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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 13.Nov 2004 9:48 Titel: Ausgleichsbetrag bei Immobilien-Kauf in Sanierungsgebieten |
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Wenn Sie eine Immobilie in Sanierungsgebieten erwerben, kann später ein "Sanierungsausgleichsbetrag" fällig werden. Durch den Kauf einer Immobilie im Sanierungsgebiet und durch Sanierung der Immobilie, können Sie die Steuervorteile nach § 7h des Einkommensteuergesetzes nutzen. Wenn später die Städte oder Gemeinden das Objekt aus dem Sanierungsgebiet entlassen oder gar das Sanierungsgebiet auflösen, kann vom Eigentümer eines Hauses in einem Sanierungsgebiet ein sogenannter Ausgleichsbetrag erhoben werden.
Durch den Sanierungsausgleichsbetrag sollen die durch die Sanierung entstandenen Bodenwertsteigerungen abgeschöpft werden. Grundsätzlich wird der Ausgleichsbetrag als Differenz zwischen dem Wert der Immobilie nach der Sanierung (Endwert) und dem Wert, den die Immobilie hätte, wenn es nie eine Sanierung gegeben hätte (Anfangswert) berechnet. |
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