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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 28.Jul 2004 12:31 Titel: VORSICHT! Werbung mit dem Wort "Sonderafa" ... |
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Hallo!
Werben bzgl. der Sonderafa mit Steuervorteilen ohne die Voraussetzungen zu benennen scheint als wettbewerbswidrig gesehen zu werden: http://www.muehlenbein.de/index.php?p=45
Passen Sie auf vor den Herren mit Langeweile!  |
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Finatan Specialist
Anmeldungsdatum: 28.04.2004 Beiträge: 62
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Verfasst am: 31.Jul 2004 12:24 Titel: |
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Werben allgemein mit Steuervorteilen scheint als sittenwidrig zu gelten.
Das Amt für moderne Christenverfolgung gewährt sie zwar scheint aber allergisch auf Hinweise zur Nutzung zu reagieren.
Doppelzüngig, Sie haben ein Recht auf alle Steuervorteile der Welt, wo sie die herbekommen darf aber keiner verraten.
Cheers
Fintan |
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