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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3686
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Verfasst am: 2.März 2006 21:00 Titel: Schweiz öffnet sich Ausländern |
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Die Eidgenossen wollen die seit mehr als 40 Jahren geltenden Kaufbeschränkungen für ausländische Immobilienerwerber abschaffen. Das sieht der Gesetzentwurf von Justizminister Christoph Blocher vor, zu dem Kantone, Parteien und Verbände bis zum kommenden Dienstag Stellung nehmen können.
Bislang konnten Ausländer beispielsweise nur dann ein Ferienappartement erwerben, wenn sie zuvor ein langwieriges Bewilligungsverfahren durchlaufen und zahlreiche Beschränkungen überwunden hatten. So stand pro Jahr nur ein Kontingent an 1.400 Wohnungen an bestimmten Orten der Schweiz zur Verfügung, auch die Quadratmeterzahl war begrenzt.
Beobachter gehen davon aus, dass die neue Regelung nicht vor dem Jahr 2010 in Kraft treten kann, wenn zahlreiche Raumordnungsvorschriften angepasst worden sind.
http://www.cash-online.de/cash-online/news/index.php?aktion=news&kat_id=6&id=4676 |
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CH-Consultant GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 29.09.2005 Beiträge: 52 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 3.März 2006 14:09 Titel: Nur die halbe Information |
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Bei dem Presse-Release das dieser Tage durch die Medienlandschaft geistert wird leider nur die halbe Wahrheit erwähnt.
In der Hauptsache bezieht die Lex Friedrich / Koller und das BewG auf Wohnimmobilien. Für gewerbliche Objekte besteht kein Schutzbedarf, da erkannt wurde, dass ausländische Investitionen, die bekanntlich die Wirtschaft ankurbeln, auch Betriebsimmobilien besitzen sollten.
Bei Investitionen in Schweizer Mietshäuser ist die Sache etwas komplizierter, aber auch nicht unmöglich. Die Entscheidung, welches Konzept rechtsfähig ist, hängt erstens vom Objekt selbst ab und zweitens von der individuellen Situation des Anlegers. Wir haben uns auf die Kapitalanlagen in Schweizer Immobilien spezialisiert. Diese Anlageform steht Inländern wie Ausländern offen.
Wir raten dringendst davon ab, in der Schweiz Wohnimmobilien über Treuhänder zu erwerben, da dies ein eindeutiger Verstoss gegen das BewG wäre und neben der Nichtigkeit des Kaufes der Vorgang auch strafbar wäre.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Immobilienmärkten kann die Schweiz immer noch auch Leestandsquoten von unter 1 - 1.5% verweisen. Das ist neben der Rendite übrigens einer der Hauptgründe (Investitionssicherheit) für die starke Nachfrage nach Immobilien in Luzern, Zürich, Bern etc.
Bei einer Renditeerwartung (Cash on Investment) von 5.5% (Neubau) bis zu 7.5% Altbau sind interessante Objekt meist innerhalb weniger Wochen platziert.
Grüsse aus der Schweiz
B. Steden
BAMAT Capital AG |
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