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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 6.Jul 2004 5:33 Titel: Maklerprovision - bei Kauf durch nahe Angehörige |
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Maklerprovision wird auch bei Kauf durch nahe Angehörige fällig
Kaufinteressenten müssen unter Umständen auch dann eine Maklerprovision zahlen, wenn sie ein Grundstück, das ihnen ein Makler nachgewiesen hat, nicht selbst kaufen, sondern nahe Angehörige das tun.
Wie Wüstenrot mitteilt, hat der Bundesgerichtshof
(III ZR 20/03)
einem Makler recht gegeben, der mit einer Interessentin ein Haus besichtigt hatte. Anschließend kauften aber deren Vater und Bruder gemeinsam das Haus, in das sie dann als Mieterin einzog. Die Frau müsse trotzdem eine vereinbarte Provision zahlen, entschied das Gericht und hob damit vorausgegangene Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts München auf.
Der BGH hat den Fall allerdings noch nicht abschließend entschieden, da noch nicht geklärt war, ob der Makler mit der Frau eine ausdrückliche Provisionsvereinbarung getroffen hatte |
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