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Jagd auf Steuersünder

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Bernd M. Leimer
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Anmeldungsdatum: 14.01.2003
Beiträge: 46
Wohnort: ad libitum

BeitragVerfasst am: 1.Feb 2004 21:02    Titel: Jagd auf Steuersünder Antworten mit Zitat

Gefährliches Preis-Spiel

Verbotene Tricks beim Kauf von Ferienimmobilien:
Finanzämter machen immer öfter Jagd auf Steuersünder

Das Prinzip ist simpel und hat in einigen südeuropäischen Ländern eine lange Tradition:
Beim Immobilienerwerb wird im offiziellen, vom Notar bestätigten Vertrag nicht der reale, sondern ein niedrigerer Kaufpreis eingetragen. Diese Unterverbriefung nutzt Käufer und Verkäufer: Grunderwerbs- und Gewinnsteuer fallen niedriger aus. Das wissen auch die Finanzämter, und die machen in Portugal, Italien und Spanien zunehmend Jagd auf Steuersünder.

Einen deutschen Erwerber einer Ferienimmobilie in Portugal kam der Steuertrick übel zu stehen. Er musste nicht nur eine Nachzahlung samt Bußgeld ans portugiesische Finanzamt leisten, sondern sich zudem wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten und wurde 2003 zu einer Geldstrafe verurteilt. Anstatt knapp 1000 Euro an Steuern einzusparen, kostete ihn der versuchte Steuerbetrug mehr als 12 000 Euro.

Zitat:
"Dass ein Strafverfahren wegen aufgeflogener Unterverbriefung eröffnet wird, ist eher ungewöhnlich", meint Peter Schöllhorn, Vorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung für Auslandsimmobilien: "In der Regel geben sich die Finanzämter mit einer Nachzahlung samt Bußgeldaufschlag zufrieden." Unterverbriefung hat in Südeuropa eine lange Tradition, weiß Schöllhorn. "So haben die Menschen dort schon seit langem die Finanzbehörden ausgetrickst."
Die meisten Verkäufer setzten deshalb voraus, dass im offiziellen Kaufvertrag eine niedrigere Summe eingetragen wird. Schließlich würden beide Geschäftspartner davon profitieren und der Verkäufer Geld erhalten, von dem das Finanzamt nichts wisse.

Zitat:
Eine Unterverbriefung fällt bei behördlichen Nachprüfungen schnell auf, wenn der offizielle Kaufpreis viel zu niedrig angesetzt wurde, meint Schöllhorn: "Im Gegensatz zu Deutschland orientieren sich die Finanzbehörden in Südeuropa nicht an Bodenrichtwerten, sondern an reinen Steuerrichtwerten, die ausländischen Erwerbern kaum bekannt sind."


Gefährlich kann das Spiel mit der Unterverbriefung nicht nur für Erwerber, sondern auch für Verkäufer sein. So habe ein Mitglied der Schutzvereinigung beim Verkauf seiner spanischen Finca während des Notartermins quittiert, dass die gesamte Kaufsumme vollständig gezahlt worden sei.
Zitat:
Schöllhorn: "Tatsächlich hatte der Erwerber aber nur die im offiziellen Kaufvertrag genannte, erheblich niedrigere Summe gezahlt - und weigerte sich anschließend, den Restbetrag zu übergeben."


Zitat:
Frank-Christian Pauli, Jurist des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, rät grundsätzlich von einer Unterverbriefung ab: "Das Beispiel aus Portugal zeigt, wie kostspielig so ein Betrug werden kann." Zudem verzichte ein Käufer zwangsläufig auf Verbraucherrechte, wenn er sich "auf dieses Spiel" einlasse. Pauli: "Sollte er später etwa versuchen wollen, wegen versteckter Mängeln am Objekt den Erwerb rückgängig zu machen, kann er vor Gericht nur auf der im offiziellen Kaufvertrag ausgewiesenen Summe bestehen." Angesichts der Bemühungen um steuerrechtliche Vereinheitlichungen in der EU sei damit zu rechnen, dass die Finanzämter in Südeuropa in Zukunft noch viel stärker Jagd auf Steuerbetrüger machen werden. Pauli: "Auch in Deutschland war die Unterverbriefung beim Immobilienerwerb früher üblich - bis die Behörden dagegen energisch vorgegangen sind."
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