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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 4.Okt 2004 14:09 Titel: droht vielen Immobilienkäufern böse Steuer-Überraschung? |
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Zehntausende Immobilienkäufer könnte eine böse Überraschung erwarten.
Die geplante rückwirkende Änderung von Paragraph 11 des Einkommensteuergesetzes hat nach Ansicht führender Steuerexperten eine Wirkung, die vom Gesetzgeber möglicherweise zwar nicht beabsichtigt war, aber weitreichende steuerliche Wirkungen entfaltet: Das bei Immobilienfinanzierungen übliche Damnum dürfte nach dem Wortlaut des Entwurfs für den neuen Paragraph 11 Abs. 2 EStG
| Zitat: |
Gesetzgebung:
Änderungsantrag zum Entwurf des EU-Umsetzungsrichtliniengesetzes betreffend § 11 EStG
Die Bundestagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG) einen Änderungsantrag eingebracht.
Die Bundestagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG) einen Änderungsantrag eingebracht, der neben den anderen Regelungen des Entwurfs Gegenstand der Beratungen im Finanzausschuss ist. Danach sollen im Voraus für eine Nutzungsüberlassung von mehreren Jahren geleistete Ausgaben insgesamt gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen sein, für den die Vorauszahlung geleistet wird. Diese Regelung soll für alle Zahlungen gelten, die nach dem 31. 12. 2003 (!) geleistet wurden. |
nur noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist des Darlehens fünf Jahre beträgt. „Wegen der derzeit niedrigen Zinsen haben jedoch die meisten Immobilienkäufer die Zinsbindung für zehn Jahre oder länger festgeschrieben", so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). „Häufig wurde dabei ein Damnum vereinbart.“
Da das von SPD und Grünen formulierte Gesetz, das demnächst im Bundestag eingebracht werden soll, rückwirkend ab dem 1.Januar 2004 in Kraft treten soll, wären auch alle Anleger betroffen, die in diesem Jahr Kreditverträge mit einem Damnum abgeschlossen haben. „Das Chaos in der Steuergesetzgebung nimmt immer groteskere Formen an“, so Schick. „Denn es ist gerade einmal zehn Monate her, dass durch den so genannten 5. Bauherrenerlass das Damnum faktisch von zehn auf fünf Prozent reduziert wurde.“
Wenn künftig Damnen nur noch bei einer Zinsbindungsfrist von 5 Jahren steuerlich geltend gemacht werden könnten, dann sei zu befürchten, dass viele Anleger künftig nur aus steuerlichen Gründen darauf verzichten, die Zinsen für 10 oder 15 Jahre festzuschreiben. Damit erhöhe sich aber das Risiko eines Immobilieninvestments, da nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist von fünf Jahren die Zinsen deutlich höher sein könnten. Schick: „Offenbar hat der Gesetzgeber die Wirkung der Formulierungen in Paragraph 11 Abs. 2 EStG nicht bedacht“, so Schick. „Im Gesetzgebungsverfahren sollte dieser Fehler unbedingt korrigiert werden.“ Eine Rückwirkung des Gesetzes wäre verfassungsrechtlich bedenklich, so Schick
Quelle: Fondsprofessionell |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2921
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Verfasst am: 4.Okt 2004 14:16 Titel: |
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rückwirkend ab dem 1.Januar 2004
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Wenn ich das nur lese. krümmt sich mein Magen. Was bilden sich die Politiker eigendlich ein, Gesetze rückwirkend zu erlassen, oder erlassen zu wollen.
Grüße
Heinrich |
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