banken böten sie aber nur einer ausgesuchten Kundschaft an. Aber sie könnten diese lukrativen Geschäfte auch vermitteln.

Bankgarantiegeschäfte, so erklären die Initiatoren dieser Betrugsvariante, seien eigentlich nur nur mit einem Kapitaleinsatz von mehreren Millionen Euro oder Dollar möglich. Doch es gäbe eine Möglichkeit für Kleinanleger, von diesen Geschäften zu profitieren: Sie könnten in einen Pool einzahlen und so gemeinsam die geforderte Mindestsumme erreichen und in den Handel mit Bankgarantien einsteigen. In diesem Zusammenhang fallen häufig Begriffe wie

– Prime Bank Standby Letter of Credit,
– Prime Bank Promissory Notes oder
– Prime Bank Guarantees,


mit denen der Anschein von Glaubwürdigkeit und Seriosität erweckt werden soll.

Die Vertragsunterlagen sind in den meisten Fällen unverständlich und nicht plausibel, liegen häufig auch nur auf Englisch vor. Zudem sollen Anleger eine Vertraulichkeits- oder Quellenschutzvereinbarung unterschreiben, mit der sie sich verpflichten, Stillschweigen über die Geschäfte und alle Beteiligten zu wahren.

Nicht ganz aus der Luft gegriffen

Das Vertrackte dabei: Es gibt tatsächlich Bankgarantiegeschäfte. Vor allem im internationalen Wirtschaftsverkehr geben Banken abstrakte Zahlungsversprechen in Form von Akkreditiven oder Garantien ab. So sichert etwa ein Dokumentenakkreditiv die Zahlung eines Kaufpreises gegen Vorlage von Warendokumenten ab.

Außerdem geben Banken auch für ihre Kunden Garantien gegenüber Dritten ab, die die Begünstigen vor der Nichterfüllung bestimmter vertraglicher, vereinbarter Pflichten schützen. Eine Bietungsgarantie schützt den Auftraggeber für den Fall, dass der Bieter trotz Zuschlags in einer Ausschreibung den Vertrag nicht unterzeichnet. Banken in den USA vergeben Standby Letters of Credit. Sie entsprechen einer Garantie nach europäischem Verständnis, werden aber, da amerikanische Banken keine Bürgschaften oder Garantien abgeben dürfen, in Akkreditivform erstellt.

Die Rechte sind nicht übertragbar

Akkreditiv und Garantie sind vom Grundgeschäft unabhängig. Trotzdem kann längst nicht in jedem Fall ein Anspruch aus einer Garantie oder einem Akkreditiv geltend gemacht werden. Denn selbst, wenn die formellen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme vorliegen, scheitert nach gängiger Rechtsprechung der Anspruch oft am „Einwand des Rechtsmissbrauchs“. Das Recht auf Inanspruchnahme dieses Zahlungsversprechens ist nämlich grundsätzlich nicht übertragbar. Begründet wird dies damit, dass durch einen Gläubigerwechsel das Risiko missbräuchlicher Inanspruchnahme unzumutbar erhöht wird. Aufgrund der mangelnden Übertragbarkeit kann es daher auch kein Handel mit Akkreditiven oder Bankgarantien geben.

Im Übrigen stellen Banken ein derartiges Absicherungsinstrument nie ohne das Hinweis auf das Grundgeschäft zwischen den Handelspartnern aus. Eine Sicherung aus der Garantie oder dem Akkreditiv bezieht sich also immer nur auf dieses Grundgeschäft. Bei dem von den Betrügern vorgegebenen Handel mit Bankgarantien scheitert also eine Inanspruchnahme immer am „Einwand des evidenten Rechtsmissbrauchs“ – selbst wenn tatsächlich eine Garantie ausgestellt worden sein sollte.


(Quelle: Rechtsanwalt Oliver Busch, München)
veröffentlicht im Focus
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2006 6:51    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Bei dem von den Betrügern vorgegebenen Handel mit Bankgarantien scheitert also eine Inanspruchnahme immer am „Einwand des evidenten Rechtsmissbrauchs“ – selbst wenn tatsächlich eine Garantie ausgestellt worden sein sollte.


Das wäre das "juristische" Probelm.


Aber in 99,9% der Fälle fehlt es schon am sog. "Grundgeschäft:

Zitat:
Im Übrigen stellen Banken ein derartiges Absicherungsinstrument nie ohne das Hinweis auf das Grundgeschäft zwischen den Handelspartnern aus.


Aber das ist ja den "Händlern" egal. Hauptsache das Papier ist schön bunt, der aufgedruckte Name ist klangvoll und die Unterschriften und Stempel machen einen amtlichen Eindruck.

Dann noch eine schöne Story drumrumgebastelt und schon ist man mitten drin im Worldwidebusiness....

grüße
gundel
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3254
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2006 6:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber das ist ja den "Händlern" egal. Hauptsache das Papier ist schön bunt, der aufgedruckte Name ist klangvoll und die Unterschriften und Stempel machen einen amtlichen Eindruck.


Und wenn die Strolche sich dann nicht vertippen, was die Adresse,
Telefonnummer oder sonstiges betrifft, sieht es sogar fast echt aus...

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slapek
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 177
Wohnort: Czech Republik

BeitragVerfasst am: 16.Okt 2006 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

dann stellt man sich die Frage, wie es dann Handelsstufen einer BG geben kann, also bspw. Fresh Cut Papiere .... und warum der Weiterverkauf einer BG an Volumina geknüpft ist etc., da hat wohl ein gesetzestreuer Mitbürger im deutschen Handbuch für Bankprodukte nachgelesen, welches bei den örtlichen Polizeibehörden ausliegt .....

wieso kann es denn überhaupt Papiere mit einem Nachlass geben ?

bspw. MTN´s ?

solche Beiträge sind belustigend, genau wie amtlich bestätigte und streng kontrollierte Aussagen zu nicht niemals nie existenten Investmentprogrammen, wo nur böse buben mit arglistischen Absichten und einem dunklen Schleier der Verschwörung dahinter stecken, wo alles von langer Hand geplant ist dem Normalsparer sein sauer verdientes Geld weg zu nehmen.

Huch wird einem da kalt ............

Wir alle müssen ein Agio bezahlen um uns ein krisengebeuteltes Wertpapier zu kaufen, nur die ganz kriminellen der Graumarktbranche bekommen Papiere mit Abschlag und dann auch noch einen 7,5 % igen Jahrescoupon dazu ....., ganz schleierhaft und mit bösen Mächten versehen solche Offerten.

Da lobe ich mir den Artikel eines deutschen Juristen, mit Sachverstand, Ortskenntnis, lobpreise den Banker meiner Wahl am Schalter meiner Hausbank,


und eingesperrt gehören alle, die sowas feilbieten !!!

Bankgarantien im Handel, wo gibts denn sowas ???

AA+ geratete Wertpapiere deutscher Banken mit 30 % Nachlass,
BG´s als Fresh Cut, nein - sowas gibt es nicht.

Die Welt ist eine Scheibe, es lebe das Girokonto, hinter Gittern mit denen die das Gegenteil behaupten !!!!
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chef-manni
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 7:26    Titel: Slapek`s Literatur Antworten mit Zitat

Hallo Slapek,

sehr schön ironisch und zynisch Ihr Beitrag - jedoch korrekt.

Angelegenheiten die der Banker, die StA oder der RA nicht kennt kann es ja gar nicht geben. Ebensowenig wie abgetretene BG oder Akkreditive.
Dies ist ein Falschzitat aus dem Focus oder dem berichtenden RA. BG etc. können mit allen Rechten und Pflichten abgetreten werden, natürlich incl. dem Grundgeschäft. Es kann auch theoretisch wie ein Kredit gehandelt werden - warum nicht - wo steht dies im Gesetz, dass ich eine notleidende BG nicht wie einen Kredit kaufen darf?

Es werden sich hier noch viele brave Häuslebauer umsehen, wenn die Ami-Heuschschrecken wie GS und MS private Kredite aufkaufen und trotz Ewigkeitszinsfestschreibung nach 2 Jahren kündigen (Beispiel über Delmora). Diese Kredite müssen dazu nicht einmal notleidend sein.
Preisfrage an alle User: Wie kommt man als ausländisches Kreditinstitut oder Investor problemlos an Immobilien zu 30-40% des Verkehrswertes?
Fragen Sie die Heuschrecken und überprüfen Sie die Aussage von Banken.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 8:15    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Wie kommt man als ausländisches Kreditinstitut oder Investor problemlos an Immobilien zu 30-40% des Verkehrswertes?


Da gibt es ein Grundgeschäft! Und es werden "Forderungen" verkauft - bzw. übertragen!

Zitat:
wo steht dies im Gesetz, dass ich eine notleidende BG nicht wie einen Kredit kaufen darf?



Ganz einfach, es ist meist Grundlage des SLC's, daß er nicht verkauft werden darf / kann.

Was meinen Sie, welche Probleme sich ergeben, wenn eine "Bankbürgschaft" für ein deutsches Unternehmen, mit spezifiziertem "Grundgeschäft" im Ausland, auf ein anders deutsches Unternehmen übertragen werden soll (Auftragsübernahme). Meinen Sie im Ernst, Banken machen sich zum Spielball, ohne daß hier das dementsprechende Risiko genauestens geprüft wird?

Manchmal habe ich den Eindruck, daß man meint, Bürgschaften seien nur zum "rumhandeln" da. Daß hierzu ein bestehendes Grundgeschäft als Basis gehört wird einfach vergessen.

Denn, welchen "vernünftigen" Grund soll es denn für einen Handel geben? Beschaffung "frischer" Liquidität? Für wen? Für die Bank? Denn die steht doch in der Bürgschaftsverantwortung!

Die Bürgschaft ist gerade die Sicherheit, die dem Grundgeschäft gegenüber steht. Deshalb sind Grundgeschäft und Bürgschaft fast "unauflösbar" miteinander verbunden.

Was fange ich denn mit einer "gekauften" Bürgschaft an? An die Wand hängen? An einen anderen Deppen verkaufen?

Wer glaubt, man könnte bei Hinz und Kunz Bürgschaften kaufen, der glaubt auch an jeden Traderblödsinn!


grüße
gundel
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chef-manni
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2006 16:55    Titel: An Gundel Antworten mit Zitat

Es geht lediglich um die theoritische Übernahme dieser Sicherheiten. Natürlich bleiben diese immer mit dem Grundgeschäft wie auch Kredite verbunden. Nur die Risikoübernahme kann bei einer liquiditätsschwachen Bank mit EK-Problemen u. U. Sinn machen, wenn diese die Risiken der Garantieübernahme oder der Sicherheiten des Grundgeschäftes unterschätzt haben.
Dies ist bei deutschen Bank absolut unüblich jedoch im Alpenraum nichts ungewöhnliches.
Ein Handel findet zumindest in Deutschland bei einheimischen Banken nicht statt, jedoch Abtretungen mit allen Rechten und Pflichten. Dies ist definitiv bei Verbrauchern, Firmen und Banken möglich.
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werner callies
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Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3254
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2006 1:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer glaubt, man könnte bei Hinz und Kunz Bürgschaften kaufen, der glaubt auch an jeden Traderblödsinn!


@Gundel: ersteres glaube ich nicht, letzteres glaube ich nicht nur...
War das jetzt zu philosophisch?
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2006 7:00    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@werner callies

Zitat:
ersteres glaube ich nicht, letzteres glaube ich nicht nur...
War das jetzt zu philosophisch?


nein, realistisch!

@chef-manni
Ich weiß was Sie meinen....

aber:

Zitat:
Es geht lediglich um die theoritische Übernahme dieser Sicherheiten


Theoretische Übernahmen gibts nicht! Entweder - oder!

Zitat:
Natürlich bleiben diese immer mit dem Grundgeschäft wie auch Kredite verbunden.


Eben deshalb ist eine "Übertragung" extrem schwierig, dementsprechend selten. Man sollte nicht immer dem Geschwätz von sog. "Bürgschaft-Handlungsreisende" glauben, die einem diese Machwerke andrehen wollen.

Zitat:
Nur die Risikoübernahme kann bei einer liquiditätsschwachen Bank mit EK-Problemen u. U. Sinn machen, wenn diese die Risiken der Garantieübernahme oder der Sicherheiten des Grundgeschäftes unterschätzt haben.


Das würde aber dem Märchen mit der AAA-Bank extrem zuwider laufen...

Das mag vielleicht im normalen "Handelsgeschäft" zwischen Unternehmen der Fall sein - aber keinenfalls bei Banken. Man sollte nie vergessen, daß die bankseitig bestellte Bürgschaft immer von Zentralbankseite abgesichert ist. Unabhängig davon würde die Bürgschaft nur dann in Anspruch genommen werden, wenn mit dem Projekt "etwas schief läuft". Ansonsten regelt sich die ganze Angelegenheit über das Grundgeschäft - die Bürgschaft bleibt unangetastet - Sie ist aber nicht handelbar!!!!

Zitat:
Dies ist bei deutschen Bank absolut unüblich jedoch im Alpenraum nichts ungewöhnliches.


Vielleicht mag dies so sein...Obwohl ich dies persönlich stark bezweifle. Sollte allerdings dieser Fall eintreten braucht man dafür nicht Greti und Pleti um mit den Bürgschaften "im Sack" im Land herumzureisen und diese dem erstebesten Deppen zum Kauf anzubieten. Dies machen, wenn überhaupt, Banken untereinander - dafür braucht man keinen "direkten Kontakt zum Trader".

Man sollte sich immer vor Augen halten, wozu eine Bankbürgschaft überhaupt erstellt wurde! Grundvoraussetzung ist ein Initiator mit guter Bonität, der ein Projekt realisieren möchte - und dafür eine Finanzierung hat!!!! Anderer Fall, der Initiator will das Projekt nach Realisierung verkaufen und sein Käufer hat eine Finanzierung.

Und für diesen Realisierungszeitraum wird dann im Normalfall eine Bürgschaft benötigt, um den jeweiligen Partnern (welche aus der Finanzierung bedient werden) die Sicherheit zu geben - daß selbst im schlimmsten Falle bezahlt werden würde.

Das bedeutet: Die Bürgschaft ist blockiert - für das Projekt - und wird nur im Bedarfsfalle in Anspruch genommen. Eine wichtige Formulierung ist hier "auf erste Anforderung".....

Und wenn Projekt erledigt - dann auch Bürgschaft erledigt! - Es sei denn, neues Grundgeschäft - Bürgschaft läuft weiter. Aber immer bezogen auf den ursprünglichen Initiator - und nicht auf jeden Pleitier auch immer.....

Genau deshalb jonglieren doch die "Bürgschaftshändler" immer mit den seltsamsten "Banken" bezüglich des SLC, der "angeblich" durch eine AAA-Bank abgesichert sein solle....

Blödsinn - Märchen....

grüße
gundel
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