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Tipps - Kauf von Ferienimmobilien in den Niederlanden

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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4936
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2004 13:27    Titel: Tipps - Kauf von Ferienimmobilien in den Niederlanden Antworten mit Zitat

Tipps - Kauf von Ferienimmobilien in den Niederlanden

Gerade für junge Familien ist Urlaub an Hollands Nordseeküste herrlich - vor allem im eigenen Domizil. Wer über Jahre seine Ferien in den eigenen vier Wänden verbracht hat, könnte damit liebäugeln, auch seinen Ruhestand in den Niederlanden zu verbringen. Diese Möglichkeit muss der Käufer jedoch bereits beim Erwerb berücksichtigen. In den Niederlanden kann es nämlich illegal sein, das gesamte Jahr über in einer "Ferienimmobilie" zu wohnen.

Was die Maklercourtage betrifft, besteht die Gefahr, mehr als nötig zu zahlen, falls nur der Verkäufer einen Makler eingeschaltet hat: Grundsätzlich zahlen in Holland zwar Käufer wie auch Verkäufer die Maklercourtage in Höhe von zwei Prozent vom Kaufpreis. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Käufer selbst keinen Makler eingeschaltet hat. Dennoch tritt der Makler des Verkäufers häufig an den Käufer heran und fordert ihn unberechtigterweise zur Zahlung auf.

Ist die Kaufentscheidung gefallen, ist man bei einem niederländischen Notar in guten Händen:
Er kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch, mit der erst das Eigentum auf den Käufer übergeht. Vergütung: circa zwei Prozent des Kaufpreises. Ungewöhnlich: Die Grunderwerbsteuer von sechs Prozent des Kaufpreises ist ebenfalls an den Notar zu zahlen, der den Finanzbehörden gegenüber haftet. Beim Kauf einer Immobilie vor oder innerhalb von zwei Jahren nach dem Erstbezug sowie beim Erwerb von Bauland entfällt zwar die Grunderwerbsteuer, dafür wird jedoch Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig.
Einziges Trostpflaster für die hohe Steuer bei Erwerb:
Ein späterer Verkauf der Ferienimmobilie löst keine Steuerpflicht aus.

Allerdings fällt in Holland während des Besitzes der Immobilie nicht nur die Grundsteuer als jährliche Zahlungsverpflichtung an, auch die ausschließliche Selbstnutzung der Immobilie ist einkommensteuerpflichtig. Außerdem unterliegen Eigentümer von möblierten Immobilien einer so genannten Pendlersteuer. Darüber hinaus erheben lokale Wasserkontrollbehörden Gebühren. Dass in den Niederlanden auch Touristensteuer anfällt, ist den meisten Leuten bekannt.

von Lothar Siemers und Sabine Gregier
Die Autoren sind Rechtsanwälte und Steuerberater bei Pricewaterhouse-Coopers in Düsseldorf
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