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Mietkaution als Bürgschaft stellen, schont Liquidität

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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2003 10:24    Titel: Mietkaution als Bürgschaft stellen, schont Liquidität Antworten mit Zitat

Bürgschaft statt Mietkaution

Die R+V Allgemeine Versicherung AG bietet seit Kurzem die Bürgschaft für private Mietkaution an.
Mieter privater Wohnräume haben bis zu drei Monats-Mieten dem Vermieter als Kaution zu stellen.
Als Alternative bietet die R+V jetzt eine Versicherungs-Bürgschaft „KTV-M“ an. Damit spart der Mieter die Zahlung der Kaution, die Liquidität kostet, oder eine Bankbürgschaft, die die Kreditlinie einschränkt.

Mit Service für Mieter
Als weiteren Vorteil nennt der Versicherer: „Meldet der Vermieter Ansprüche an, die aus der Mietkaution beglichen werden sollen, prüfen R+V-Experten zunächst, ob die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.“
Wenn das der Fall ist, zahlt die R+V an den Vermieter und fordert das Geld vom Mieter zurück.
Der dafür zu zahlende Beitrag beläuft sich zum Beispiel bei einer Bürgschafts-Summe von 1.500 Euro auf 70 Euro pro Jahr.

Weniger Aufwand für Vermieter
Vermieter sparen durch die R+V-Bürgschaft den Verwaltungs-Aufwand für Eröffnung eines Sparkontos und die  jährliche Abrechnung der Zinserträge unter Abzug des Zinsabschlages.

Vertrieb nur über Banken
Das Produkt vertreibt die R+V exklusiv über Genossenschafts-Banken, zum Beispiel Volks- und Raiffeisenbanken.
Claus-Peter Meyer

Quelle: Versicherungsjournal  vom 28.10.2003
_______________

...der Aufwand an Prämie wie hier im Beispiel entspricht einem Aufwand von 4,66% p.a. Da ist jeder Kontokorentzins auf dem Girokonto oder Dispo teuerer!!! Unter dem Gesichtspunkt der häufig angespannten Liquidität, ein wirklich intersssantes Angebot, finde ich.
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1378
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2003 17:32    Titel: Wirklich toll Antworten mit Zitat

money-baer gräbt immer schöne Sachen aus!
Gesamtverlust ist aber höher als 4,66%, da ja noch für das normal an den Vermieter übergebene Geld ja noch etwas habenzinsen anfallen.
Trotzdem glaube ich kaum, daß sich dieses Produkt groß durchsetzt, denn da muß ja sicherlich auch eine Bonitätsprüfung gemacht werden und viele werden durch dieses Raster fallen....
_________________
Auf Regen folgt Sonne!
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 28.Okt 2003 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

@schwabenpower

wenn schon mäkelig, dann wollen wir aber schon richtig rechnen, oder?
Aufwand = Prämie verloren 4,66% = p.a. 70,- €
Ertrag = erhaltene Liquidität (1500 ./. 70=)1.430,-€ festangelegt 3,5%= 50,05 € p.a.
Echte Kosten p.a. somit 19,95 € entspricht 1,33% p.a.

Und wenn die meisten Mieter schon so ausgeblutet sind, wie Du annimmst, hast Du leider recht, kann man es nur "versuchen", durch die Antragsprüfung durchzukommen.
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6461

BeitragVerfasst am: 18.Mai 2008 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

In einem Fall hatte sich eine Mieterin in einem Mietvertrag vom 01. Juli 2003 verpflichtet eine Kaution in Form einer Bürgschaft zu stellen.

In den folgenden Monaten wurde der Vermieter von der Mieterin hingehalten, erhielt jedoch keine Bürgschaftserklärung. Im Frühjahr 2007 war die Geduld des Vermieters erschöpft. Er verklagte die Mieterin auf Abgabe der Bürgschaftserklärung. Diese berief sich auf Verjährung.

In zweiter Instanz entschied das Berliner Kammergericht, dass der Anspruch des Vermieters tatsächlich verjährt war. Der Anspruch eines Vermieters auf Stellung einer Kaution unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Kaution war bereits seit Abschluss des Mietvertrages Anfang Juli 2003 fällig und somit seit Ende 2006 verjährt. Entgegen der Ansicht des erstinstanzlichen Gerichts entsteht der Anspruch auf Kautionszahlung nicht ständig neu (KG Berlin, Az. 22 W 2/08 ).

Tipp: Die vorgenannte Rechtsprechung gilt auch für eine Wiederauffüllung der Kaution, wenn Sie Anteile mit offenen Mieterschulden verrechnet haben. Die Entscheidung zeigt zudem, dass die 2001 eingeführte Regelverjährung von drei Jahren schlimme Folgen für Sie als Vermieter haben kann, wenn sie sich von säumigen Mietern über lange Zeit vertrösten lassen. Achten Sie deshalb darauf, dass offene Forderungen bald beglichen werden.
Quelle: RA T.J.Mahlstedt
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