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okmokm1 Specialist
Anmeldungsdatum: 26.10.2003 Beiträge: 79
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Verfasst am: 13.Nov 2004 9:46 Titel: Immobilien absetzen und/oder abschreiben?! |
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Szenario:
Verdienst durch freiberufliche Tätigkeit (sagen wir 100.000 Euro)
Kauf einer Immobilie für 150.000 Euro
Barzahlung 80.000 Euro
Darlehen 70.000 Euro
Frage:
Was lässt sich absetzen? Gelten Barzahlungen als absetzbare Betriebsausgaben, oder muss man diese trotzdem über 25 Jahre abschreiben? |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1401 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 13.Nov 2004 11:58 Titel: Nein |
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Barzahlungen gelten nicht als sofort absetzbare Betriebsausgaben. Der Wert einer Immobilie muß abgeschrieben werden gemäß Abschreibungstabellen, egal ob Sie bar zahlen oder fremdfinanzieren. Es gibt allerdings z.B. die Möglichkeit, daß Sie vereinbaren: 130.000 Euro Kaufpreis der Immobilie, der Verkäufer verpflichtet sich noch, die Immobilie für 20.000 Euro zu renovieren. Über diese 20.000 Euro schreibt er Ihnen eine Rechnung, die sie dann neben dem Kaufpreis bezahlen. Diese 20.000 Euro Rechnung könnten Sie in diesem Fall im Jahr der Bezahlung voll steuerlich geltend machen. _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 15.Nov 2004 18:37 Titel: Rechnung |
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| Die FA verlangen i.d. Fall aber einen Nachweis der die Reparaturen ausführenden Firmen. Geht also nur, wenn Reperaturen tatsächlich in dieser Höhe vor Verkauf getätigt wurden. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 29.Nov 2004 20:13 Titel: |
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| Zitat: |
| Es gibt allerdings z.B. die Möglichkeit, daß Sie vereinbaren: 130.000 Euro Kaufpreis der Immobilie, der Verkäufer verpflichtet sich noch, die Immobilie für 20.000 Euro zu renovieren. Über diese 20.000 Euro schreibt er Ihnen eine Rechnung, die sie dann neben dem Kaufpreis bezahlen. Diese 20.000 Euro Rechnung könnten Sie in diesem Fall im Jahr der Bezahlung voll steuerlich geltend machen. |
Die Zeiten sind vorbei, dass man diese Kosten sofort absetzen konnte. Vielmehr handelt es sich bei diesen Aufwendungen um "anschaffungsnahe Herstellungskosten", die steuerlich gesehen auf den Kaufpreis draufgeschlagen und zusammen mit diesem und den Anschaffungsnebenkosten (grunderwerbsteuer, maklergebühren, grundbuchumschreibungsgebühren) auf eine nutzungsdauer von 50 jahren abgeschrieben werden. wenn es sich nicht um einen neubau handelt, kommt nur eine abschreibung mit 2 % in frage. |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 29.Nov 2004 20:18 Titel: |
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| Zitat: |
| Es gibt allerdings z.B. die Möglichkeit, daß Sie vereinbaren: 130.000 Euro Kaufpreis der Immobilie, der Verkäufer verpflichtet sich noch, die Immobilie für 20.000 Euro zu renovieren. Über diese 20.000 Euro schreibt er Ihnen eine Rechnung, die sie dann neben dem Kaufpreis bezahlen. Diese 20.000 Euro Rechnung könnten Sie in diesem Fall im Jahr der Bezahlung voll steuerlich geltend machen. |
Die Zeiten sind vorbei, dass man diese Kosten sofort absetzen konnte. Vielmehr handelt es sich bei diesen Aufwendungen um "anschaffungsnahe Herstellungskosten", die steuerlich gesehen auf den Kaufpreis draufgeschlagen und zusammen mit diesem und den Anschaffungsnebenkosten (grunderwerbsteuer, maklergebühren, grundbuchumschreibungsgebühren) auf eine nutzungsdauer von 50 jahren abgeschrieben werden. wenn es sich nicht um einen neubau handelt, kommt nur eine abschreibung mit 2 % in frage. |
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