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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 11.März 2003 10:22 Titel: Spekulationsgewinn auch beim Eigenheim ??? |
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Spekulationsgewinn beim Eigenheim
11.03.2003 10:04:00
Für Immobilien gilt derzeit noch die zehnjährige Spekulationsfrist. Ausgenommen hiervon sind lediglich selbstgenutzte Eigenheime, die entweder seit Bezugsfertigkeit oder über einen Zeitraum von drei Jahren dieses Kriterium erfüllen. Diese Steuerfreiheit wird auch dann weiterhin gelten, wenn die Spekulationsfristen generell fallen sollten.
Nach einem aktuellen Finanzgerichtsurteil reicht es aber nicht aus, dass die Wohnung für den Umzug vorbereitet ist. Maßgeblich ist, dass der Hausstand ins neue Eigenheim gewechselt ist. Der gelegentliche Aufenthalt oder die Übernachtung während der Fertigstellung reicht nicht aus.
Negative Folge: In solchen Fällen ist der Verkaufsgewinn steuerpflichtig.
Fazit: Betroffene sollten bereits rechtzeitig Belege sammeln, dass sie auch tatsächlich umgezogen sind, der Haustand also von der alten in die neue Wohnung gewechselt hat. In kritischen Fällen muss nämlich der Steuerzahler die Nutzung des Eigenheims nachweisen.
Quelle: Apollo-Intermedia in finanzen.net |
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