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Schweiz öffnet sich für ausländische Hauskäufer

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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1236
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.Dez 2005 8:12    Titel: Schweiz öffnet sich für ausländische Hauskäufer Antworten mit Zitat

Schweiz öffnet sich für ausländische Hauskäufer

Kantone sollen Raumplanungsgesetze erlassen, die Einheimische und Fremde gleich behandeln. In der Schweiz soll es künftig für Ausländer einfacher werden, ein Grundstück zu kaufen. Die Regierung will dazu die so genannte Lex Koller aufheben.

Das Gesetz, benannt nach einem ehemaligen Justizminister, war in den sechziger Jahren aus Angst vor "Überfremdung des einheimischen Bodens" verabschiedet worden. Diese Gefahr bestehe nicht mehr, hat das Justizministerium in Bern jetzt erkannt. Über die Gesetzesaufhebung wird derzeit beraten. Umgesetzt werden dürfte sie erst in drei Jahren, weil die Kantone zuvor ihre Raumplanungsgesetze ändern sollen.

Ursprünglich mussten Ausländer eine Bewilligung des jeweiligen Kantons einholen, wenn sie ein Grundstück kaufen wollten. Solange diese nicht vorlag, gab es keine Eintragung im Grundbuch. 1995 hatten die Schweizer in einer Volksabstimmung diese Praxis bestätigt. Zwei Jahre später büßte das Gesetz jedoch an Bedeutung ein. Es galt seither nur für Ferien- und Mietwohnungen. Vor drei Jahren wurde Nicht-Schweizern, die aus der EU oder Efta stammen, der Grundstückskauf weiter erleichtert.

Inzwischen hält die Regierung das Gesetz für überholt, möchte aber einem rasanten Bauboom in den häufig zersiedelten Tourismuszentren des Landes einen Riegel vorschieben. Sie fordert deswegen die Kantone auf, Landschafts- und Ortsbilder durch engere, von der Herkunft der Grundstückseigentümer unabhängige Vorgaben zu schützen.
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Anmeldungsdatum: 16.03.2007
Beiträge: 25
Wohnort: Baar, Kanton Zug, Schweiz

BeitragVerfasst am: 14.Sep 2007 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hierzu eine etwas aktueller Medienmitteilung des Bundes:


Bern. Der Bundesrat will die Lex Koller aufheben und damit Ausländern ermöglichen, künftig ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren Grundstücke in der Schweiz zu erwerben. Da in Tourismusregionen in der Folge mit einer starken Zunahme der Zweitwohnungsnachfrage zu rechnen ist, sieht der Bundesrat als flankierende Massnahme eine Ergänzung des Raumplanungsgesetzes vor. In Zukunft soll der Zweitwohnungsbau im Rahmen der kantonalen Richtplanung in eine raumordnungs- und tourismuspolitisch erwünschte Richtung gelenkt werden.

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) wird aufgehoben. Zum einen sieht der Bundesrat keine Gefahr mehr, dass der einheimische Boden übermässig in ausländische Hand gerät. Zum andern behinderte das jetzt aufgehobene Gesetz den Handel mit Grundstücken und Liegenschaften, was den freien Markt erschwerte. Mit einer Aufhebung der Lex Koller können Personen im Ausland ohne das aufwändige Bewilligungsverfahren auch Bauland und Wohnliegenschaften (Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Stockwerkeinheiten) als Kapitalanlage erwerben. Es ist zu erwarten, dass ausländische Investitionen in den Wohnungsbau das vielerorts knappe Angebot an Mietwohnungen vergrössern werden.Richtpläne sollen Bauboom verhindern
Als Folge der Aufhebung der Lex Koller ist namentlich in Ferienorten mit einer erhöhten Nachfrage nach Zweitwohnungen zu rechnen. In Tourismusregionen mit heute schon grosser Zweitwohnungsnachfrage kann dies einen unerwünschten Bauboom auslösen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Erstellung von Bauten, die einen Grossteil des Jahres leer stehen, das Landschafts- und Ortsbild – das Kapital des Tourismus im Alpenraum – gefährdet. Dies ist nicht vereinbar mit dem verfassungsmässigen Gebot der haushälterischen Bodennutzung.

Als flankierende Massnahme will der Bundesrat deshalb das Raumplanungsgesetz (RPG) ergänzen. Neu sollen die betroffenen Kantone verpflichtet werden, in ihren Richtplänen jene Gemeinden und Regionen zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Erst- und Zweitwohnungen notwendig sind. Gemeinsam mit den Regionen und Gemeinden sollen die Kantone innerhalb von drei Jahren Strategien und Massnahmen für diese Gebiete erarbeiten und umsetzen. Die Lex Koller soll erst nach Ablauf dieser drei Jahre aufgehoben werden, um eine Regelungslücke zu vermeiden.

Aufbauend auf der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung in der Raumplanung belässt dieser Lösungsansatz den Kantonen einen grossen Handlungsspielraum und ermöglicht den jeweiligen Gegebenheiten angepasste Lösungen. Die Aufnahme der Zweitwohnungsproblematik in die kantonalen Richtpläne gewährleistet die Abstimmung mit den Vorstellungen der Kantone über die Siedlungs- und Tourismusentwicklung und schafft die Voraussetzung für die Koordination der Massnahmen innerhalb und zwischen den Kantonen.

Quelle: ejpd.admin.ch
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3952

BeitragVerfasst am: 29.Jun 2008 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

** Auszug:
Zitat:
Die Schweiz will Hauskauf erleichtern
Das Alpenland möchte den Ferienimmobilienmarkt für Käufer aus der EU öffnen und damit den Tourismus fördern

...

Bislang allerdings können Ausländer Zweitwohnsitze nur mit Genehmigung der jeweiligen Kantonsbehörde erwerben - und dies nur streng limitiert. Im Wallis etwa ist das Kontingent der an Ausländer veräußerbaren Objekte derzeit auf lediglich 310 Häuser und Eigentumswohnungen pro Jahr begrenzt.

...

Jetzt können Schweiz-Liebhaber Hoffnung schöpfen: Der Ständerat, die Vertretung der Kantone im Schweizer Parlament, hat sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, die Restriktionen für ausländische Immobilienerwerber deutlich aufzuweichen. "Die bisherigen Regelungen widersprechen dem Freizügigkeitsabkommen, das die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat", sagt Rolf Büttiker, Sprecher der Ständeratskommission für Umwelt und Raumplanung. Gekippt wurde das bisherige Gesetz dennoch nicht. Der Bundesrat, so fordern die Kantonsvertreter, müsse zuvor sicherstellen, dass Bodenspekulation durch Ausländer ausgeschlossen ist. Erwogen wird eine Mindestwohnsitzdauer. Sie soll verhindern, dass Ferienhäuser die meiste Zeit des Jahres leer stehen.

Ausländische Käufer müssen derzeit für bezugsfertige Ferienhäuser in der Schweiz mit Kosten von mindestens 300 000 Euro rechnen.

Quelle: Welt - der ganze Beitrag hier
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cashinfo1
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Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 37
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 30.Jun 2008 21:09    Titel: für Käufer aus der EU öffnen Antworten mit Zitat

hallo alle,
die schweizer sind doch fast noch grössere lumpen als wir deutsche und das will was heissen.
anstatt den immobilienmarkt zu öffnen, sollten die mal aufhöhren, die konten zu schliessen.
speziell die postfinanz schliesst willkührlich konten von investoren.
will sie jetzt auch noch immobilienkäufer abzocken ?

FINGER WEG VON DER SCHWEIZ - bis die unsere konten wieder öffnen, ohne sämtliche kundendaten zu fordern und das bankgeheimnis mit füssen zu treten !!!
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St. Moritz
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.10.2007
Beiträge: 52
Wohnort: 8001 Zürich

BeitragVerfasst am: 30.Jun 2008 21:58    Titel: Re: für Käufer aus der EU öffnen Antworten mit Zitat

cashinfo1 hat folgendes geschrieben::
hallo alle,
die schweizer sind doch fast noch grössere lumpen als wir deutsche und das will was heissen.
anstatt den immobilienmarkt zu öffnen, sollten die mal aufhöhren, die konten zu schliessen.
speziell die postfinanz schliesst willkührlich konten von investoren.
will sie jetzt auch noch immobilienkäufer abzocken
?

FINGER WEG VON DER SCHWEIZ - bis die unsere konten wieder öffnen, ohne sämtliche kundendaten zu fordern und das bankgeheimnis mit füssen zu treten !!!


Sehr verehrter User cashinfo1

Bei allem Respekt, dürfte ich Sie freundlich bitten, diese meiner Ansicht nach sicherlich absolut unhaltbare Auffassung von Ihnen, etwas genauer zu beschreiben resp, zu belegen!

Besten Dank.

Grüsse
St. Moritz
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cashinfo1
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 37
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 1.Jul 2008 8:42    Titel: Antwort Antworten mit Zitat

@ St. Moritz

guten tag,
klar antworte ich ihnen.
fangen wir mit dem neuesten beispiel an - casinvest.
casinvest hat seine zahlungen über die postfinanz schweiz laufen lassen und den mitgliedern mitgeteilt, dass das konto geschlossen wurde, da geldwäsche vermutet wird. GELDWÄSCHE ist ein beliebter grund bei banken, konten zu schliessen, da der kontoinhaber gezwungen werden kann, alle daten offen zu legen.

hier die nachricht des betreibers von casinvest
---------------------------------------------------------------------

Mein Name ist Jan Loos, Generaldirektor der Jan Loos S.A.

Seit Ende Mai 2008 sperrt nun die schweizer Bank POSTFINANCE unser Konto über welches wir auch die Ein- und Auszahlungen getätigt haben, mit einem ungefähren Kontostand von 250.000 Euro. Ich habe bis jetzt keine andere Erklärung erhalten bis auf "wir werden Ihnen schreiben", und als ich nach Bern gereist bin um mich mit den Vertretern der Bank zu treffen wollten Sie mich nicht empfangen.

Seit Ende Mai haben wir nun KEINEN Zugriff mehr auf unser Konto und konnten daher auch keine Eingänge mehr kontrollieren, keine Investitionen mehr tätigen und natürlich auch keine Auszahlungen bzw. E-Currency Käufe mehr durchführen.

Unser schweizer Anwalt hat bereits eine Anhöhrung vor Gericht beantragt, jedoch wird dies seine Zeit dauern, weshalb ich SIE um Ihre Hilfe bitte, damit wir unser Konto wieder entsperrt bekommen um die AUszahlungen fortzuführen

Bitte kontaktieren Sie PostFinance:
Mrs. Beatrice BURKHALTER
Phone: +41-31-33-86-595

Unsere Kontonummer lautet 91-906619-4
(IBAN: CH7709000000919066194)
Kontoname: Jan Loos
--------------------------------------------------------------------------

und schnell noch ein beispiel hinterher, weil es mich noch härter getroffen hat:

ich habe über ein jahr autofinanzierungen angeboten, welche ebenfalls über ein investment finanziert werden. seit januar 2007 wurden ALLE pkw finanziert. der initiator hat ebenfalls ein konto bei der postfinanz schweiz - ebenfalls im MAI 2008 wurde sein konto gesperrt. da es aber als referenzkonto bei seinem investprogramm angegeben ist und nicht geändert werden kann, wenigstens nicht so einfach, ist das finanzierungsprogramm erstmal tot. die zinsen aus dem invest gehen monatlich auf das konto der schweizer postfinanz, aber er kann nicht abbuchen. die freigabe erfolgt erst, wenn er belegen kann, wo das geld her kommt und wo es hingeht. also wieder wird ein verstoss gegen das bankgeheimnis angestrebt.

EINE SAUEREI UND BASTA ! ! !
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3952

BeitragVerfasst am: 1.Jul 2008 9:02    Titel: Re: Antwort Antworten mit Zitat

cashinfo1 hat folgendes geschrieben::
casinvest.
casinvest hat seine zahlungen über die postfinanz schweiz laufen lassen und den mitgliedern mitgeteilt, dass das konto geschlossen wurde, da geldwäsche vermutet wird.


Hier gehts dazu weiter:
Casinvest
in diesem Thread werden die Fragen zur Seriosität diskutiert...
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white turf
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Anmeldungsdatum: 21.02.2007
Beiträge: 244

BeitragVerfasst am: 1.Jul 2008 9:43    Titel: Mit der Bitte um Nachsicht... Antworten mit Zitat

Der Moderator möge es mir bitte ausnahmsweise nachsehen (oder das Ganze in einen passenden Thread zum Thema verschieben), doch dem muss widersprochen werden:

Zitat:
...die freigabe erfolgt erst, wenn er belegen kann, wo das geld her kommt und wo es hingeht. also wieder wird ein verstoss gegen das bankgeheimnis angestrebt.


Hier geht es vermutlich ebenfalls um die schweiz. Gesetzgebung rund um die Geldwäschrei resp. um die gesetzliche Verpflichtung der Postfinance sicherzustellen, dass sie die Herkunft der Gelder identifiziert und auch wohin sie weitergeleitet werden.

Ist der Kontoinhaber nicht in der Lage dies zu bewerkstelligen, so ist das Finanzinstitut von Gesetzes wegen verpflichtet die Gelder zu blockieren bis der Kontoinhaber dieser Identifikation zufriedenstellend nachkommt.

Der Kunde wird absolut nicht angestiftet gegen das Bankkundengeheimnis zu verstossen, denn dies können sowieso nur die Bank oder ihre Angestellten, denn nur diese unterstehen diesem... Es steht nämlich jedem Kunden frei seine Kontodaten weiter zugeben wem immer es ihm beliebt!

Ansonsten eröffen Sie doch einen Thread zum Thema "Böse Postfinance". Ich bin sicher Sie könnten noch eine ganze Menge zum Thema Gesetzgebung in Sachen Kontoverkehr und/oder Bankkundengeheimnis in der Schweiz lernen.

Gruss
white turf
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Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 2.Jul 2008 10:42    Titel: Schweizer Immobilien für Ausländer Antworten mit Zitat

@ Cashinfo1

Bevor ich zum eigentlichen Thema des Threads komme, erlauben Sie mir kurz eine Anmerkung.
1. Die Spielregeln in der Zusammenarbeit mit den Schweizer Banken sind glasklar. White Turf hat dies an anderer Stelle sehr klar dargestellt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ansonsten schauen Sie sich mal die OECD Richtlinien genau an.
2. Glücksspiel steht in der Schweiz unter strengsten Auflagen und wird Privaten meist verunmöglicht.

Zum Thema Immobilien für Ausländer

Das Zitat aus der Welt über die Vernehmlassung im Ständerat bezieht sich auf Ferienobjekte bzw. Zweitwohnungen.
Die Kontingente für den Kauf von Wohnungen und Einfalmileinhäuser wurden in den letzten Jahren selten komplett aufgebraucht. In den meisten Gemeinden ist die Quote bei Neubauten auf 40% Ausländeranteil (Stockwerkeigentum) reglementiert.

Etwas komplizierter ist die Sache beim Erwerb von vermieteten Wohnliegenschaften. Auch hier gibt es nach wie vor Mittel und Wege. Der Aufwand ist jedoch recht hoch und daher lohnt sich dies nur für EK Investitionen von über 1 Mio. CHF. Das Bewilligungsgesetz (Lex Friedrich/Lex Koller) bietet bereits viele Möglichkeiten, wenn man es richtig versteht.

Wir haben verschiedentlich Ausländern beim Kauf von Immobilien in der Schweiz assistiert und wissen wovon wir sprechen. Wer wirklich eine Immobilie in der Schweiz erwerben möchte, bekommt sie auch.

Viele Grüsse aus der Schweiz
Thomas B. Steden
_________________
BAMAT Group
Seestr. 60
CH 6052 Hergiswil
Schweiz
Tel. 0041 / 41 / 534 78 69
Email: b.steden@bamat.com
Webseite: http://www.bamat.com
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St. Moritz
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Anmeldungsdatum: 25.10.2007
Beiträge: 52
Wohnort: 8001 Zürich

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2008 5:28    Titel: Postfnance Antworten mit Zitat

Schönen guten Morgen

@CH-Consultant

Vielen Dank für Ihren kompetenten und wertvollen Beitrag.

@cashinfo1

Aufgrund Ihrer Ausführungen habe ich Verständnis für Ihre Reaktionen und wünsche Ihnen nur das Beste.

Wir sind hier in der "Immobilen-Rubrik", falls Sie an weitern Infos resp. Diskussion zur "Postfinance" usw. interessiert snd, eröffnen Sie doch einen Thread in z.B. bei "Erfahrungen mit Banken".
Ich denke es gäbe, zu Ihrem Fall noch einiges interessantes zu diskutieren?

Grüsse
St. Moritz
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