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geha Newbie
Anmeldungsdatum: 03.02.2002 Beiträge: 7 Wohnort: Uhingen
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Verfasst am: 30.Nov 2002 17:50 Titel: Zum Thema Zwangsversteigerung |
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Da gibt es eine ganze Reihe von Leuten, die nichts anderes tun, als alle Tageszeitungen nach ZV-Anzeigen zu durchforsten, um den dann ermittelten vom Schicksal Getroffenen per Brief (ca. 10 Tage vor Termin) ihre Hilfe anzubieten. Abwendung, Umfinanzierung, auch schufafrei, usw. ist das Angebot. Da es hier mit Sicherheit eine grosse Zahl von unseriösen (wenn nicht sogar alle ?) Geschäftemacher gibt, wäre hier meine Frage: Gibt es seriöse Berater, und was ist grundsätzlich möglich? Ich bin da von einer Kanzlei kontaktet worden, die mit der sogenannten "Kasse der Gegenseitigen Hilfe" Eigenkapital anbietet. Zudem bieten wiederum andere an, die Immobilie zu ersteigern um sie daraufhin rück zu übertragen!
Bin selbst in der besch... Situation, nach beruflichen Rückschlägen (mit den familiären Folgen) mein (unser) Haus nicht mehr halten zu können, und von 2 Banken zur ZV gezwungen.
So long oder so
Geha |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 1.Dez 2002 11:44 Titel: |
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hallo geha,
die "kasse der gegenseitigen hilfe" ist ein relikt aus der ddr http://www.alexander-drews.de/DDRWTR.html
meiner meinung nach kann es sich - wie auch schon von dir vermutet - nur um unseriöse geschäftemacher handeln.
denn warum tut sich das jemand an, einem schuldner ungefragt geld für eine umschuldung anzubieten, wenn der schon seinen alten kredit nicht mal mehr so weit bedienen kann, dass wenigstens die zinsen aus diesem kredit gedeckt werden und deshalb der gläubiger als letztes mittel die zwangsversteigerung ansetzt, um wenigstens ein paar seiner kröten zu retten?
nur wenn die ehrliche antwort lautet - "aus reiner menschenfreundlichkeit" -, kann man darüber nachdenken. anderenfalls will er mit dir geschäfte machen, und gerade dazu reicht es ja mangels geld bei dir eigentlich nicht. sonst hätte ja auch die gläubigerbank schon auf einen vergleichbaren vorschlag von dir eingehen können.
solange du also irgendwelche finanziellen vorleistungen für kreditberatung usw. bringen sollst, ist höchste vorsicht angebracht.
es tut mir leid, dass ich dir die hoffnung nehme. vielleicht wissen andere user dieses forums ja bessere vorschläge für dich.
an die adressen von "zwangsversteigerungsopfern" zu kommen, ist im übrigen gar nicht schwer. http://www.argetra.de/ liefert deutschlandweit die termine mit anschrift und objektbeschreibung, und mit einem blick ins örtliche telefonbuch hat man auch die dazugehörige telefonnummer (soweit der anschluss nicht schon gesperrt ist).
viele grüße
el condor |
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tommes Newbie
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 43 Wohnort: Leverkusen
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Verfasst am: 2.Dez 2003 17:49 Titel: Unterwerfung b. Zwangsvollstreckung |
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Hallo Geha,
habe diesen Link gefunden.
http://www.gomopa.net/phpBB2/viewtopic.php?t=2587
geht da um ein Urteil vomOLG.
Vielleicht hilft Dir das etwas weiter!?
Gruss aus Leverkusen
tommes
PS. Hallo el Condor, "Link kopieren und einfügen".
Lag natürlich nur am User!! |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 4.Okt 2004 8:15 Titel: |
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Immer mehr Immobilien in Zwangsversteigerung
Wer aber mitbieten will, sollte sich gut vorbereiten.
Jährlich wächst die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien. 2003 wurde wieder ein trauriger Rekord erreicht:
91 700 Versteigerungstermine bei deutschen Amtsgerichten
In der Regel sind Eigentumswohnungen oder Häuser bei solchen Notverkäufen recht günstig zu haben. Den Zuschlag gibt es häufig bereits für Gebote, die zehn bis 30 Prozent unter Verkehrswert liegen. Potenzielle Bieter sollten aber nicht unvorbereitet sein. Denn Immobilien-Versteigerungen haben ihre Tücken.
Wer eine Immobilie ersteigern will, sollte sich vorher das Objekt seiner Begierde zunächst von außen ansehen. Danach ist die Einsicht in das Gutachten beim Amtsgericht der nächste Schritt. Aber Achtung: Auch Gutachter dürfen sich nur mit Einverständnis der Besitzer einen Überblick über den Zustand des Eigenheims verschaffen. So können dem Gutachter Schäden verborgen bleiben. Achtung: Die vom Experten ermittelten Preise können schon zwei Jahre alt sein.
Weiteren Aufschluss über den Zustand von Haus oder Eigentumswohnung kann auch ein Gespräch mit Nachbarn bringen. Denn hat man die Immobilie per Zuschlag erworben, können später festgestellte Mängel nicht reklamiert werden - weder vor Gericht noch beim Ex-Besitzer.
Auch das Bieterverfahren selbst ist nicht einfach. Deshalb sollte jeder Interessierte vor dem Ernstfall schon mindestens eine Versteigerung besucht haben, um sich über die Gepflogenheiten und die richtige Bieterstrategie zu informieren. Zum Prozedere gehört etwa, dass das Spitzengebot beim "Ersten Termin" über 70 Prozent des Verkehrswerts liegen sollte, sonst kann die Gläubigerbank den Zuschlag verweigern. Bei Wiederholungsterminen gilt diese gesetzliche Bietergrenze dann nicht mehr.
Wer ernsthaft mitsteigern will, muss bei der Auktion zehn Prozent des Verkehrswerts als Sicherheit hinterlegen. Neben Bargeld und Schecks der Landeszentralbank werden auch Bürgschaften und bestätigte Schecks von Kreditinstituten akzeptiert. Wissen sollte man auch, dass die "Bieterstunde" von ursprünglich 60 Minuten auf 30 verkürzt wurde, um das Verfahren zu beschleunigen. Erfahrungsgemäß warten Versteigerungsprofis zunächst die ersten Gebote ab, um erst in den letzten Minuten der Bieterstunde mit ihrem Gebot herauszurücken.
Deshalb sollte man die goldene Regel beherzigen: Unbedingt beim Bieten ein Preislimit setzen und beim Erreichen dieses Limits aussteigen. Das schützt davor, am Ende der Bieterstunde panikartig über das Höchstgebot zu gehen
Quelle: WamS |
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