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Besicherung Bau-Darlehen, Hilfe ...!

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dieter.moehle
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.Dez 2005 11:55    Titel: Besicherung Bau-Darlehen, Hilfe ...! Antworten mit Zitat

Hi, Leute, ich weiss jetzt leider nicht, in welchem Unterkapitel des Forums ich meine Fragen einstellen darf.

Es geht hier um meine Eigenheim-Finanzierung bei der Bayer. HypoVereinsbank AG, genauer gesagt um die Absicherung.

Konstellation: Eigenheim fertiggestellt. Baukosten mit Grundstück ca. 275.000,00 €, davon finanziert durch Hypo: ca. 120.000,00 € (Rest).

Als Sicherheiten wurden bei Baubeginn hingegeben:

1. Buch-Grundschuld: 150.000,00 DM
2. Buch-Grundschuld: 250.000,00 DM, insgesamt also ca. 200.000,00 €
wie erwähnt: beide valutiert mit derzeit ca. 120.000,00 € = weniger als 50 % der Baukosten

Zusätzlich wurde von der Bank bei Baubeginn (1993) gefordert:
1. selbstschuldnerische Bürgschaft meiner Mutter für alle laufenden und auch künftigen Verpflichtungen aus der kompletten Bankverbindung.
2. Abtretung einer bestehenden Buch-Grundschuld in Höhe von 75.000,00 DM (ca. 38.000,00 €), welche auf den landwirtschaftlichen Grundstücken meiner Mutter lasten und damals nicht valutiert waren.

Nachdem der von der HypoVereinsbank ausgereichte Darlehensrest (=120.000 €) bei weitem die dargelegten Sicherheiten (=275.000 € + Bürgschaft) unterschreitet, habe ich die HVB aufgefordert, die nicht valutierten Sicherheiten, mindestens jedoch die von Dritten (also die Sicherheiten meiner Mutter) freizugeben.

Nun weigert sich die HVB dies zu tun, sofern ich keine Daten über meine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse vorlege und fordert u. a. Einkommensnachweise usw., wie bei einem Kleinkredit.

Abgesehen davon, dass meine Mutter die abgegebene Bürgschaft als landwirtschaftliche Rentnerin mit einem Einkommen von unter 1000,00 € niemals tragen könnte, stellt sich mir nun die Frage, welche Ansprüche auf Sicherheitenfreigabe überhaupt bestehen und wie das abgewickelt werden könnte.

Letztes Jahr war meine Mutter schon drauf und dran (wurde hierzu von der HVB aufgefordert), Ihr gesamtes Barvermögen als Ersatzsicherheit der HVB hinzuschmeissen und zu verpfänden, was ich jedoch noch rechtzeitig verhindern konnte.

Sämtliche Grundstücke meiner Mutter wurden zwischenzeitlich auf meinen jüngeren Bruder (Alleineigentum) umgeschrieben. Dieser hat jetzt natürlich großes Interesse daran, dass er seine Immos lastenfrei bekommt, da er natürlich durch die bestehende Grundschuld in der Beleihung seiner Grundstücke beeinträchtigt ist, sowohl konditionell als auch im Finanzierungsrahmen.

Wer hat Erfrahrung und gibt mir Tipps?
Ist und war die Bürgschaft meiner Mom sittenwidrig und nichtig?
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit HVB?

Soll beim Bankenverband eine Beschwerde eingereicht werden?
Klage über RA notwendig?

Ich tra' dieser Bank nicht mehr über den Weg.

Bei Fragen bitte Mail: [E-Mail anzeigen]

Bin für jeden Tipp dankbar.
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immowelt - Immobilienportal
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 27.Dez 2005 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bezüglich "Sittenwidrigkeit" der Bürgschaft werden Sie einen Anwalt fragen müssen. Dies ist eindeutig Rechtsberatung.

Beachten Sie aber bitte, daß Ihre Mutter als Bürgin zum damaligen Zeitpunkt "vermögend" (Immobilienvermögen) war. Falls Sie auf das einschlägige BGH - Urteil spekulieren.......

Wenn man sich ansonsten die Sicherheitenlage anschaut, erscheint die Bank nicht übersichert. Unter Berücksichtigung der "Zerschlagung" ist die Absicherung von 120.000.- Kapital mittels Grundschulden von 200.000.- auf dem Objekt nicht ungewöhnlich. Wahrscheinlich könnte die Bank bei einer "Verwertung" nicht alleine aus dem vorrangigen Recht befriedigt werden, deshalb die zweite Grundschuld. Die Bürgschaft sowie die Grundschuld auf dem Grundstück Ihrer Mutter sind als zusätzliches Druckpotential vorgesehen (sorry, etwas sarkastisch).

Gegen diese Besicherungslage werden Sie wahrscheinlich wenig ausrichten können. Beachten Sie auch, wenn Sie jetzt für "Unmut" bei der Bank sorgen, könnte es Probleme geben. Außerdem sind Sie nach KWG verpflichtet, zumindest jährlich, Ihre Einkommenssituation offen zu legen - also genau so wie beim "Kleinkredit".

grüße
gundel
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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 463
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 27.Dez 2005 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

"Baukosten mit Grundstück ca. 275.000,00 €, davon finanziert durch Hypo: ca. 120.000,00 € (Rest)."

Somit ist die Immobilie mit rd. 48 % des Beleihungswertes bei 10% Abzug beliehen. Evt. ist eine Ablösung durch eine Fremdbank sinnvoll und möglich. Es gibt mindestens eine Bank die bei einer Beleihung unter 50 % des nachhaltigen Wertes die plausibelen Einkommenszahlen ohne größere Prüfung zugrunde legt.

Vorgehensweise: 1. Zahlen, Daten und Fakten liefern.
2. Nach positiver Vorprüfung durch meine Banksysteme zusenden der benötigten Unterlagen. Nach Unterlageneingang erfolgt eine zweite Vorprüfung durch mich.
3. Ablösezustimmung und Berechnung seitens der HVB anfodern.
3. Bei Darlehenszusage durch Fremdbank freuen ...

Weitere Info´s, Selbstauskunft, Unterlgenaufstellung u.a. unter www.Best-Zins.info
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kaufprima
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 54
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

BeitragVerfasst am: 28.Dez 2005 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, die Bankensicht ist derweil öfter nicht nachzuvollziehen. Habe ein Gewerbegrundstück (KP 350.000 DM in 1995, über 2000 m² Halle, 18.000 m² und noch obendrein ein Baugrundstück, für dessen Bebauung ich aber auch kein Geld (als Selbstständiger) erhalten habe ), was vor einem Jahr noch mit 48 T€ valutierte. Die hährlichen Netto-Mieteinnahmen belaufen sich auf ca. 1.000 € und es ist noch eine KLV abgetreten mit einem Rückkaufswert von ca. 32 T€ (derzeit wegen der angespannten Lage der Lebensversicherer beitragsfrei gestellt). Nun mußte die Bank aber unbedingt Anfang 2005 noch ein Gutachten machen, was ich auch noch bezahlen sollte. Dies habe ich natürlich abgelehnt und gesagt, dass ich nicht bereit bin, für die Kosten aufzukommen. Das Gutachten haben sie trotzdem gemacht und mußten es auch bezahlen. Nun habe ich letztens meinen Banker angerufen und gesagt, das in einem halben Jahr ja das Darlehen nur noch in Höhe der KLV saldieren würde und dann müßte er ja wohl entweder die Grundschuld oder die KLV freigeben. Er meinte ganz großkotzig, naja, müssen wir mal sehen. - also ich weiß nicht, "was es da zu sehen gibt."

Herzliche Grüße


kaufprima


Ps. Also ich denke, eines von beiden, also die entweder die Bürgschaft oder die zusätzliche Grundschuld müßten sie schon freigeben und das könnte man auch durchklagen.
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go for it
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Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 15:29    Titel: finanzierung ohne Bonitätsprüfung Antworten mit Zitat

Die Westdeutsche ImmobilienBank finanziert bis zu 50 % des Beleihungswerts gegen Selbstauskunft. Ohne weitere Bonitätsprüfung und ohne weitere Unterlagen.
Gern können wir Ihnen eine entsprechende Finanzierung vermitteln.
[E-Mail anzeigen]
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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 463
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 16:16    Titel: upps ... Antworten mit Zitat

ohne weitere Unterlagen... ???

Sicher meinen sie ohne weitere Bonitätsunterlagen, jedoch mit allen Unterlagen zur Immobilie. Nach meiner Erfahrung wird genauestens auf den langfristig erzielbaren Wert geschaut und dieser niedrigst angesetzt.

Hier sollte professionelle Hilfe beansprucht werden.
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go for it
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Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 16:39    Titel: Re: upps ... Antworten mit Zitat

Et hat folgendes geschrieben::
ohne weitere Unterlagen... ???

Sicher meinen sie ohne weitere Bonitätsunterlagen, jedoch mit allen Unterlagen zur Immobilie. Nach meiner Erfahrung wird genauestens auf den langfristig erzielbaren Wert geschaut und dieser niedrigst angesetzt.

Hier sollte professionelle Hilfe beansprucht werden.


Yep, ohne weitere Bonitätsunterlagen. Sorry
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baufinanz-saar
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 18
Wohnort: 66287 Quierschied

BeitragVerfasst am: 7.Jan 2006 9:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dieter.Moehle!

Welchen Berufsstand haben Sie?
Besitzen Sie ein festes Arbeitsverhältnis oder sind Sie selbstständig?
Vielleicht habe ich entsprechende Hinweise übersehen!
Bestehen Zahlungsrückstände auf dem/den Darlehen?
Nach oben
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