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Immobilienmaklerprovision zurückfordern?

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s.t.a.r.
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 7:47    Titel: Immobilienmaklerprovision zurückfordern? Antworten mit Zitat

Hallo

ich hoffe mit meiner Anfrage hier nicht all zu falsch zu liegen:

Wir haben über einen Immobilienmakler (IM) einen Mietvertrag über ein Einfamilienhaus abgeschlossen. Aufgrund frisch geborenen Nachwuchs war unsere geäußerte Bedingung, dass die Dauer unbefristet ist, da wir (verständlicherweise) mit kleinen Kindern nicht jedes Jahr umziehen wollen.

Nach vielen Ärgernissen, die erst nach Abschluss des Mietvertrages zutage traten, die zwar nachgefragt (Email"beweis") aber aufgrund falscher Beschreibungen bzw. wie behauptet Unwissenheit beruhen (bestehende Rechtsstreitigkeiten, Umfang der Nutzung des Gartenanteils, abrissbedürftige Garage, fehlende Kitas und Schulen in der Nähe, Einflugschneise des Flughafens usw.), ist der gleiche IM nunmehr damit beauftragt das Haus zu verkaufen. Das bedeutet, dass nach nicht mal 1,5 jähriger Mietzeit investierte Kosten von mehreren tausend Euro (2x Umzugskosten, 3x Renovierungskosten, Neubeschaffung von passenden Möbeln und Gartengeräten, eigene Erstellung eines Unterstellplatzes für Kinderwagen und Fahrrad), wie auch die üppige Maklerprovision verloren wären.

1. Kann man die Maklerprovison (2.000 Euro für ca. 3 h Arbeit - Annonce, öffentlicher Besichtigungstermin, Vorbeibringen des Mietvertrages) anteilig zurückfordern?

2. Wäre bei dem eigenen Kauf wiederum Provision an den IM erforderlich/gerechtfertigt?

Vielen Dank für eure Mühen
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 287
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 9:36    Titel: Re: Immobilienmaklerprovision zurückfordern? Antworten mit Zitat

s.t.a.r. hat folgendes geschrieben::

... ist der gleiche IM nunmehr damit beauftragt das Haus zu verkaufen. Das bedeutet, dass nach nicht mal 1,5 jähriger Mietzeit investierte Kosten von mehreren tausend Euro ..., wie auch die üppige Maklerprovision verloren wären.

Wieso??? Kauf bricht nicht Miete § 566 BGB

Zitat:
1. Kann man die Maklerprovison (2.000 Euro für ca. 3 h Arbeit - Annonce, öffentlicher Besichtigungstermin, Vorbeibringen des Mietvertrages) anteilig zurückfordern?

Nein, der Makler hat Ihnen ja vermittelt

Zitat:
2. Wäre bei dem eigenen Kauf wiederum Provision an den IM erforderlich/gerechtfertigt?

Ja, wennn der Makler Ihnen die Kaufmöglichkeit nachgewiesen hat

Gruß

Cob
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Schwabenpower
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Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1361
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 9:56    Titel: nun Antworten mit Zitat

das ist natürlich eine übliche Sache für Sie. Sie scheinen recht unglücklich in und mit Ihrem Domizil zu sein. Aber ganz unschuldig sind Sie nicht daran. WArum? Ich habe mir mal ein paar Passagen Ihres Textes angeschaut und muß ein paar Kommentare abgeben:

Zitat:
Wir haben über einen Immobilienmakler (IM) einen Mietvertrag über ein Einfamilienhaus abgeschlossen. Aufgrund frisch geborenen Nachwuchs war unsere geäußerte Bedingung, dass die Dauer unbefristet ist, da wir (verständlicherweise) mit kleinen Kindern nicht jedes Jahr umziehen wollen


Wenn man nicht umziehen will, dann mach ich doch keinen unbefristeten Mietvertrag. Dann mache ich doch einen Mietvertrag über xJahre, dann weiß ich, mir kann nichts passieren.......

Zitat:
Nach vielen Ärgernissen, die erst nach Abschluss des Mietvertrages zutage traten, die zwar nachgefragt (Email"beweis") aber aufgrund falscher Beschreibungen bzw. wie behauptet Unwissenheit beruhen (bestehende Rechtsstreitigkeiten, Umfang der Nutzung des Gartenanteils, abrissbedürftige Garage, fehlende Kitas und Schulen in der Nähe, Einflugschneise des Flughafens usw.), ist der gleiche IM nunmehr damit beauftragt das Haus zu verkaufen. Das bedeutet, dass nach nicht mal 1,5 jähriger Mietzeit investierte Kosten von mehreren tausend Euro (2x Umzugskosten, 3x Renovierungskosten, Neubeschaffung von passenden Möbeln und Gartengeräten, eigene Erstellung eines Unterstellplatzes für Kinderwagen und Fahrrad), wie auch die üppige Maklerprovision verloren wären.



Ups, das ist furchtbar ärgerlich, verstehe ich. Aber auch Sie haben eigene Fehler gemacht! Abrissbedüftige Garage? sollte man aber sehen vorher!
Fehlende Kitas und Schulen in der Nähe? Sorry, bevor ich mit Kindern irgendwo hinziehe, informiere ich mich selber vor Ort über solche Dinge!
Einflugschneise eines Flughafens? Sorry, so was sieht man eingehender Besichtigung des Objektes und Gesprächen mit Nachbarn etc....

Nicht böse sein, aber da haben Sie schlampig selber recherchiert. Vielleicht hat der Makler auch sein Scherflein dazu beigetragen, daß Sie unglücklich sind, aber: da Hauptschuld für Sie so etwas wie von Ihnen beschrieben würde ich erst mal bei mir selber suchen!

Zur Maklerprovision: Ein Rückerstattungsanspruch und Ersatz entstandener Kosten wie Umzug etc. könnten Sie vom Makler fordern, wenn Sie ihm arglistige Täuschung nachweisen könnten. Dann, nur dann, bekommen Sie Geld zurück. Allerdings dürfte das nicht ganz einfach werden......viel Erfolg dabei!
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1162
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Super Beitrag, Schwabenpower!
_________________
Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.

(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

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s.t.a.r.
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die umfangreichen Antworten (auch wenn sie vielleicht nicht meinem Wunsch entspricht)

Kauf bricht nicht Miete

na ja, aber wenn der neue Eigentümer selbst einziehen will, müssen wir wohl raus

Provision für Kauf

Der Kauf wurde uns vom Eigentümer (können die Verbindlichkeiten der Bank nicht mehr bedienen) angeboten und wir haben ein erstes Angebot gemacht. Erst danach wurde uns mitgeteilt, dass der der IM Käufer sucht.

unbefristeten Mietvertrag

Ich hatte bisher 5 Mietverträge und nie eine Befristung drin. Ging ich wohl von einer falschen Einschätzung aus.

Fehler vor dem Mietvertrag

Wir haben das Haus zum offiziellen Besichtigungstermin (außerhalb der Flugzeiten) besichtigt und mussten uns schnell entscheiden, auch 2 eigene Besichtigungen brachten keine andere Erkenntnis (außerhalb der Saison). Nachbarn ausfragen ist sicherlich gut, erschien mir aber zu "stasimäßig" (leider). Es gibt kein "offizielles" Kitaverzeichnis für die Gegend und zum Abfahren war die Zeit zu kurz.

Grundsätzlich hat der Eigentümer zwei Gesichter. Vor dem Vertrag super freundlich und "auskunftsfreudig" (welcher Nachbar, was für ein "Verbrecher" ist und wie man sich am besten denen gegenüber verhält). Hinterher stellte sich raus, das der Eigentümer das schwarze Schaf der Siedlung war jeden wegen alles verklagte (auch Manipulationen wurden vorgenommen) und die Sektkorken knallten, als er wegzog.

Trotzdem danke für die Mühen
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Schwabenpower
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Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1361
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 13:27    Titel: nun Antworten mit Zitat

Sie haben keine Maklerprovision zu zahlen, da der Eigentümer Ihnen die Immobilie selber angeboten hat, bevor Sie z.B. vom Makler Kenntnis über die Kaufgelegenheit erhielten.

Aber warum kaufen? Sie schildern doch selber den schlechten Zustand, die schlechte Infrastruktur, die schlechte Nachbarschaft, den Fluglärm....
Wollen Sie sich das wirklich antun?

Die Zeit spielt doch für Sie! Ihr Eigentümer kann die Bankverbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Jetzt stellen Sie sich doch mal vor, der findet keinen Käufer (aus all den von Ihnen selber beschrieben Gründen, die Sie auf Nachfrage natürlich jedem Interessenten mitteilen), das Häuschen landet in der Zwangsversteigerung und dann, ja dann kann man sich Gedanken machen, ob man das Häuschen kauft, wenn der Preis bei all den schlechten Merkmalen niedrig genug ist.

Bis es allerdings zum Versteigerungstermin kommt, können gut mal eineinhalb bis zwei Jahre ins Land ziehen, also: die Zeit spielt für Sie!
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s.t.a.r.
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke

war auch unsere Einstellung, zumal das Haus wohl schon mal verkauft werden sollte (da kein Interessent, dann wenigstens ein Mieter, der "vorübergehend die Bankverbindlichkeiten bedient). Aber die Sorge bleibt.

(Gestern waren allerdings Russlanddeutsche Interessenten (3 generationen Großfamilie, eine sprach deutsch) da. Unabhängig davon woher die das Geld haben, können die mit Begriffen wie WEG und zu erwartende Erschließungskosten für den Straßenneubau wenig anfangen und da sie es sich leisten können, schlagen die halt vielleicht zu...)
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