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Ralph Newbie
Anmeldungsdatum: 16.10.2003 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.Dez 2003 10:21 Titel: Eigenheimzulage |
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Hallo,
die nachstehende Frage habe ich bereits einmal in diesem Forum gestellt. Vielleicht kann mir jemand die Frage jetzt nach Änderung der Gesetzeslage zur neuen Eigenheimzulage beantworten.
Wir möchten im nächsten Jahr einen Wintergarten anbauen. Dafür möchten wir die Eigenheimzulage ein 2. Mal in Anspruch nehmen.
Vorsorglich haben wir in diesem Jahr noch einen Bauantrag gestellt,
welcher auch genehmigt wurde.
Trotzdem stellt sich folgendes Problem:
Wir haben in diesem Jahr die letzte Rate der 1. Eigenheimzulage für unser Haus erhalten. Für An -und Ausbauten (z.B. Wintergärten) kann die
2. EHZ erst nach Ablauf der ersten EHZ gestellt werden, also erst im nächsten Jahr. Dies wollen wir auch tun. Aber haben wir nun das Recht auf die EHZ nach alter oder neuer Regelung ?
Wenn nur nach neuer Regelung ==> Wie sind die neuen Richtlinien ?
Ist es richtig, dass die EHZ nicht mehr für An- oder Ausbauten gewährt wird ? ==> das wäre natürlich für uns fatal !
Unser Finanzamt wollte und konnte mir im Oktober/November keine
verbindliche Antwort geben. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert und wecke schlafende Hunde (Beamte).
Über eine schlüssige Antwort würde ich mich freuen !
Danke !
Ralph |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 22.Dez 2003 22:13 Titel: Re: Eigenheimzulage |
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Hallo Ralph,
setzen Sie sich doch bitte einmal mit Herrn Hubert Pohl, GF der Fa. IRC GmbH, telf. erreichbar unter 0231/95027221, in Verbindung...
Wenn einer Ahnung hat von der Eigenheimzulage - dann er!
Freundliche Grüße
| Ralph hat folgendes geschrieben:: |
Hallo,
die nachstehende Frage habe ich bereits einmal in diesem Forum gestellt. Vielleicht kann mir jemand die Frage jetzt nach Änderung der Gesetzeslage zur neuen Eigenheimzulage beantworten.
Wir möchten im nächsten Jahr einen Wintergarten anbauen. Dafür möchten wir die Eigenheimzulage ein 2. Mal in Anspruch nehmen.
Vorsorglich haben wir in diesem Jahr noch einen Bauantrag gestellt,
welcher auch genehmigt wurde.
Trotzdem stellt sich folgendes Problem:
Wir haben in diesem Jahr die letzte Rate der 1. Eigenheimzulage für unser Haus erhalten. Für An -und Ausbauten (z.B. Wintergärten) kann die
2. EHZ erst nach Ablauf der ersten EHZ gestellt werden, also erst im nächsten Jahr. Dies wollen wir auch tun. Aber haben wir nun das Recht auf die EHZ nach alter oder neuer Regelung ?
Wenn nur nach neuer Regelung ==> Wie sind die neuen Richtlinien ?
Ist es richtig, dass die EHZ nicht mehr für An- oder Ausbauten gewährt wird ? ==> das wäre natürlich für uns fatal !
Unser Finanzamt wollte und konnte mir im Oktober/November keine
verbindliche Antwort geben. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert und wecke schlafende Hunde (Beamte).
Über eine schlüssige Antwort würde ich mich freuen !
Danke !
Ralph |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 23.Dez 2003 22:11 Titel: |
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| Zitat: |
Wir möchten im nächsten Jahr einen Wintergarten anbauen. Dafür möchten wir die Eigenheimzulage ein 2. Mal in Anspruch nehmen.
Vorsorglich haben wir in diesem Jahr noch einen Bauantrag gestellt,
welcher auch genehmigt wurde.
Trotzdem stellt sich folgendes Problem:
Wir haben in diesem Jahr die letzte Rate der 1. Eigenheimzulage für unser Haus erhalten. Für An -und Ausbauten (z.B. Wintergärten) kann die
2. EHZ erst nach Ablauf der ersten EHZ gestellt werden, also erst im nächsten Jahr. Dies wollen wir auch tun. Aber haben wir nun das Recht auf die EHZ nach alter oder neuer Regelung ?
Wenn nur nach neuer Regelung ==> Wie sind die neuen Richtlinien ?
Ist es richtig, dass die EHZ nicht mehr für An- oder Ausbauten gewährt wird ? ==> das wäre natürlich für uns fatal !
Unser Finanzamt wollte und konnte mir im Oktober/November keine
verbindliche Antwort geben. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert und wecke schlafende Hunde (Beamte). |
die 2. eigenheimzulage könnt ihr ab dann in anspruch nehmen, sobald der an- und ausbau bezugsfertig ist. da der bauantrag heuer gestellt wurde, gilt noch die rechtslage/eigenheimzulagenhöhe 2003.
obacht geben müsst ihr allerdings hinsichtlich der bewohnbarkeit eures wintergartens. denn gemäß § 2 abs. 2 eigzulg sind begünstigt ausbauten und erweiterungen einer wohnung in einer im inland belegenen eigenen wohnung.
| Zitat: |
| der anbau eines wintergarens ist als erweiterung begünstigt, wenn der wintergarten nach seiner baulichen gestaltung (insbesondere raumhöhe, belüftung, beheizung und beleuchtung) zum dauernden aufenthalt von menschen - auch in den wintermonaten - objektiv geeignet ist. |
s. hierzu 57. 16 des bmf-schreibens zur eigzul http://www.wolfgang-kynast.de/other/dderlass.htm |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 29.Jan 2005 7:50 Titel: |
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Verschoben: Keine Entscheidung zur Eigenheimzulage
Das "Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" sieht vor, die Eigenheimzulage ab 2005 abzuschaffen. Der Vermittlungsausschuss vertagte in seiner Sitzung am 15.12.2004 die Beratungen zur Eigenheimzulage auf die nächste Sitzung am 16.2.2005.
Vor diesem Termin wird somit keine Entscheidung über die Abschaffung der Eigenheimzulage getroffen. Da sich ein Erwerber einer eigengenutzten Wohnung bereits mit Abschluss des Kaufvertrages bindet, dürfte der Gesetzgeber in solche Fälle nicht eingreifen können, in denen der Kaufvertrag vor dem 16.2.2005 geschlossen wurde.
In Errichtungsfällen dürfte auf den Bauantrag abzustellen sein: Wer den Bauantrag vor dem 16.2.2005 gestellt hat, genießt Vertrauensschutz; die Eigenheimzulage ist zu gewähren. Ab dem 16.2.2005 ist dagegen die Gewährung der Eigenheimzulage offen. Sollte sich der Vermittlungsausschuss für die Absc! haffung aussprechen, dürfte unmittelbar danach in Bundestag und Bundesrat entschieden werden. |
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