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gonzo2003 Newbie
Anmeldungsdatum: 29.07.2003 Beiträge: 33
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Verfasst am: 1.Sep 2003 20:02 Titel: Immobilien?! Erben? |
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Hallo!
Ich habe da mal ne Frage...wenn ich eine Immobilie besitze bzw. erwerben möchte in Deutschland oder Spanien, was passiert, wenn ich diese auf eine GMBH oder S.L. anmelde bzw. die "Firma" diese kauft?
Müssen meine Nachfolger, Erben eine Erbschaftsteuer zahlen?
Wie sieht das aus, wenn 2 Gesellschafter in der GMBH sind ? Gehört dann jedem der beiden ein gewisser Prozentsatz der Immobilie?
Wie hoch ist dann die Erbschaftsteuer?
Hoffe, meine Fragen sind klar gestellt und mir gibt jemand mal einen kleinen Tip.
Bedanke mich
Sascha |
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Jfibu Specialist
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 54 Wohnort: vorhanden
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Verfasst am: 2.Sep 2003 7:32 Titel: |
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das lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. grundsätzlich gilt für bewertung von gesellschaftsanteilen in deutschland das sogenannte stuttgarter verfahren. dies ist eine mischung aus ertrags- und substanzbewertung. der ermittelte wert wird dann bemessungsgrundlage für die erbschaftssteuer.
sicherlich ist bei mehreren erben die erbschaftssteuer meist prozentual niedriger, allerdings für genaue angaben muss man den gesamtfall untersuchen.
wie eingangs gesagt pauschale aussagen sind hier nicht sinnvoll, da gerade im erbschaftssteuerrecht eine vielzahl von faktoren und einzelheiten den kompletten sachverhalt verändern können. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 2.Sep 2003 10:20 Titel: |
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wenn du dein grundstück verkaufst an eine juristische person (z.b gmbh, sl, usw.), dann wird diese eigentümerin dieses grundstücks. wer eigentümer dieser juristischen person ist, ist grundsätzlich nebensächlich. über das schicksal des grundstücks entscheidet dann der geschäftsführer der juristischen person.
im falle deines todes bleibt deshalb diese juristische person eigentümerin deines grundstücks. vererben kannst du nur, was in deinem eigentum ist (z.b. firmenanteile, also auch gmbh-anteile).
wenn du kein gültiges testament aufgesetzt hast, gilt die gesetzliche erbfolge. d.h. dein gesamtes vermögen (einschließlich deiner gmbh-anteile und weiterer schulden) wird vermögen der erbengemeinschaft, an dem die erben je nach erbenstellung anteile halten, bis sich die erbengemeinschaft über die verteilung dieses vermögens auseinandergesetzt hat.
wenn du also z.b. alleineigentümer einer gmbh bist, die von dir ein grundstück gekauft hat, vererbst du die gmbh als ganzes an die erbengemeinschaft. was die gmbh mit dem grundstück macht, hat der (ggf. von ihr noch zu bestellende) geschäftsführer der gmbh zu entscheiden. die erbengemeinschaft kann lediglich darüber befinden, ob der geschäftsführer seine aufgaben gewissenhaft erfüllt hat und ob er ggf. zu entlassen und gegen einen anderen geschäftsführer auszutauschen ist.
rechtsquellen: §§ 1371, 1922 ff bgb http://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=erbe+bgb&exakt=nein ; gmbh-gesetz http://www.gmbh-gesetz.de/ ;ggf. weitere gesetze betreffend kapitalgesellschaften
erbschaftsteuer fällt gemäß erbschaftsteuergesetz http://www.steuernetz.de/gesetze/erbstg/20001219/index.html je nach barwert des gesamtvermögens und steuerklasse der erben an. |
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