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Steuerabschreibung einer Immobilie in Spanien

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HeinzBoeck
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Anmeldungsdatum: 29.09.2003
Beiträge: 1
Wohnort: 84416 Taufkirchen/Vils

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2003 9:56    Titel: Steuerabschreibung einer Immobilie in Spanien Antworten mit Zitat

Ich habe mir vor ein paar Wochen in Spanien (Malaga) ein Grundstück gekauft, das in den nächsten 12 Monaten mit einem 115 qm Haus und einer Garage mit Nebengebäude bebaut wird. Ich möchte später mal ganz dorthin ziehen, muß es jetzt aber für die nächsten Jahre entweder dauerhaft oder an Touristen vermieten.
Meine Frage: Können Schuldzinsen und Kaufpreis steuerlich geltend gemacht werden ähnlich einer Inlandsimmobilie? Wer hat Erfahrung damit?
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immowelt - Immobilienportal
citymaus
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Anmeldungsdatum: 16.11.2003
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.Nov 2003 22:23    Titel: Steuerabschreibung einer Immobilie in Spanien Antworten mit Zitat

Nein, D Finanzamt erkennt das nicht an wenn die Vermietung über D läuft, wäre vielleicht eine Klage beim EU-Gerichtshof wert.

Und vor allen Dingen mußt Du in D versteuern.

Um Abschreibung zu haben, wenn es dann das in Spanien gibt, muß eine spanische Firma auch vermieten und besitzen.
Und natürlich in Spanien auch die Steuern bezahlen.

In den meisten Fällen muß man aber doppelt zahlen.
Einmal in D und einmal im entsprechenden Land.

So läuft es zumindest in Frankreich.
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citymaus
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Anmeldungsdatum: 16.11.2003
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.Nov 2003 22:27    Titel: Hier gerade im Forum gefunden.Genau wie ich schrieb. Antworten mit Zitat

Europäischer Gerichtshof überprüft Gleichbehandlung für Ferienimmobilien in der EU
Berlin - Bisher mussten Bundesbürger ihre Vorliebe für schmucke Ferienimmobilien jenseits der Grenze mit dem Verzicht auf Steuervorteile bezahlen. Zumindest innerhalb der EU könnte sich das bald ändern. Die Chancen für eine steuerliche Entlastung stehen gut.

Die Lust der Deutschen auf das eigene Häuschen im sonnigen Süden hält sich auch in Krisenzeiten hartnäckig. Mit 71 Prozent träumt ein nahezu unverändert großer Anteil der Bürger von einer Immobilie in einem südlichen Urlaubsland, so eine Umfrage des Finanzdienstleisters BHW. Und dieser Anteil könnte bald noch weiter steigen - zumindest wenn es um die Finca auf Mallorca, ein Bauernhaus in der Toskana oder das Chalet an der Loire geht. Denn einiges spricht dafür, dass es für Immobilien im EU-Ausland bald steuerliche Entlastung gibt.

Die derzeitige steuerliche Regelung ist alles andere als zufrieden stellend:
Wird die Auslandsimmobilie zeitweise vermietet, machen viele Eigentümer Verluste. Denn Abschreibungen, Kreditzinsen und sonstige Kosten sind oft höher als die Einnahmen aus Vermietung. Bislang weigern sich deutsche Finanzämter jedoch, die roten Zahlen im Ausland sofort mit inländischen Einkünften zu verrechnen. Weder direkt ist dies erlaubt, noch in Form einer indirekten Anrechnung auf den Steuersatz.

Typisch Fiskus:
Von den Verlusten aus Vermietung der Auslandsimmobilie will er nichts wissen, aber von den Gewinnen fordert er seinen Anteil. Es kommt noch schlimmer: Der Bundesbürger muss die Einkünfte aus Vermietung sowohl dem ausländischen Fiskus vor Ort als auch dem deutschen Finanzamt am Heimatort melden. Im ungünstigsten Fall droht sogar eine schmerzliche Doppelbesteuerung.
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citymaus
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Anmeldungsdatum: 16.11.2003
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.Nov 2003 22:30    Titel: Leider kann man nicht ändern Antworten mit Zitat

Also mein zweites Posting ist nicht von mir selber verfaßt !!
Ist nur die Bestätigung meines ersten Postings
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