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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1124 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 24.Okt 2007 8:32 Titel: Abzockertricks beim Immobilien und Grundstückskauf |
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Immer wieder werden gutgläubige Anleger, die sich ein Haus im Süden kaufen wollen, von skrupellosen "Vermittlern" betrogen. Die Masche ist in fast jedem Fall genau die gleiche: Durch geschickte Werbung und billige "Verkaufsflüge" zur Besichtigung von Musterhäusern verführt, leisten die Interessenten hohe Anzahlungen. Dabei gehören die Musterhäuser oft nicht einmal zu dem Unternehmen und dienen nur als Blendwerk.
Zwar konnten die Vermittler in vielen Fällen notariell beglaubigte Eigentumsnachweise für den billigen Baugrund an der sonnigen Küste vorweisen, dass diese Papiere aber nicht für das Bauwerk selbst galten, erkannten viele Käufer erst zu spät. Hinzu kam, dass der Bauunternehmer einen Teil der Anzahlungen in vertragswidriger Weise nicht für die Bauten, sondern für andere Zwecke verwendete. Dadurch mussten die Käufer hohe Nachzahlungen leisten. Manchmal verteuerten sich die angegebenen Baukosten mehrmals, so dass die Interessenten immer wieder zur Kasse gebeten wurden. Doch auch bei der vom Unternehmer zugesagten gewinnträchtigen Vermietung des Hauses oder der Appartements klappte es meistens aus irgendeinem Grunde nicht. So blieben denn die Käufer auf leerstehenden Wohnungen sitzen, für die sie teuren Unterhalt zu zahlen hatten und die sie schließlich erst mit hohem Verlust wieder abstoßen konnten.
Fremdes Grundstück verkauft
Abgesehen von den vielen Anlegern, die sich mit einem zu teuren Haus oder Appartement konfrontiert sehen, gibt es auch solche, die ein preiswertes Grundstück erwerben, das es entweder gar nicht gibt, oder das einem anderen als dem Anbieter gehört. Hier mag ein Beispiel für viele stehen. Ein ehemaliger Makler hatte erfahren, dass eine Firma am Ankauf eines baureifen Grundstückes in guter Lage interessiert sei. Solch ein Grundstück kannte er.
Leider gehörte es aber nicht ihm, sondern einem anderen. Deshalb besorgte er sich für 350 Euro einen Blankoausweis, den er mit den Personalien des wahren Grundstückseigentümers und mit seinem eigenen Foto versah. Dem Grundbuchamt entnahm er die genaue Beschreibung mit der Plan- und Flurstücknummer. So vorbereitet, bot er das Traumgrundstück der besagten Firma an, die auch sofort zugriff. Der Kaufvertrag wurde beim Notar geschlossen und noch am gleichen Tag eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers eingetragen.
Stutzig wurde der Notar erst, als der "Verkäufer" die vereinbarte halbe Million Euro per Scheck verlangte, obgleich üblicherweise bei Immobilien die Kaufbeträge überwiesen, bzw. bis zur vollständigen Abwicklung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden. Eine Rückfrage beim echten Grundstückseigentümer brachte den Betrug schließlich ans Licht. Wem ähnliche Angebote unterbreitet werden, der sollte unbedingt selbst beim Grundbuchamt nachfragen, welche Belastungen auf dem Grundstück sind und wem es gehört. Keine Zahlungen auf nicht notariell beglaubigte Vorverträge leisten.
Kaufen Sie kein Grundstück von jemandem, der selbst noch nicht Eigentümer des Grundstückes ist, weil sein Anspruch mangels Kaufpreiszahlung, behördlicher Genehmigung und Grundbuchvormerkung nicht rechtsgültig ist.
Lassen Sie beim Immobilienkauf eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, wenn der Verkäufer Eigentümer des Grundstückes ist, der Grundbucheintrag des Eigentumsüberganges aber nicht sofort vollzogen werden kann.
Lassen Sie den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken vor dem Kaufabschluss von einem unbeteiligten Fachmann schätzen und führen Sie Preisvergleiche durch.
Wertloses Sumpfland
Seit Jahren bieten Vermittlerfirmen Grundstücke in Florida, Panama oder Paraguay zu günstigen Preisen an. Das Land wird denn auch notariell beglaubigt und steht in der Tat zu Billigstpreisen zur Verfügung. Trotzdem hat die Sache einen Haken: Die meisten dieser "Grundstücke" bestehen aus wertlosem Sumpf- oder Urwaldland, das, sollte jemals jemand darauf etwas bauen wollen, mühsam urbar gemacht werden müsste. Hier und da gibt es zwar auch preiswerte Angebote in durchaus annehmbaren Gebieten, doch da liegt der Pferdefuß dann in den Erschließungskosten, die das ach so günstig erworbene Eigentum sprunghaft im Preis ansteigen lassen.
Leibrente
Mit folgendem Inserat warb ein Ganove in verschiedenen Zeitungen: "Ruhig gelegenes Haus, fünf Zimmer, 150qm Wohnfläche, Ölzentralheizung, erbaut 1958, Grundstück 940 qm, gegen günstige Rente nur an Privat zu verkaufen..." Auf dieses Inserat hin erhielt der Anbieter über hundert Zuschriften von Interessenten. Den Bewerbern antwortete er, dass er erst Informationen über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse einholen müsse, wofür Kosten in Höhe von 17,25 € anfallen würden. Der Betrag sollte vorab auf ein bestimmtes Konto eingezahlt werden. Die meisten der Bewerber zahlten diese "Gebühr" anstandslos und hörten dann nichts mehr von dem unsauberen Gesellen. Dem ging es nämlich um eben diese Vorauszahlungen. Ein Haus hatte weder er noch jemand aus seinem Umkreis zu vergeben.
Der Trick mit den Vorauszahlungen für angebliche Nachforschungen funktioniert sowohl bei den angeblichen Leibrenten-Häusern als auch bei anderen Immobilienangeboten. Begründungen für solche Zahlungen finden sich immer wieder. |
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