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Bernd M. Leimer Newbie
Anmeldungsdatum: 14.01.2003 Beiträge: 46 Wohnort: ad libitum
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Verfasst am: 11.Okt 2003 16:56 Titel: Griechenland - Grundstücks-Nachfrage steigt |
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Ohne Anwalt kein Immobiliengeschäft
In Griechenland wird an der Reform des Katasterwesens gearbeitet - die Grundstücks-Nachfrage steigt
In der Vergangenheit galt der Erwerb einer Ferienimmobilie in Griechenland als Nerven aufreibendes Unterfangen. Weil es keine katastermäßige Erfassung von Grund und Boden gab, war es mitunter schwierig, die Eigentumsverhältnisse exakt zu klären und etwaige Belastungen, die auf der Immobilie ruhen, ausfindig zu machen.
Seit fast zwei Jahren arbeitet die griechische Regierung nun daran, ihr Grundbuchrecht zu reformieren und ein Kataster wie in den übrigen europäischen Staaten aufzubauen.
Wann die Katasterreform endgültig abgeschlossen ist, lässt sich nur schwer voraussagen. In der Vergangenheit wurde das Grundbuch nicht nach Grundstücken, sondern nach Personen geführt. Nicht die Flächen waren katalogisiert und ihnen die jeweiligen Besitzer zugeordnet. Vielmehr waren die Grundeigentümer aufgelistet und die Flächen in ihrem Besitz ihnen zugeordnet. Das Problem: Lebte der Eigentümer eines Grundstücks in Thessalien in Athen, so konnte er als Besitzer sowohl im örtlichen als auch im Grundbuch der Hauptstadt geführt werden. Etwaige Lasten auf der Immobilie konnten daher sowohl in dem einen, wie dem anderen Grundbuch vermerkt sein. Entsprechend aufwendig war die Überprüfung und Umschreibung aller Einträge.
Daher mussten vor jedem Kauf Anwälte eingeschaltet werden, um durch intensive Recherchen die Eigentumsfrage zu klären. Bis die Katasterreform beendet ist, sollte der Gang zum Anwalt weiterhin erfolgen. Nach griechischem Recht beurkundet der Notar lediglich den Kaufvertrag, prüft aber nicht, ob der Verkäufer auch Eigentümer der Immobilie ist.
Günstige Häuser seien vor allem im Landesinneren zu finden. Neben der allgemeinen Inflation treibe die seit Jahren anhaltende Landflucht die Preise insbesondere in der Nähe der Städte und an den Küstenregionen in die Höhe. Auf dem Peloponnes seien aber noch zehn bis 20 Jahre alte Häuser mit rund 100 Quadratmetern Wohnfläche auf 2000 Quadratmeter großen Grundstücken mit Meerblick für rund 115.000 Euro zu erstehen, in Nordgriechenland gebe es neue Einfamilienhäuser mit 120 Quadratmetern Wohnfläche für rund 105.000 Euro. Sanierungsbedürftige Bauernhäuser aus Naturstein werden teilweise bereits für 25.000 Euro offeriert.
Hier auch ein paar zu beachtende wichtige Hinweise:
Der Anwalt prüft die Besitzverhältnisse bei den zuständigen Ämtern manuell. Sie müssen mindestens 30 Jahre zurückgehend dokumentiert sein, um verdeckte Ansprüche definitiv auszuschließen.
Alle Verträge werden im Büro eines vom Käufer bestellten Notars geschlossen und beglaubigt. Die Anwesenheit der Anwälte beider Parteien ist dabei gesetzlich vorgeschrieben.
Akzeptieren Sie bei Abschluss in Vorverträgen mit Maklern, Bauträgern oder Privatpersonen keine Anzahlungen von mehr als 10 Prozent des Kaufpreises.
Für den Kauf von Baugrundstücken ist i.d.R. die Einsetzung eines Landvermessers vonnöten. Seine Vermessung ist Bestandteil des Kaufvertrags.
Vor Abschluss des endgültigen Kaufvertrags muss Ihr Anwalt eine griechische Steuernummer beantragen.
Das griechische Finanzamt verlangt vom Käufer den Nachweis der Mittel für den Kauf und vom Verkäufer eine Steuererklärung auf den Besitz. Ohne diese kann der Vertrag ungültig sein. |
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