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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 18.Jun 2004 7:24 Titel: Geschickter Vertrag erspart Teile der Grunderwerbsteuer |
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Geschickter Vertrag erspart Teile der Grunderwerbsteuer
Wechselt eine Immobilie den Besitzer, hält der Fiskus die Hand auf. Er verlangt eine Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf den vereinbarten Kaufpreis. Mit der richtigen Vertragsgestaltung lässt sich legal jedoch zumindest ein Teil der Abgabe vermeiden.
Der Käufer einer Eigentumswohnung muss dem Alteigentümer auch dessen Anteil an der angesparten Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft vergüten. Diese Zahlungen unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes nicht der Grunderwerbsteuer (AZ: II R 20/89). Die Steuerersparnis ist gesichert, wenn die Reparaturrücklage im Kaufvertrag neben dem reinen Kaufpreis für die Wohnung offen ausgewiesen wird. Auch bei übernommenen Maklergebühren (Finanzgericht Köln, AZ: 5 K 8151/97) oder Erschließungskosten (FG Münster; AZ: 8 K 6709/01) funktioniert der Trick.
Wer eine Immobilie mit hochwertigem Inventar erwirbt, sollte auch den anteiligen Kaufpreis für die Möbel im Kaufvertrag offen ausweisen. Der Anschaffungspreis der Möbel unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer (FG Baden-Württemberg, AZ: 6 K 212/94). Auch eine an der Fassade angebrachte Markise kostet laut (Finanzgericht Köln (AZ: 5 K 3894/01) keine Grunderwerbsteuer.
Bagatellfälle mit Kaufpreisen bis zu 2.500 Euro nimmt das Finanzamt sogar ohne Steuerberechnung zu den Akten. Wird das Grundstück durch Erbschaft oder Schenkung erworben oder stehen auf der Verkäuferseite die eigenen Eltern oder Kinder, bleibt der Deal ebenfalls unbehelligt. Das gilt auch, wenn der Grundbesitz vom eigenen Ehegatten gekauft oder nach einer Scheidung zur Regelung des Vermögensausgleichs übertragen wird. Überträgt ein Ehegatte im Rahmen der Scheidung ein Mietshaus auf seinen Ex-Partner, wertet der Fiskus diesen Vorgang trotz der Grunderwerbsteuerfreiheit aber als Veräußerung. Folge: War zum Übertragungszeitpunkt die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen, fordert das Finanzamt Spekulationssteuer ein (OFD Frankfurt/Main; AZ: S 2256 A - 16 - St II 27) |
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Et .

Anmeldungsdatum: 28.02.2003 Beiträge: 452 Wohnort: Bad Homburg
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Verfasst am: 18.Jun 2004 8:59 Titel: Niedrigere Grunderwerbsteuer - höherer Bankzins? |
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Zu beachten ist das die im Kaufvertrag separat ausgewiesenen Güter wie Küche, Markise ect. von den Darlehensgebern nicht langfristig beliehen werden.
Kaufpreis minus diese Posten = reiner Kaufpreis der Immobilie. Minus individuellem Bankabschlag = Beleihungswert.
Minus Eigenkapital ergibt den Beleihungsauslauf der für die Zinsbestimmung des Darlehensgebers wichtig ist.
Beispiel: 350,- € Grunderwerbsteuer gespart (3,5% aus 10.000,- für Küche), dadurch 0,1% höherer Zinssatz auf 100.000,- Darlehen, 10 Jahre Zinsgarantiezeit = über 1.000,- Nachteil.
Geiz ist nicht immer geil, sondern manchmal auch ganz schön blöd .... |
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