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Appartements an der türkischen Riviera

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Jim Phelps
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 8.März 2002 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gestern ein sehr informatives Gespräch gehabt, wo so ganz am Rande und nebenbei das Folgende zur Sprache kam:

Appartements/FeWos an der türkischen Riviera, 500 m vom Wasser entfernt, nach deutschen Standards gebaut, ab 25.000 Euro (für's Wohnklo, mehr kostet mehr. )

OK, soweit noch nichts besonderes.

Aber jetzt kam der Clou, der mich hat aufhorchen lassen:

Abwicklung nach DEUTSCHEM RECHT! Ja, dies ist KEIN Druckfehler. Deutsches Recht. Die ottomanischen Erbstücke des türkischen Rechssystems, mit denen mit allen Wassern gewaschene Einheimische unwissenden und blauäugigen Westeuropäern ihre Immobilen mehrfach verkauft haben, haben sich diesmal ins Gegenteil verkehrt.

Interesse? Private Nachricht. Stelle gerne den Kontakt her.

Sonnige Grüße,
Phelps
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immowelt - Immobilienportal
TanteMeta
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.02.2002
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.März 2002 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wie soll das funktionieren?

Ich kaufe mir ein "25.000 Euro Wohnklo" und wenn die Wände der Immobilie beim nächsten Erdbeben in alle vier Himmelsrichtungen fallen oder das Grundbuch dicker als die Bibel ist, sage ich dann: Verträge wurden nach deutschem Recht geschlossen?

Wer hilft mir bei der warscheinlich teureren Einklagung meiner Rechte? Die deutsche oder türkische Legeslativ-Bürokratie?

Entweder der Partner ist seriös, dann hole ich die Verträge wohl nie wieder aus der Schublade oder viel Spass!

Siehe auch: http://www.gomopa.net/phpBB/viewtopic.php?topic=274&forum=44&0
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Jim Phelps
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 25.März 2002 2:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Portugal-Erlebnis berechtigte Einwände.

Also,

1.) Das Gebiet ist nicht erdbebengefährdet. Man soll nie nie sagen, aber die letzten tausend Jahre gab es da keins. Liegt auch in keiner bekannten Gefahrenzone.

2.) Genau um diese "Mißverständnisse" à la Portugal aus dem Weg zu räumen, wird Deutsches Recht angesetzt, d.h. keine juristische Tour de Force im Streitfall.

Gruß,
Phelps
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 25.März 2002 7:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Jim, ich will auch mal!

Deutsches Recht ist ja schön und gut, aber wie soll das in der Türkei funktionieren? Türkjei ist Türkei und nicht Deutschland!

Glaube kaum das die Türken einen deutschen Kuttenträger akzeptieren würden?

Und, angenommen die Türken haben eine deutsche, eingetragene Niederlassung die "abwickelt". Wat iss`n dann?

Wenn die von der Mutter nicht mit Geld versorgt wird, Insolvenz nach einem gewonnen Prozess anmelden muß, dann stehe ich trotzdem wieder in der Türkei. Klar, mit deutschem Titel unter`m Arm, aber was soll das bringen?

Ich habe da meine eigenen Erfahrungen mit deutschen Titeln und die Vollstreckbarkeit in der Türkei! Meine eigenen, schmerzhaften Erfahrungen...

Nee, ich würde ebenso wenig wie in Kroatien in der Türkei irgend etwas von Wert kaufen. Ich würde verzichten, zu unsicher...

Welcher begnadete Fianzmakler aus dem raum Hannover sagte gleich: "Eine Unterschrift ist für 99% der Türken nicht mehr, als schmückendes auf dem Blatt Papier"?

Aber _ und auch das ganz klar - Ausnahmen bestätigen die Regel und ich glaube ohne weiteres, dass dein Angebot die große und gesuchte Ausnahme sein könnte nur - glauben heisst nicht wissen!

In dem Sinne
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Jim Phelps
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 25.März 2002 9:55    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Goodman,

ich glaube, die Zeit ist noch nicht gekommen, daß ich Dich mit vorgehaltener, entsicherter Waffe zu einem Kaufvertrag für eine türkische Immobilie nötige.

Im Prinzip geht es darum:
Zwischen Kauf und Übertrag der Wohnung/des Hauses liegt in der Türkei ein quasi rechtsfreier Raum. Deshalb wurden manche Buden gerne fünf- bis zehnmal verkauft. Dieses Risiko fällt weg. Nicht mehr, nicht weniger.

Netterweise muß ich mein Geld nicht mit Auslandsimmobilien verdienen.

Liebe Grüße,
Phelps
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Gabriela Wesner
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2003
Beiträge: 9
Wohnort: 48300 Fethiye, Türkei

BeitragVerfasst am: 20.Jan 2003 14:57    Titel: Türkei Immobilie Antworten mit Zitat

Ein hallo aus der Türkei,
laut § 34 des Deutsch - Türkischen abkommens auf Gegenseitigkeit sehe ich nur das Problem des einzelnen, wie er sich vor Ort verhält!
Der Vertrag sollte einen, Bauwerkvertrag, Bauleistung und Liefervertrag sowie Bauleistungsbeschreibung beinhalten, das ganze bei einen Notar, mit Staatlich geprüften Dolmetscher zum Abschluss bringen! Nach dem Notarvertrag (auch bei Erwerb einer bestehenden Imb.) kann keiner mehr zum Grundbuchamt, um ein weiteres auszustellen, unmöglich.
T. Meta, keiner stellt dir nach einer Naturkatastrophe dein Haus wieder hin, weder in der Türkei noch in Deutschland. Frag mal die Arme Fam., deren Haus bei der letzten Flut so Medienwirksam den Fluss herunter Trieb, ob die ihr Haus wieder ersetzt bekommt ?
Bei mir Kostet ein 54 qm. Apartment 48.750,-- € Altengerecht, mit Pool! Keine 25.000.-- €, wo soll da die Qualität herkommen. Dafür bekommst du in Deutschland gerade mal eine Doppelgarage ! Mfg. G. u. R. W.
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Gabriela Wesner
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2003
Beiträge: 9
Wohnort: 48300 Fethiye, Türkei

BeitragVerfasst am: 20.Jan 2003 16:32    Titel: Türkei Immobilien Antworten mit Zitat

Hallo Goodman,
wir lösen das Problem so: Treuhandkonto bei unseren BRD Notar.
Der Käufer Zahlt hier vor Ort nach MBV 8 % an, dafür bekommt er, Zeichnungen, Katasterauszug und wir Erstellen den Rohbau !
2. Teilzahlung nach MBV 50 % nachdem der Gutachter unserer Hausbank den Baufortschritt abgesgnet hat!
3. Teilzahlung nach MBV 38 % nach gleichen schritten !
4. Teilzahlung nach MBV 4 % nach Mängelfreigabe !
Wo siehst du ein Problem ?
Was deine schmerzhaften Erfahrungen betrift , kann ich das gleich aus Deutschland berichten. Ich habe erst vor drei Jahren Weinachten einen Titel aus 91 durch den Kamin gejagt, jetzt geht es mir besser!
Recht haben und bekommen sind im Deutschen Rechtsstaat zweierlei!
Ich könnte einen Krimi über das Deutsche Rechtssystem Schreiben.
Zu dem begnadeten Finanzmakler aus Hannover, hoffe ich du meinst nicht den, der in der größten Deutschen Tageszeitung doppelseitig Anzeigen geschaltet hatte, mit dem Titel " der nächste Bundeskanzler ist ein Niedersachse" Den mit dem hat er ja nun völlig in die sch... gegriffen!
Ich Denke das weiß er zwischenzeitlich auch. So lernen wir alle dazu!

Also nicht so Schwarz Sehen mit der Türkei.

Mfg. G. u. R. W
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2003 8:45    Titel: Da stellen sich doch ein paar Fragen Antworten mit Zitat

...Bei mir Kostet ein 54 qm. Apartment 48.750,-- € Altengerecht, mit Pool! Keine 25.000.-- €, wo soll da die Qualität herkommen. Dafür bekommst du in Deutschland gerade mal eine Doppelgarage...

Heisst also: zirka 900,00€ für den m². Wahrscheinlich sind hier nicht die reinen Baukosten gemeint, sondern voll erschlossen mit etwaigen Neben und Kauferwerbskosten? Wie hoch sind ist die Grundérwerbssteuer?

Daraus leiten sich mehrere Fragen ab:

Wie groß ist die Anlage:

A. M² bebauter Fläche Wohn und Nutzfläche?
B. Grundstücksgröße?
C. Wie viele Geschosse?
D. Ist Altengerecht auch Behindertengercht?
C. Wie hoch sind die Umlagen für Unterhaltung p.A.?

Wäre nett, wenn Sie auf meine Fragen etwas näher eingehen könnten.
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Gabriela Wesner
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2003
Beiträge: 9
Wohnort: 48300 Fethiye, Türkei

BeitragVerfasst am: 23.Jan 2003 17:33    Titel: Gabriela Wesner Antworten mit Zitat

Grüße aus der Türkei,
Hi David, hast du meine Zahlen bekommen ?

Mfg. Ralf Wesner
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