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Verkaufen mit Mängel wer haftet??

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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 28.Feb 2003 23:46    Titel: Verkaufen mit Mängel wer haftet?? Antworten mit Zitat

Freitag, 28. Februar, 23:35 Uhr           
 Investor + Geldanlage Immobilien News  
Urteil stärkt Rechte des Käufers
Mängel an Immobilie müssen offenbart werden


Wer eine Immobilie kauft, muss vorher vollständig über Mängel am Gebäude aufgeklärt werden. Diese Auffassung bekräftigte das Oberlandesgericht Bamberg in zwei heute veröffentlichten Entscheidungen.

HB/dpa BAMBERG. Der Verkäufer einer Immobilie habe eine Offenbarungspflicht gegenüber Interessenten, hieß es.

In den beiden konkreten Fällen ging es um Schäden, die nach Angaben des Gerichts für einen Laien nicht ohne weiteres erkennbar waren. Die Kaufverträge dürfen nach der Entscheidung angefochten werden (Az.: 4 U 196/01 und 3 U 165/01).

In einem Fall waren im Haus unangenehme Gerüche wegen eines defekten Abwasserkanals aufgetreten. Im zweiten war eine Wand in einem Einfamilienhaus von Schimmel befallen. Die früheren Besitzer hätten um die Mängel gewusst, sie den Käufern jedoch arglistig verschwiegen, heißt es in den Urteilen.

HANDELSBLATT, Dienstag, 25. Februar 2003, 10:50 Uhr
___________________

...könnt` teuer werden, mit dem "Dummen vom Hbf. der täglich aussteigt."!
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1378
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 5.März 2003 22:54    Titel: Wichtig! Antworten mit Zitat

Wenn dem Verkäufer die Mängel bekannt sind und diese bekannten Mängel arglistig verschwiegen wurden (oder ga z.B. überpinselt worden sind), dann ist der Kauifvertrag anfechtbar.

Stellt sich jedoch ein versteckter Mangel heraus, der dem Verkäufer nicht bekannt war und der auch nicht erkennbar war(z.B. statisches Problem am Haus), dann ist da nichts zu machen.

Problem für den Käufer: Er muß nachweisen, daß der Mangel dem Verkäufer bekannt war (sehr schwierig) oder aber zumindest, daß man den Mangel hätte erkennen können! Also alles gar keine so einfache Materie. Drum prüfe, wer sich eine Immobilie ans Bein bindet, ob er nicht noch was Besseres findet..... oder so ähnlich.

Empfehlung: Sachverständigen oder Architekten zu einer Objektbegehung mitnehmen, wenn man glaubt, das passende gefunden zu haben.
_________________
Auf Regen folgt Sonne!
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