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BauFi mit K-LV ¿¿¿¿¿¿

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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 21.Sep 2003 11:38    Titel: BauFi mit K-LV ¿¿¿¿¿¿ Antworten mit Zitat

Hauskauf mit Lebensversicherung:
Umstieg auf Hypothekendarlehen oft sinnvoll


Von Biallo & Team


Wirtschaftsflaute und die lange Boersentalfahrt haben
auch die Renditen von Kapital bildenden
Lebensversicherungen stark absinken lassen. Die
Leidtragenden sind nicht zuletzt die Versicherten.
Ganz besonders schlimm erwischte es
Immobilienkaeufer, die ihre Finanzierung auf eine
Kapitallebensversicherung aufgebaut haben. Hier
zeichnen sich erhebliche Finanzierungsluecken ab.
Schuld daran sind die massiv gesunkenen
Ueberschussbeteiligungen. Im Extremfall drohen
Darlehennehmer auf Restschulden von bis zu einem
Drittel der Kreditsumme sitzen zu bleiben. Stellt
sich die Frage: Wie kann dieses Loch gestopft
werden?

Steht demnaechst eine Neufestsetzung der Konditionen
an, weil die vereinbarte Zinsbindung auslaeuft, so
kann man die nun viel niedrigen Hypothekenzinsen
dazu nutzen, den urspruenglich tilgungsfreien Vertrag
auf eine Tilgung mit 1,00 oder 1,50 Prozent
umzustellen, gleich ob man einen neuen Vertrag mit
einer Versicherung oder einer Bank abschliesst, um im
gleichen Zeitraum fertig zu werden. Dabei bezahlt
man wegen der niedrigen Zinsen monatlich meist nicht
mehr, wie die Finanzierungs-Experten der Allianz-
Lebensversicherung betonen.

Und wenn keine Vertragsverlaengerung in absehbarer
Zeit ansteht? Zunaechst sollten Betroffene pruefen, ob
es sinnvoll ist, den Vertrag ueberhaupt
weiterzufuehren. In einigen Faellen kann es naemlich
„durchaus besser sein, die Police zu kuendigen, die
Abfindung zur Sondertilgung zu nutzen und die
Finanzierung dann mit einem normalen
Hypothekenkredit fortzusetzen“, raet Arno Gottschalk
von der Verbraucherzentrale Bremen. Der
Finanzierungsexperte verweist in diesem Zusammenhang
auf Ausstiegsklauseln, die einige Gesellschaften in
ihren Vertraegen anbieten. Danach ist eine Kuendigung
auch dann moeglich, „wenn die Zinsbindung noch
laeuft“.

Bei Vertraegen, die in naechster Zeit auslaufen und
fuer die der Kreditnehmer eine Anschlussfinanzierung
finden muss, stellen sich nach Ansicht Gottschalks
drei Fragen: Wie hoch ist der aktuelle
Rueckkaufswert? Welche Ablaufleistung ist bei
planmaessiger Fortsetzung des Vertrags zu erwarten?
Und wie hoch ist die garantierte Auszahlung am
Laufzeitende? Mit diesen Daten lasse sich errechnen,
wie hoch die in Aussicht gestellte Verzinsung
waehrend der Restlaufzeit ist. Ist diese Rendite
niedriger als der Zins, der fuer ein Bankdarlehen zu
zahlen ist, so ist es nach Auffassung des
Verbraucherschuetzers sinnvoller, die Versicherung zu
kuendigen und die Finanzierung umzustellen.

Gleiches gelte, wenn die nicht garantierte Rendite
nur minimal hoeher ausfaellt als der Kreditzins.
Schliesslich erwarten viele Experten auch fuer dieses
Jahr eine erneute Absenkung der
Ueberschussbeteiligungen. Dadurch wird die Rendite
der Policen weiter sinken. Als Handlungsmaxime geben
Verbraucherschuetzer deshalb die Faustformel: Die
Versicherung sollte nur fortgefuehrt werden, wenn die
in Aussicht gestellte Rendite um mindestens einem
Prozentpunkt ueber dem Kreditzins des Bankdarlehens
liegt. Eines sollten Betroffene allerdings bedenken:
Wird die Police gekuendigt, entfaellt der Versicherungsschutz.
Wer seine Finanzierung
umstellt, sollte deshalb die Kosten fuer eine
eventuell abzuschliessende Risikolebensversicherung
mit beruecksichtigen.

Quelle: Doersam-Brief 137 vom 21.09.2003
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2003 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Bank muss Unterdeckung tragen
--------------------------------------------------------------


Soll ein Immobiliendarlehen per Lebensversicherung getilgt werden, und bleibt die Auszahlungssumme der Versicherung hinter dem Darlehensbetrag zurück, so kann die Bank die verbleibende Differenz nur dann von ihrem Kunden verlangen, wenn sich dies eindeutig aus dem Darlehensvertrag ergibt. Dieses für Verbraucher wichtige Urteil fällte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 15 U 8/02).

In dem vorliegenden Fall hatte ein Geldinstitut ein Darlehen über 331.500 Euro gewährt. Aus der gleichzeitig abgeschlossenen Lebensversicherung, die das Darlehen komplett tilgen sollte, erhielt der Kunde aber nur 286.500 Euro. Das Gericht entschied, dass die Bank die Differenz von 45.000 Euro nicht vom Kunden einfordern könne. Die Begründung der Richter: Die Formulierung "Die Tilgung erfolgt durch eine Lebensversicherung..." im Vertrag müsse so verstanden werden, dass mit der Auszahlung der Lebensversicherung das Darlehen getilgt ist und weitere Zahlungen nicht erforderlich sind. Da im vorliegenden Vertrag keine Vereinbarung für den Fall der Unterdeckung getroffen wurde, müsse der Kunde nicht davon ausgehen, dass er das Risiko trage. Entsprechende Passagen des Formularvertrags, die ein „Festdarlehen“ vereinbart hätten, waren von dem zuständigen Mitarbeiter der Bank gestrichen worden.

Große Bedeutung kommt nach dem Urteil dem Begriff „Tilgungslebensversicherung“ zu: Wer mit der Bankenpraxis der Policendarlehen nicht vertraut ist, muss den Begriff so deuten, dass durch die Versicherung die Darlehenstilgung endgültig erledigt wird.

quelle: cash-online
___________________

Damit werden die Provisionsgier und die häufige Schlechtberatung der Banken endlich bestraft, meist höher als in jedem zu erwirkenden Urteil.
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Wolfgang Wegele
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.08.2003
Beiträge: 40
Wohnort: Süddeutschland

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2003 7:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo money- bear,

ich möchte Dir ein großes Lob aussprechen für Deine sachlichen Informationen.

Wer sich als Kreditnehmer für eine LV als Tilgungsträger entscheidet, der ist sicherlich schlecht beraten wenn sich dahinter eine deutsche Kapitallebensversicherung verbirgt.

Am Markt gibt es wesentlich bessere Produkte, wie englische LV oder eine Fondspolice mit Garantien, wenn gewünscht.

Jeder Verbraucher sollte sich doch vor einer Beratung bewußt machen, wer berät mich und welche Organisation steht hinter dem Berater, von einem Banker bekommt man in der Regel ein Anuitätendarlehen, vom Bausparkassenvertreter ein Bauspardarlehen und vom Versicherungsmenschen bekommt man eine Kredit mit Tilgungsträger LV.

Die richtigen objektiven Informationen, sowie auch die passenden Produkte bekommt der Verbraucher nur von einem freien Berater, der alle Möglichkeiten hat.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wegele
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2003 8:58    Titel: Antworten mit Zitat

@Wolfg.Wegele

danke für das LOB (hi, hi, geh`bald wieder in die Schule, wg. Finanzwirt IHK), aber eine gewiße Objektivität braucht es nun mal im Beratungsansatz.
Wenn Du schreibst:
"Die richtigen objektiven Informationen, sowie auch die passenden Produkte bekommt der Verbraucher nur von einem freien Berater, der alle Möglichkeiten hat. ",
hast Du absolut Recht, dem ist auch nichts mehr hinzuzufügen.
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