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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 21.Okt 2002 17:11 Titel: Vorsicht bei Options-Termingeschäften |
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Immer wieder fallen gutgläubige Anleger auf vermeintliche Broker bzw. Warenterminhändler und -vermittler herein. Trotz vielfältiger Warnungen gelingt es den trickreichen Verkäufern, ihren Kunden das Geld ans der Tasche zu ziehen. Ein Mittel gegen solche Machenschaften ist die Information. Dieser Beitrag soll Ihnen einen groben Überblick bieten.
Bei Termingeschäften handelt es sich um standardisierte, bindende Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern. Häufig möchten die Investoren mit solchen Geschäften ein Wertpapier oder eine Ware gegen einen erwarteten Preisverfall schützen. Natürlich ist aber auch die Spekulation auf höhere bzw. tiefere Preise ein Auslöser für risikobereite Anleger. Eine Partei verpflichtet sich, eine bestimmte Ware zu einem festgesetzten Preis und zu einem gewissen Termin zu liefern. Der Kontrakt kann jedoch vor dem Liefertermin an der Terminbörse veräußerst werden. Es wird in diesem Fall also kein Titel übertragen, sondern an der entsprechenden Differenz des Handels verdient. Oft werden sogenannte offene Differenzgeschäfte auf Indizes gehandelt, bei denen nur Abrechnungsmaßstäbe berücksichtigt werden. Eine physische Lieferung der Ware oder des Wertpapiers findet nicht statt.
Ein Käufer von Optionen erwirbt das Recht, nicht aber die Pflicht zum Kauf oder Verkauf einer Ware. Der sogenannte Stillhalter (Verkäufer der Option) muss die Entscheidung des Käufers abwarten. Ein Käufer erwirbt das Recht, vom Verkäufer innerhalb einer festgesetzten Frist entweder die Lieferung oder ihre Abnahme zu einem im voraus vereinbarten Preis (Basispreis) verlangen zu können. Für den Erwerb wird eine Optionsprämie fällig. Diese Prämie stellt nur einen Bruchteil des tatsächlichen Marktwertes der zugrundeliegenden Aktien, Waren, Devisen oder Indizes dar. Hinzu kommen noch die Brokerspesen für den Verkauf bzw. Kauf. Genau diese sind bei den unseriösen Angeboten so hoch, dass ein Gewinn aus der Anlage nur sehr selten möglich ist. Zuerst muss nämlich die Optionsprämie stark ansteigen, um die Option überhaupt kostendeckend wieder verkaufen zu können.
Bei einer Kaufoption (Call) erwirbt der Käufer das Recht, den Optionsgegenstand zu einem festgelegten Preis (Basispreis) und innerhalb einer festgelegten Zeit zu kaufen. Bei Kauf einer Verkaufsoption (Put) erwirbt der Käufer das Recht, den Optionsgegenstand zu einem festgelegten Preis innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu verkaufen. Der sogenannte Zeitwert und der innere Wert einer Option spielen hierbei eine große Rolle. Dieser innere Wert ergibt sich aus der Differenz des Basispreises der Option und des Basiswertes des Kurses.
Dabei liegt eine Kaufoption im Geld, wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts über dem Basispreis liegt. Bei der Verkaufsoption liegt der aktuelle Kurs unter dem Basispreis. Die Option liegt am Geld, wenn der Basispreis und der aktuelle Kurs gleich sind, so dass kein innerer Wert vorliegt. Die Option liegt aus dem Geld, wenn der aktuelle Kurs beim Call unter und beim Put über dem Basispreis liegt. Bei dieser Variante besteht die größte Gefahr des Totalverlustes, wenn Fälligkeitstermine näher rücken und die Positionen stark aus dem Geld stehen.
Der Grund für die Spekulation mit Terminkontrakten und Optionen ist die zu erzielende Hebelwirkung mit relativ kleinem Einsatz. Der Käufer muss nur einen Bruchteil des tatsächlichen Marktwertes aufbringen, handelt aber den gesamten Kontrakt, d.h. nimmt überproportional an den Preisveränderungen teil. Dadurch kommt es zu den oft propagierten hohen Renditen. Natürlich kann es aber auch zu kräftigen Verlusten (bis zum Totalverlust und darüber hinaus zu geforderten Nachschüssen bei gewissen Geschäften) führen.
Das eingesetzte Kapital für eine derartige Spekulation (nicht Kursabsicherung bestehender Portfolios!) muss als Spielkapital betrachtet werden. Die Verlustquote an den internationalen Terminbörsen liegt zwischen 70 und 90 Prozent.
Auch sogenannte Stop Loss-Aufträge können vor einem Totalverlust bei stark volatilen Börsen nicht schützen, weil bei enormen Preisbewegungen der „Stop“ praktisch überrannt und die Position trotzdem automatisch verkauft wird.
Auf keinen Fall dürfen Kredite zum Einsatz kommen, um auf diese Weise Geld zu verdienen. Neben den marktinternen Risiken können auch noch externe Faktoren (politische Risiken, Konjunktur, Währungen etc.) auf die Wertentwicklung negative Auswirkungen haben.
Äußerste Vorsicht ist angebracht, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden, um bei einem Vermittler solche Geschäfte zu tätigen. oft versprechen die Verkäufer dann die fachkundige Begleitung der Geschäfte bis zum Ziel, aber leider müssen unkundige Anleger immer wieder gegenteilige Erfahrungen machen. Zuerst wird mit einer kleineren Summe ein netter Gewinn suggeriert, der den Anleger dann zum Einschuss größerer Beträge verführt. Dann kommen plötzlich die befürchteten Verluste, wobei die ganz unseriösen Zeitgenossen das Geld nicht einmal an der Börse investieren, sondern sich gleich in die Tasche stecken und den Geschädigten gefälschte Abrechnungen präsentieren. Die „cleveren" Betrüger überreden den Kunden ohne Grund zum munteren Handeln und fordern dann bei jeder Transaktion überhöhte Gebühren, so dass die angelegte Summe langfristig immer kleiner wird und schließlich gegen Null läuft.
Falls Sie also unaufgefordert von Superverkäufern angerufen werden, sollten Sie sofort das Gespräch beenden. Lassen Sie sich niemals zu Geschäften überreden, die Sie nicht überschauen bzw. verstehen oder deren Konsequenzen nicht bekannt sind.
Für Termin- bzw. Optionsgeschäfte eignen sieh nur etablierte Broker und Investmentbanken (z.B. Goldman Sachs, Merill Lynch, Charles Schwab etc.) oder Ranken mit fachkundigen Vermögensberatern, die den Anleger aufklären und das finanzielle Umfeld der Kandidaten bezüglich solcher Geschäfte berücksichtigen. Dabei sollten Sie nicht mit dem jungen engagierten Neuling verhandeln, sondern den Rat des erfahrenen Vermögensberaters in Anspruch nehmen Auch bei Banken möchten sich junge Fachkräfte ins rechte Licht rücken, indem sie vielleicht mit risikoreichen Deals eine ,,Superperformance" vorweisen. Dies geschieht jedoch mit den Geldern der Kunden!
Anlagerichtlinien sollten möglichst schriftlich mit der Bank vereinbart werden, so dass Sie Anspruch auf Schadenersatz geltend machen können, falls Ihr Geld verspekuliert wird. Solche Fälle sind schon vorgekommen, obwohl die Banken natürlich gerne den Mantel des Schweigens darum hüllen.
Erwarten Sie aber nicht, das Ihre kleine Filiale Ihnen bei solchen Fragen zu Diensten sein kann. Wenden Sie sich lieber gleich an die Zentrale. Entscheidend ist jedoch immer noch die eigene Fähigkeit, Geschäfte beurteilen zu können. Deshalb ist jedem Interessenten zu empfehlen, sich mit guter Literatur zu beschäftigen, die fast in jeder gut sortierten Buchhandlung zu finden ist.
Nähere Informationen erhalten Sie auch vom DTV - Deutscher Terminhandel Verband e.V., Bockenheimer Landstr. 92, 60323 Frankfurt am Main, Tel. (069) 745026. |
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