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Immobilien in der Türkei

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antinvestment
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 24
Wohnort: Koh Samui

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2006 16:10    Titel: Immobilien in der Türkei Antworten mit Zitat

machen Sie Ihre Immobilie in der Türkei, lesen Sie hier dazu genaueres:

link editiert

Sie möchten die Gomopa® Foren auch als Werbeplattform nutzen?
http://www.gomopa.net/o35/Forenwerbung.html

in der Türkei haben Sie mehr an steuerlichen Vorteilen als Einheimische.
wir finden das Richtige für Sie.
schauen Sie mal rein
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cadianda
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Borken

BeitragVerfasst am: 6.Jan 2006 10:14    Titel: Immobilien in der Türkei Antworten mit Zitat

wo soll man hier reinschauen? Es gibt keinen aktiven Link oder meinen Sie etwa Forenwerbung? Was hat das mit steuerlichen Vorteilen in Bezug auf Immobilien zu tun?


Cadianda
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immo-aktif
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Antalya/Side

BeitragVerfasst am: 6.Jan 2006 10:33    Titel: Frage Antworten mit Zitat

Warum sollen Einheimische nachteil haben in ihren eigenen Land?
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antinvestment
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 24
Wohnort: Koh Samui

BeitragVerfasst am: 6.Jan 2006 20:27    Titel: steuervergünstigungen in der türkei Antworten mit Zitat

warum die Einheimischen in der türkei mehr Steuern zahlen als auslaendische Investoren, Firmeninhaber und eingetragene Teilhaber ? ganz einfach, türkei möchte die geschaeftlichen Anlagen und Investitionen aus dem Ausland in die Türkei schmackhaft machen und somit auslaendische Investoren ins Land bringen. Sie können unter den steuervergünstigungen können Sie genaueres aus erster Hand, naemlich aus der webseite der türkischen Botschaft in Berlin, unter dem Link Wirtschaft und weiter unter türkei investitionen und förderungen !!!
an dieses link gelangen sie auch unter antinvestment.com , wo Sie sich ausgiebig informieren können.
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bahmor
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Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2006 14:14    Titel: Immobilien in der Türkei Antworten mit Zitat

so nicht ganz richtig. Türkei hat das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen reformiert und vieles bei ausländischen Direktinvestitionen vereinfacht. Dies bedeutet aber im Wesentlichen, dass nunmehr ausländische Investoren inländischen Investoren gleichgestellt werden. Richtig ist allerdings, dass die Türkei generell, also nicht nur spezifisch bezogen auf ausländische Investoren, Investitionsanreize gibt; bezogen auf ausländische Investoren wurden lediglich erhebliche Einschränkungen abgeschafft. Richtig ist, dass auch der Immobilienerwerb durch Ausländer reformiert wurde.
bahmor
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immoabenteuer
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 3.Apr 2006 7:46    Titel: Immobilienkauf Türkei Antworten mit Zitat

Dass türkische Staatsangehörige steuerlich schlechter gestellt sein sollen, als ausländische, ist doch völliger Unsinn. Steuerlich zumindest gibt es in der Region Alanya und bestimmt auch an allen anderen Orten keinerlei Unterschiede zwischen Einheimischen und Ausländern, die sich in steuerlich niedrigeren "Touristentarifen" niederschlagen würden.
Was wohl gemeint ist, dass die Gründung einer Kapitalgesellschaft inzwischen sehr vereinfacht wurde, und viele der einst bestehenden Hinternisse weggefallen sind, beispielsweise die 50.000 US-Dollar-Beteiligung durch einen ausländischen Gesellschaft an einer türkischen GmbH.
Für die Gründung einer GmbH ist aber ein Ikamet über 5 Jahre (Aufenthaltsgenehmigung) und in der Regel auch Immobilieneigentum (Vorlage des Tapu) notwendig.
Das Ikamet wird bei der Ausländerpolizei des jeweiligen Ortes beantragt, in dem sich der Unternehmer niederlassen möchte. Erforderliche Formulare bekommt man dort.
Die Erteilung eines 5-jährigen Ikamets ist von einem Vermögensnachweis abhängig. Dieser nur für das Ikamet nachzuweisende Vermögensnachweis beträgt 200 US-Dollar für einen beantragten Monat, also bei 5 Jahren beträgt dieser Vermögensnachweis = 60 Monate zu 200 US-Dollar bzw. Euro = 12.000 US-Dollar oder Euro.
Dieser Vermögensnachweis kann durch Umtauschquittungen, der Name und die Anschrift muss direkt aufgedruckt sein, können also keine "normalen Umtauschquittungen" sein, vorhandene Bankkonto oder andere sichere Vermögensnachweise, Rentenbescheid in türkischer Übersetzung und notarieller Beglaubigung, erbracht werden.
Zuzüglich sämtlicher behördlicher Gebühren, die beim Erstantrag rund 250 Neue TL betragen.
Die Höchstdauer für ein Ikamet beträgt zur Zeit 5 Jahre, eine Daueraufenthaltsgenehmigung gibt es noch nicht.
Über die Erteilung des Aufenthaltesrechts gibt es ein kleines blaues Buch, in dem z.B. auch die Arbeitserlaubnis eingetragen wird, wenn diese offiziell erteilt wurde. Bei einer Firmen-GmbH ist das kein Problem.
Wer gerne an der Küste leben und arbeiten möchte, ohne eigene Firmengründung, wird nur sehr schwer eine offizielle Arbeitserlaubnis bekommen, wenn überhaupt.
Die Erteilung muss beim Arbeitsministerium in Ankara beantragt werden, und die Genehmigung hängt von der Konjunktur und vom Arbeitsmarkt ab, erfordert Geld, sehr viele Unterlagen, die vom Arbeitgeber und künftigen Arbeitnehmer eingereicht werden müssen, und viel Zeit.
Außerdem hängt die Arbeitsgenehmigung mit dem beantragenden Arbeitgeber zusammen. Kündigt der Arbeitnehmer nach der Erteilung der offiziellen Arbeitserlaubnis seinen Job, erlischt auch die erteilte Arbeitsgenehmigung.
Der Arbeitgeber ist außerdem für seinen Arbeitnehmer einkommensteuer- und sozialabgabenpflichtig. Wer die Situation in den Touristenorten kennt, weiß, dass hier sehr viele Ausländer schwarz arbeiten, weil kaum ein türkischer Arbeitgeber sich die Mühe macht, den offiziellen Antragsweg zu gehen. Das macht ihm nur viel Arbeit, kostet Zeit und Geld, und außerdem muss er noch Steuern und Sozialversicherung für seinen Ausländer zahlen. Warum sollte er das alles tun? Gibt doch genug Dummköpfe, die für ihn auch ohne alles arbeiten wollen.
Dazu muss der Arbeitgeber auch noch ausführlich begründen, warum er ausgerechnet einen deutschen Arbeitnehmer für seinen Laden einstellen muss, wo es doch genug türkische Arbeitlose gibt, die auch Arbeit suchen. Chancen auf eine Arbeitserlaubnis haben derzeit nur Führungskräfte in Schlüsselpositionen sowohl auf dem türkischen Arbeitsmarkt als auch bei Gründung einer GmbH, wenn beispielsweise eine Firma eigenes Personal einsetzen möchte.
Also, dass türkische Staatsbürger sich im normalen Alltag steuerlich schlechter stehen, als ausländische stimmt selbstverständlich nicht.
Und an die Gründung einer türkischen GmbH sind selbstverständlich für einen Ausländer sowohl einiges an Geld als auch zu erfüllende Formalien gebunden. So mal eben und ohne das nötige Moos ist auch in der Türkei auf dem liberalisierten Firmengründungs- und Arbeitsmarkt nix los.
Und noch einmal der Hinweis durch uns: Wer in der Türkei eine Firma gründen oder arbeiten möchte, MUSS Türkisch können. Auch in den Touristenorten, wo es normalerweise mit Deutsch und Englisch keine Probleme gibt. Wer aber türkisches Personal beschäftigen möchte und mit türkischen Kunden umgehen muss oder will, muss ausreichend gut Türkisch können. Und wer sich als Ausländer bei einer Firmengründung auf seinen "guten, ehrlichen und treuen türkischen Arkadasch" verlässt, den er schon seit 5 Jahren aus seinen vierzehntägigen Urlaubserinnerungen kennt, der ist bald verlassen. Und zwar von allem, was ihm lieb und teuer ist: Geld, Illusionen und Vertrauen.
Daher ist unser Ratschlag für alle, die davon träumen, an türkischer Küste zu arbeiten: MACH ES ALLEINE ODER MACH ES GAR NICHT ODER MACH ES ERST DANN, WENN DU HIER STÄNDIG LEBEN KANNST, UND ALLES UNTER EIGENER KONTROLLE HAST!!! Vor allem das Geld, die Ware und die Angestellten.

Immoabenteuer
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