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RA Göddecke .

Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 40 Wohnort: Siegburg
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Verfasst am: 1.Apr 2008 9:27 Titel: Securenta Göttinger Immobilien und Vermögensmanagement AG |
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Securenta Göttinger Immobilien und Vermögensmanagement AG: Dimensionen der größten Anlegerpleite in Deutschland – Gläubigertreffen in Göttingen
Es kam noch schlimmer als erwartet: Seit 2004 soll das Management der Securenta AG finanziell nur noch von der Hand in den Mund gewirtschaftet haben – so der Originalton des Insolvenzverwalters Peter Knöpfel. Die Stellung der Anleger, die das Geld zusammengetragen haben, soll nach Ansicht Knöpfels zunächst „ungeklärt“ bleiben; weitere Opfer der Anleger müssen befürchtet werden.
In einer emotional aufgeheizten Atmosphäre ging es am 25. März 2005 nicht nur um geschönte Zahlenwerke und Bilanztricks im Millionenbereich, sondern auch um das weitere Schicksal der Anlegergelder. Schon zu Beginn der Versammlung wurde zwar von dem Insolvenzrichter Ulrich Schmerbach erklärt, man wolle den Anlegern ein vollgültiges Stimmrecht geben. Als es bei einer wesentlichen Abstimmung jedoch zu der Frage kam, ob die Anleger ihre berechtigten Ansprüche als vollgültige Forderungen anmelden können, wich man aber einer wirklichen Entscheidung über den Wert der Anlegerstimmrechte aus.
Der Skandal hatte für die Anleger zwei wesentliche Punkte: Zum einen erfuhr man, dass die meisten Investitionen sich als reine Pleiten erwiesen und zum zweiten erklärte der Insolvenzverwalter Knöpfel, dass er derzeit keine Veranlassung sähe, die Anleger nicht noch einmal zur Kasse zu bitten. Dieses war der Grund, weshalb es zum Abwahlantrag kam. Nahezu einmütig setzten sich Anlegeranwälte für eine Abwahl ein; und zwar aus mehreren Gründen:
Kosten können geringer ausfallen, wenn das Pleiteimperium der Göttinger Gruppe in der Hand des Insolvenzverwalters bleibt, der bereits die meisten insolventen Firmen betreut.
Der Insolvenzverwalter Knöpfel zieht noch immer Anlegergelder ein, obwohl diese Gelder nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden können – ein dubioses Verfahren aus Sicht der Anleger.
Anleger werden durch das Verhalten von Knöpfel überflüssigerweise in Prozesse getrieben, wenn sie ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen wollen. - Ganz im Gegensatz zum Insolvenzverwalter der anderen Göttinger Firmen, Prof. Rattunde. Hier gilt es, Kosten auf Anlegerseite durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden.
Die rechtlichen Ansichten des Insolvenzverwalters Knöpfel entsprechen z. T. nicht der wirklichen Rechtslage und der schriftliche Bericht weist Lücken auf, die allenfalls nur teilweise auf Nachfragen in der Versammlung geschlossen werden konnten.
Das Ergebnis der Abstimmung will das Gericht in der Folgeversammlung am 13. Mai 2008 bekannt geben.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Anleger sollten sich nicht unbedingt in ihr vermeintliches Schicksal ergeben, zumal in der Pleite der Securenta noch Vermögen vorhanden ist. Hier geht es zum einen darum, an diesen Positionen teil zu haben als auch Ansprüche des Insolvenzverwalters Knöpfel schon zu Beginn abzuwehren. Die Kanzlei Göddecke wird die Rechte der Anleger in der Folgeversammlung vertreten und kann von Anlegern beauftragt werden.
Quelle: Eigener Bericht
28. März 2008 (Hartmut Göddecke)
Weiteres zur Insolvenz der Securenta finden Sie auch unter securenta.rechtinfo.de _________________ Kanzlei Göddecke
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Fon: 02241 - 17 33 0
Fax: 02241 - 17 33 44
eMail: info@rechtinfo.de
Web: http://www.kapital-rechtinfo.de
Kostenloses Mandantenmagazin: www.bestellung.kapital-rechtinfo.de |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 2.Apr 2008 6:56 Titel: Nun |
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kleiner Widerspruch: Geld ist de facto praktisch keines mehr vorhanden, wie sich aus heutiger Mitteilung aus dem Focus entnehmen lässt:
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-9401/anlegerschutz-die-13-zeichen-der-abzocke_aid_267871.html
Da besteht höchstens noch der Ansatzpunkt der Vermittlerhaftung, un die durchzusetzen, ist alles andere als einfach. Folglich kann das recht kostspielig werden und ist ggfls. selbst bei erfolgreichem Urteil mit Vorsicht zu genießen (hat der verurteilte Vermittler überhaupt pfändbares Vermögen?)...... also: alles nicht so einfach..... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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