GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Eigenheimzulage

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Immobilie - Deutschland
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Ralph
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.10.2003
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2003 10:21    Titel: Eigenheimzulage Antworten mit Zitat

Hallo,

die nachstehende Frage habe ich bereits einmal in diesem Forum gestellt. Vielleicht kann mir jemand die Frage jetzt nach Änderung der Gesetzeslage zur neuen Eigenheimzulage beantworten.

Wir möchten im nächsten Jahr einen Wintergarten anbauen. Dafür möchten wir die Eigenheimzulage ein 2. Mal in Anspruch nehmen.
Vorsorglich haben wir in diesem Jahr noch einen Bauantrag gestellt,
welcher auch genehmigt wurde.

Trotzdem stellt sich folgendes Problem:
Wir haben in diesem Jahr die letzte Rate der 1. Eigenheimzulage für unser Haus erhalten. Für An -und Ausbauten (z.B. Wintergärten) kann die
2. EHZ erst nach Ablauf der ersten EHZ gestellt werden, also erst im nächsten Jahr. Dies wollen wir auch tun. Aber haben wir nun das Recht auf die EHZ nach alter oder neuer Regelung ?

Wenn nur nach neuer Regelung ==> Wie sind die neuen Richtlinien ?
Ist es richtig, dass die EHZ nicht mehr für An- oder Ausbauten gewährt wird ? ==> das wäre natürlich für uns fatal !

Unser Finanzamt wollte und konnte mir im Oktober/November keine
verbindliche Antwort geben. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert und wecke schlafende Hunde (Beamte).

Über eine schlüssige Antwort würde ich mich freuen !
Danke !

Ralph
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
immowelt - Immobilienportal
P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2003 22:13    Titel: Re: Eigenheimzulage Antworten mit Zitat

Hallo Ralph,

setzen Sie sich doch bitte einmal mit Herrn Hubert Pohl, GF der Fa. IRC GmbH, telf. erreichbar unter 0231/95027221, in Verbindung...

Wenn einer Ahnung hat von der Eigenheimzulage - dann er!

Freundliche Grüße


Ralph hat folgendes geschrieben::
Hallo,

die nachstehende Frage habe ich bereits einmal in diesem Forum gestellt. Vielleicht kann mir jemand die Frage jetzt nach Änderung der Gesetzeslage zur neuen Eigenheimzulage beantworten.

Wir möchten im nächsten Jahr einen Wintergarten anbauen. Dafür möchten wir die Eigenheimzulage ein 2. Mal in Anspruch nehmen.
Vorsorglich haben wir in diesem Jahr noch einen Bauantrag gestellt,
welcher auch genehmigt wurde.

Trotzdem stellt sich folgendes Problem:
Wir haben in diesem Jahr die letzte Rate der 1. Eigenheimzulage für unser Haus erhalten. Für An -und Ausbauten (z.B. Wintergärten) kann die
2. EHZ erst nach Ablauf der ersten EHZ gestellt werden, also erst im nächsten Jahr. Dies wollen wir auch tun. Aber haben wir nun das Recht auf die EHZ nach alter oder neuer Regelung ?

Wenn nur nach neuer Regelung ==> Wie sind die neuen Richtlinien ?
Ist es richtig, dass die EHZ nicht mehr für An- oder Ausbauten gewährt wird ? ==> das wäre natürlich für uns fatal !

Unser Finanzamt wollte und konnte mir im Oktober/November keine
verbindliche Antwort geben. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert und wecke schlafende Hunde (Beamte).

Über eine schlüssige Antwort würde ich mich freuen !
Danke !

Ralph
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2003 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wir möchten im nächsten Jahr einen Wintergarten anbauen. Dafür möchten wir die Eigenheimzulage ein 2. Mal in Anspruch nehmen.
Vorsorglich haben wir in diesem Jahr noch einen Bauantrag gestellt,
welcher auch genehmigt wurde.

Trotzdem stellt sich folgendes Problem:
Wir haben in diesem Jahr die letzte Rate der 1. Eigenheimzulage für unser Haus erhalten. Für An -und Ausbauten (z.B. Wintergärten) kann die
2. EHZ erst nach Ablauf der ersten EHZ gestellt werden, also erst im nächsten Jahr. Dies wollen wir auch tun. Aber haben wir nun das Recht auf die EHZ nach alter oder neuer Regelung ?

Wenn nur nach neuer Regelung ==> Wie sind die neuen Richtlinien ?
Ist es richtig, dass die EHZ nicht mehr für An- oder Ausbauten gewährt wird ? ==> das wäre natürlich für uns fatal !

Unser Finanzamt wollte und konnte mir im Oktober/November keine
verbindliche Antwort geben. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert und wecke schlafende Hunde (Beamte).


die 2. eigenheimzulage könnt ihr ab dann in anspruch nehmen, sobald der an- und ausbau bezugsfertig ist. da der bauantrag heuer gestellt wurde, gilt noch die rechtslage/eigenheimzulagenhöhe 2003.

obacht geben müsst ihr allerdings hinsichtlich der bewohnbarkeit eures wintergartens. denn gemäß § 2 abs. 2 eigzulg sind begünstigt ausbauten und erweiterungen einer wohnung in einer im inland belegenen eigenen wohnung.

Zitat:
der anbau eines wintergarens ist als erweiterung begünstigt, wenn der wintergarten nach seiner baulichen gestaltung (insbesondere raumhöhe, belüftung, beheizung und beleuchtung) zum dauernden aufenthalt von menschen - auch in den wintermonaten - objektiv geeignet ist.
s. hierzu 57. 16 des bmf-schreibens zur eigzul http://www.wolfgang-kynast.de/other/dderlass.htm
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 29.Jan 2005 7:50    Titel: Antworten mit Zitat

Verschoben: Keine Entscheidung zur Eigenheimzulage

Das "Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" sieht vor, die Eigenheimzulage ab 2005 abzuschaffen. Der Vermittlungsausschuss vertagte in seiner Sitzung am 15.12.2004 die Beratungen zur Eigenheimzulage auf die nächste Sitzung am 16.2.2005.

Vor diesem Termin wird somit keine Entscheidung über die Abschaffung der Eigenheimzulage getroffen. Da sich ein Erwerber einer eigengenutzten Wohnung bereits mit Abschluss des Kaufvertrages bindet, dürfte der Gesetzgeber in solche Fälle nicht eingreifen können, in denen der Kaufvertrag vor dem 16.2.2005 geschlossen wurde.

In Errichtungsfällen dürfte auf den Bauantrag abzustellen sein: Wer den Bauantrag vor dem 16.2.2005 gestellt hat, genießt Vertrauensschutz; die Eigenheimzulage ist zu gewähren. Ab dem 16.2.2005 ist dagegen die Gewährung der Eigenheimzulage offen. Sollte sich der Vermittlungsausschuss für die Absc! haffung aussprechen, dürfte unmittelbar danach in Bundestag und Bundesrat entschieden werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Immobilie - Deutschland Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge EuGH: Eigenheimzulage rechtswidrig Moderator GM&P Urteile & Recht 0 19.Jan 2008 18:49 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Vorfinanzierung von 14.000,00 € Eigen... Waldschrat Privat: Kredite & Finanzierungen 7 18.Nov 2007 22:15 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wegfall der Eigenheimzulage - Die Kel... Moderator GM&P Wirtschaft 5 14.Jun 2007 6:58 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Eigenheimzulage fürs Lebkuchenhaus Luet Nachrichten & Meldungen 0 23.Aug 2006 8:06 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Eigenheimzulage darf als Unterhalt di... Moderator GM&P Urteile & Recht 0 5.Jul 2006 17:02 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Eigenheimzulage vorfinanziern ? Tomtulli Privat: Kredite & Finanzierungen 6 23.Jun 2006 19:29 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Eigenheimzulage Lea Immobilien 3 17.Dez 2005 20:18 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Eigenheimzulage mitnehmen in Leipzig Interfax2004 Immobilie - Deutschland 1 10.Nov 2005 9:35 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Eigenheimzulage - Bonus trotz Familie... A. Henneberg Urteile & Recht 0 4.Aug 2005 12:59 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Eigenheimzulage nicht antastbar für A... A. Henneberg Urteile & Recht 0 11.Jul 2005 9:31 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Eigenheimzulage sichern! Goodman Steuerberatung & Steueroptimierung 2 11.Jun 2005 12:31 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Vorfinanzierung der Eigenheimzulage Amoxius Kapitalbeschaffung 4 7.Jun 2005 21:19 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hessen fordert Eigenheimzulage zurück Goodman Steuerberatung & Steueroptimierung 0 12.März 2005 14:46 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Anspruch auf Eigenheimzulage bei eine... Goodman Steuerberatung & Steueroptimierung 0 20.Feb 2005 6:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Die staatliche Eigenheimzulage bleibt A. Henneberg Immobilie - Deutschland 8 16.Dez 2004 8:50 Letzten Beitrag anzeigen


 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen