GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Vorkaufsrecht für Mieter?

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Immobilie - Deutschland
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
s.t.a.r.
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 7:49    Titel: Vorkaufsrecht für Mieter? Antworten mit Zitat

Hallo

ich noch mal:

Habe ich auch als Mieter eines Einfamilienhauses mit (nicht reell geteilten) Grundstück (Wohneigentumsgemeinschaft WEG???) ein Vorkaufsrecht?

Vielen Dank für eure Mühen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
immowelt - Immobilienportal
Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 292
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 8:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nur, wenn es im Grundbuch eingetragen ist.
Normalerweise also nicht.

Gruß

Cob
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1401
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 9:20    Titel: Einspruch Antworten mit Zitat

Lieber cob, da muß ich Einspruch erheben. Selbstverständlich gibt es ein Vorkaufsrecht für den Mieter!

Aber : es kommt auf den Fall an. Ein recht netter Link dazu ist dieser hier:
http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,nkefbrd4pkgrlt6f~[E-Mail anzeigen]. : Ihre kurze Fragestellung ist etwas komisch und nicht ganz verständlich . Sie bewohnen ein Einfamilienhaus (kann nicht nach WEG aufgeteilt werden!!!) ? Und was hat das mit dem Grundstück zu tun? Oder wohnen Sie in einem Häuschen, das zwar in sich abgeschlossen ist, aber gemeinsam mit anderen Häuschen auf einem gemeinsamen Grundstück steht und deshalb im Grundbuch als Miteigentumsanteil an einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausgewiesen ist? Erklären Sie das mal bitte etwas näher, dann bekommen Sie sicherlich eine vernünftige Antwort.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
s.t.a.r.
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 13:16    Titel: Re: Einspruch Antworten mit Zitat

Schwabenpower hat folgendes geschrieben::
...wohnen Sie in einem Häuschen, das zwar in sich abgeschlossen ist, aber gemeinsam mit anderen Häuschen auf einem gemeinsamen Grundstück steht und deshalb im Grundbuch als Miteigentumsanteil an einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausgewiesen ist?


Vielen Dank schwabenpower
genau so ist es gemeint
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
s.t.a.r.
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 13:18    Titel: Re: Einspruch Antworten mit Zitat

Schwabenpower hat folgendes geschrieben::
...wohnen Sie in einem Häuschen, das zwar in sich abgeschlossen ist, aber gemeinsam mit anderen Häuschen auf einem gemeinsamen Grundstück steht und deshalb im Grundbuch als Miteigentumsanteil an einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausgewiesen ist?


Vielen Dank schwabenpower
genau so ist es gemeint
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1401
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 13:20    Titel: nun Antworten mit Zitat

nachdem wir ja jetzt erstmal wissen, um was es konkret geht, bekommen Sie auch eine nette Antwort von mir, nachdem ich Sie in einem anderen thread hier ja ein bischen anmachen durfte....

Wenn das ganze schon als Miteigentumsanteil an einer WEG konstruiert war, als Sie eingezogen sind, besteht kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Nur wenn nachträglich Miteigentumsanteile entstanden sind (sehr unwahrscheinlich) dann gälte folgendes:

Zitat:

Vorkaufsrecht: Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn die von ihnen bewohnte Wohnung zu einer Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft werden soll. Das bedeutet, die Wohnung muss, bevor sie endgültig an einen Dritten weiterverkauft wird, zunächst den Mietern zum Kauf angeboten werden. Die müssen sich allerdings nicht unbedingt auf das erste Kaufangebot des Eigentümers einlassen. Sie haben das Recht, solange mit ihrer Kaufentscheidung zu warten, bis die Wohnung an einen anderen Wohnungsinteressenten "verkauft" worden ist.

Erst wenn ein detaillierter, notarieller Kaufvertrag zwischen Wohnungsverkäufer und Käufer vorliegt, in dem auch der konkrete Kaufpreis steht, muss sich der Mieter der umgewandelten Wohnung entscheiden, ob er kaufen will. Wenn ja, kann er dies zu den Bedingungen tun, die im notariellen Kaufvertrag niedergeschrieben sind. Er hat zwei Monate Zeit für seine Entscheidung. Das Vorkaufsrecht selbst muss schriftlich ausgeübt werden.


Also: kein Vorkaufsrecht für Sie.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 292
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2008 14:20    Titel: Re: Einspruch Antworten mit Zitat

Schwabenpower hat folgendes geschrieben::
Lieber cob, da muß ich Einspruch erheben. Selbstverständlich gibt es ein Vorkaufsrecht für den Mieter!

Aber : es kommt auf den Fall an.

Wie soll ich das nun verstehen? Hier gibt es doch nur einen Fall!
§ 577 BGB ist mir bekannt.
Aber die Frage war doch:
s.t.a.r. hat folgendes geschrieben::
Habe ich auch als Mieter eines Einfamilienhauses mit (nicht reell geteilten) Grundstück (Wohneigentumsgemeinschaft WEG???) ein Vorkaufsrecht?

Und darauf habe ich ganz konkret geantwortet.

Schwabenpower hat folgendes geschrieben::
Also: kein Vorkaufsrecht für Sie ...


Sag ich doch ...

Gruß

Cob
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
s.t.a.r.
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2008 7:36    Titel: Re: nun Antworten mit Zitat

Zitat:
Also: kein Vorkaufsrecht für Sie.....


Bei meinem nächsten Thema bemühe ich mich gleich richtig und umfassend zu formulieren

daher jetzt noch mal der Versuch mit den mir bekannten Aspekten:

2 Parteien kaufen Häuser mit Grundstück von einer Baufirma, auf einem ehemals zusammenhängenden Grundstück. Diese empfiehlt das Grundstück nicht "reell zu teilen", "da es so schneller geht". Jeder hat also sein Grundstücksanteil sowie gemeinsamen Anteil an Wegen (Grundbucheintrag ist mir nicht bekannt).

Eine Partei schafft es (seit einiger Zeit?) nicht mehr alle Forderungen zu bedienen und entschließt (?) sich, seine Immobilie zu verkaufen. Da sich kein Käufer findet, entschließt man sich zu vermieten (um die Bankforderungen weiter zu bedienen?). Die Bank fordert ca. ein Jahr nach Mietabschluss den Gläubiger (endgültig) zum Verkauf auf.

Hat der nunmehrige Mieter im Verkaufsverfahren ein Vorkaufsrecht?

Danke noch mal für kurze Rückäußerung, ob es bei der obigen Einschätzung bleibt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 292
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2008 9:28    Titel: Re: nun Antworten mit Zitat

s.t.a.r. hat folgendes geschrieben::

Hat der nunmehrige Mieter im Verkaufsverfahren ein Vorkaufsrecht?

Nein, hat er nicht.

Aber er kann selbstverständlich auch direkt kaufen. Vorkaufsrecht bedeutet ja nicht, dass das Haus zuerst ihm angeboten werden müsste, sondern dass der Verkäufer mit einem beliebigen Käufer einen Kaufvertrag abschließt und der Vorkaufsberechtigte dann als Käufer in diesen Vertrag zu den darin getroffenen Konditionen einsteigen kann.

Gruß

Cob
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1401
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2008 9:42    Titel: Ja Antworten mit Zitat

Cob hat vollkommen Recht, kein Vorkaufsrecht in diesem Fall. Und allergrößte Vorsicht bei der von Ihnen beschriebenen Konstellation, daß ein ungeteiltes Grundstück praktisch qua Vertrag an zwei Berechtigte verkauft wurde mit verschiedenen Immobilien drauf. Sehr ungewöhnliche Lösung, von daher alle Unterlagen aushändigen lassen incl. schwebender Prozesse und damit zu einem Notar vor Ort gehen und sich eingehend beraten lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Immobilie - Deutschland Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Luxemburg: Vorkaufsrecht auf Bauland ... Moderator GM&P Immobilien 0 10.Jun 2008 18:54 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Vermieter muss durch Mieter vermüllte... Moderator GM&P Immobilien 0 15.Mai 2008 17:40 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mietkautionsversicherung - Mehr Spiel... GM&P Info Immobilie - Europa 0 19.Nov 2007 5:20 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mieter hat Recht auf Untervermietung GM&P Info Urteile & Recht 0 14.Aug 2007 8:15 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mieter zocken Vermieter ab ! sicoon Inkasso & Forderungen 0 25.Apr 2007 16:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Unterschied zwischen Wiederverkaufsre... Baumanager Gesetze 0 31.März 2007 10:58 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wir zahlen, wenn Ihre Mieter nicht za... kupconsulting Immobilien 0 25.März 2007 16:36 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Die Mietkaution sicher und gut anlege... Moderator GM&P Tipps, Adressen und Möglichkeiten 0 2.März 2007 14:23 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mietzahlung: Auch wenn der Mieter die... Moderator GM&P Immobilien 0 23.Feb 2007 15:14 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mieter macht Mietminderung von 50 Pro... Moderator GM&P Immobilien 3 3.Jan 2007 6:34 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mieter - Rechte und Pflichten bei Bet... Moderator GM&P Urteile & Recht 3 14.Dez 2006 15:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mieter: Folgen falscher Rechtsberatun... Moderator GM&P Urteile & Recht 0 25.Okt 2006 15:26 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mieter müssen Modernisierungsmaßnahme... GoMoPa Urteile & Recht 0 12.Okt 2006 8:16 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mieter muss Berechtigung zur Sonderkü... GoMoPa Urteile & Recht 0 12.Okt 2006 8:15 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Mieter müssen nicht für die Gartenpfl... Moderator GM&P Urteile & Recht 0 24.Aug 2006 10:35 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen