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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 28.Feb 2003 23:46 Titel: Verkaufen mit Mängel wer haftet?? |
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Freitag, 28. Februar, 23:35 Uhr
Investor + Geldanlage Immobilien News
Urteil stärkt Rechte des Käufers
Mängel an Immobilie müssen offenbart werden
Wer eine Immobilie kauft, muss vorher vollständig über Mängel am Gebäude aufgeklärt werden. Diese Auffassung bekräftigte das Oberlandesgericht Bamberg in zwei heute veröffentlichten Entscheidungen.
HB/dpa BAMBERG. Der Verkäufer einer Immobilie habe eine Offenbarungspflicht gegenüber Interessenten, hieß es.
In den beiden konkreten Fällen ging es um Schäden, die nach Angaben des Gerichts für einen Laien nicht ohne weiteres erkennbar waren. Die Kaufverträge dürfen nach der Entscheidung angefochten werden (Az.: 4 U 196/01 und 3 U 165/01).
In einem Fall waren im Haus unangenehme Gerüche wegen eines defekten Abwasserkanals aufgetreten. Im zweiten war eine Wand in einem Einfamilienhaus von Schimmel befallen. Die früheren Besitzer hätten um die Mängel gewusst, sie den Käufern jedoch arglistig verschwiegen, heißt es in den Urteilen.
HANDELSBLATT, Dienstag, 25. Februar 2003, 10:50 Uhr
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...könnt` teuer werden, mit dem "Dummen vom Hbf. der täglich aussteigt."! |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1378 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 5.März 2003 22:54 Titel: Wichtig! |
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Wenn dem Verkäufer die Mängel bekannt sind und diese bekannten Mängel arglistig verschwiegen wurden (oder ga z.B. überpinselt worden sind), dann ist der Kauifvertrag anfechtbar.
Stellt sich jedoch ein versteckter Mangel heraus, der dem Verkäufer nicht bekannt war und der auch nicht erkennbar war(z.B. statisches Problem am Haus), dann ist da nichts zu machen.
Problem für den Käufer: Er muß nachweisen, daß der Mangel dem Verkäufer bekannt war (sehr schwierig) oder aber zumindest, daß man den Mangel hätte erkennen können! Also alles gar keine so einfache Materie. Drum prüfe, wer sich eine Immobilie ans Bein bindet, ob er nicht noch was Besseres findet..... oder so ähnlich.
Empfehlung: Sachverständigen oder Architekten zu einer Objektbegehung mitnehmen, wenn man glaubt, das passende gefunden zu haben. _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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