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Zwangsversteigerung

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Lotte Witt
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.04.2002
Beiträge: 11
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.Sep 2002 7:57    Titel: Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Guten Morgen Allerseits!

Eine Freundin von mir, nicht verheiratet und zwei Kinder, hat ein eigenes Haus (gahabt?). Sie hat Hypotheken aufgenommen in Höhe von 120.000 DM. Da sie früher selbstständig war (Kneipe) und vergass Steuern zu bezahlen, steht das Finanzamt nun auch noch mit 160.000 DM auf der Matte. Das Finanzamt betreibt auch das Versteigerungsverfahren. Das Haus ist, lt. Schätzung, 300.000 DM wert.

Nun meine Frage: Da meine Freundin nicht weichen möchte fragt sie nach einem Trick, wie man das Zwangsversteigerungsverfahren eventuell verzögern könnte. Hat jemand von Ihnen eine Antwort? Würde mich sehr freuen.

Lotte Witt
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2002 9:55    Titel: Naja... Antworten mit Zitat

...also erstmal vorweg, der Vorschlag von Mr. Hill ist nicht machbar. Ein lebenslanges Wohnrecht wird zum jetzigen Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung bzw. -Versteigerung von jedem Dorfrichter fuer null und nichtig erklaert, selbst wenn es noch eintragbar waere.

Dafuer ist es einfach zu spaet.

Das kann man nur vor Aufnahme einer Hypothek machen, die dann folgende Hypothekenaufnahme erfordert dringend die Information an den Kreditgeber, das ein lebenslanges Wohnrecht existiert. Das fuehrt dann zur Ablehnung der Hypothek.
Die Nichtnennung ist Krediterschleichung und strafbar, undzwar saftig, zudem muss ja der Grundbuchauszug bei Hypothekenantrag vorgelegt werden.

Ebenso natuerlich auch die Eintragung des lebenslanges Wohnrechtes im Nachhinein. Bin mir zwar nicht sicher, aber ist eine Eintragung eines lebenslangen Wohnrechtes ueberhaupt moeglich, ohne das eingetragene Hypothekengeber dem zustimmen? Denn faktisch findet ja eine erhebliche Wertminderung statt.


Wie dem auch sei: es geht nicht !

[b]Kommen wir zu der eigentlichen Frage:[/b]

Also zum jetzigen Zeitpunkt ist eigentlich alles zu spaet. Wenn die Zwangsversteigerung ansteht ist faktisch nix mehr zu machen, vorher waeren mir ein paar gute Sachen eingefallen, aber jetzt ist es leider zu spaet.

Nach Ihrer Rechnung muesste Ihre Freundin noch 20000 ,- rauskriegen, die sollte sie nehmen und umziehen.

Alternative: Haus abfackeln, dann zieht da so schnell niemand ein, falls Ihre Freundin verzichten will auf die 20000 ,- !

Auch ein guter Trick: ein paar Freunde hinschicken die schlechte Stimmung machen bei der Zwangsversteigerung. Nach dem Motto: "wieso wird uns verschwiegen, das die ganze Familie die da wohnt offene Tuberkulose hatte, undzwar ueber Jahre ? "

Oder: "Angeblich hat Frau ..... jahrelang dort mit einem Iraker gelebt, der, so sagt man dort jahrelang im Haus Plutonium gelagert hat, stimmt das? "

Auch der Hinweis, das das ganze Haus mit Asbest beim Innenausbau verkleidet wurde wirkt Wunder. Oder das das Grundstueck vorher erheblich mit Gift belastet war und ist. (Bei letzter Loesung sollte die gesamte Familie vor der Zwangsversteigerung 2 Tage nix essen, sich mit viel Schminke auf leichenblass trimmen, und dann beim Zwangsversteigerungstermin unentwegt husten, Ihre Freundin sich am Besten noch auf die Zunge beissen und ein bischen Blut spucken, vor allem die Kinder, wirkt WUNDER .. hihi).

Hehe, auch wenns keiner glaubt, ob das Haus dann noch jemand will ? Da koennten Jahre vergehen, bis das Haus wirklich jemand will.

Naja, das kann die ganze Sache bestenfalls verzoegern, aber machbar ist halt wohl wirklich nichts, sorry.

Bleibt noch die Zwangseinweisung bei Mittellosigkeit durchs Sozialamt. Wenn ihre Freundin von Sozialhilfe lebt, kann das Sozialamt die Familie in das Haus erstmal zwangsweise dort einweisen, das heisst sie muss erstmal nicht raus, vor allem damit die Kinder ein Dach ueber dem Kopf haben. Allerdings muss sie sich innerhalb eines halben Jahres dann doch eine Wohnung suchen.

Mit freundlichem Gruss

Alto
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2002 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

good-bye

Zuletzt bearbeitet von money-baer am 6.Jan 2003 23:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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william_hill
Gast





BeitragVerfasst am: 28.Sep 2002 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

gelöscht, um mißbrauch zu verhindern.

Zuletzt bearbeitet von william_hill am 1.Dez 2002 18:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Blindschleichl
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.11.2002
Beiträge: 83
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 26.Nov 2002 8:02    Titel: Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Nach Trennung der Frau ging meine 1-Mann-Firma den Bach runter (noch keine Insolvenz). Schulden bei ehem. Hausbank € 200.000,- Verkaufswert des Hauses mind. € 250.000,- (Verkehrswert über € 300.000,-).
Hausbank hat Konten gekündigt wegen vergangener Probleme. Eine Bausparkasse hat mir jetzt die Finanzierung übernommen von € 200.000,-
Meine Ex-Frau möchte (und soll) aus der Verantwortung und der Gesamtschuldnerschaft raus. Dazu wäre nur noch ein Notartermin nötig.

Nun habe ich noch einige Restschulden bei Lieferanten in Höhe zwischen 15 und 20 tausend Euro. Da ich ja absolut keine Unterstützung bekam wurde ich zahlungsunfähig und es ergab sich ein kleiner Schufa-Eintrag.

Nun habe ich bei der Raiba ein GiroKonto auf Guthabensbasis. Dieses kann durch Abbuchungen auch kurzfristig überzogen werden. Da ich wieder einen festen Arbeitsplatz mit gutem Gehalt habe, gibts da höchstens zum Monatsende ein paar kleine Überschneidungen.

Aber ich erhalte wegen der Schufa nirgendwo einen Kredit von ca. € 15.000,- um die Liferantenforderungen zu tilgen. Diese wuchern mit sehr hohen Zinsen. Ein großteil davon wird in monatlichen Raten abbezahlt.
Die Bausparkasse kann diesen Zusatzkredit nicht gewähren, da sie ja zweckgebunden ist.

Die Sparkasse hatte bereits den Auftrag zur Zwangsversteigerung gegeben, diesen aber vor wenigen Tagen zurückgezogen aufgrund der Neufinanzierung bei der Bausparkasse.

Nun, ein ehem. Lieferant hat sich seine Forderungen im Grundbuch sichern lassen. Er drängt jeden Tag auf eine Lösung/Bezahlung und droht mit Zwangsvollstreckung. Offener Betrag ist knapp über € 10.000,-
Diese Zwangsvollstreckung würde die Versteigerung des Hauses nach sich ziehen.

Kann das Haus wegen eines relativ geringen Betrages zwangsversteigert werden? Stimmt da die Verhältnismäßigkeit?

Fester Arbeitsplatz, sozial integriert, 35 Jahre, gesund, arbeits- und zahlungswillig, keine hohen Ansprüche etc. etc. etc. aber niemand gibt mir die 15.000,- Euro Hilfe.
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 26.Nov 2002 12:07    Titel: naja... Antworten mit Zitat

... also grundsaetzlich ist eine Zwangsversteigerung keine Frage der Verhaeltnismaessigkeit. egal ob jemand 1 Euro oder 1 Mio Euro bekommt. Wenn alle anderen Massnahmen nichts bringen, wird gepfaendet und/oder versteigert, egal ob Fernseher oder Haus. Sehe nur eine Loesung:

Mit Glauebiger einigen auf Ratenzahlung. Falls der verweigert ihm klar machen, das er bei Versteigerung des Hauses wohl kein Geld sieht, da dieses nicht viel wert sei. Es ist nunmal besser die Kuh zu melken statt sie zu schlachten. Wenn das nix nutzt sehe ich kaum eine Alternative.

Mit freundlichem Gruss

Alto
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sternchen600
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 7.Dez 2005 9:54    Titel: Hilfe für Freundin Antworten mit Zitat

Hallo Lotte
wir haben einen Tag vor der Verteigerung über einen Anwalt ein Mietabwohnrecht eintragen lassen fü meine Mutter.Das muss der Rechtspfleger vortragen.Bei uns waren die Leute erstmal so abgeschreckt das keiner geboten hatte.Aber mach so was nur wenn es Hand und Fuss hat.Wir können z.b. per Darlehensverträge beweisen das meine Mutter finanziell geholfen hat.
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 7.Dez 2005 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

@Sternchen: haben Sie vielleicht auch mal auf das Datum geschaut???

Zitat:
Verfasst am: Sa Sep 21, 2002 6:57 am Titel: Zwangsversteigerung
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sternchen600
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 7.Dez 2005 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Callis
ja ich hatte das Datum gesehen kann aber nichts über den ZV Termin lesen.Wenn es am Anfang steht kann das ja bis zu einem Jahr dauern bevor Termin 1 ist.
MfG
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