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GoMo&Pa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2178
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Verfasst am: 23.Aug 2006 13:57 Titel: Mallorca – Immobilienkauf am besten mit Anwalt |
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Mallorca – Immobilienkauf am besten mit Anwalt
Ein Kaufvertrag über eine Immobilie und der Eigentumsübergang ist in Spanien auch ohne notarielle Beurkundung rechtlich zulässig und bindend. Auch formlose Verträge auf einem einfachen Blatt Papier sind verbindlich. Damit Rechte und Pflichten eindeutig geklärt sind, achten Sie genau auf die vertraglichen Formulierungen. Am besten ziehen Sie einen deutschen Notar oder Anwalt hinzu. Die jeweiligen Kammern vermitteln Fachleute, die sich mit Immobiliengeschäften auf Mallorca auskennen.
Der Anwalt kann auch überprüfen, ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist. Es ist schon vorgekommen, dass ein Objekt gleich mehrmals verkauft wurde. Eine zusätzliche Absicherung ist ein Eintrag ins Grundbuch nach einem Kauf, obwohl das in Spanien nicht vorgeschrieben ist. Der Anwalt sollte zudem prüfen, ob für das Haus eine Baugenehmigung vorliegt und ob Belastungen wie Bankpfändungen oder unbezahlte Steuern auf dem Objekt ruhen. Die würde der Käufer sonst mit übernehmen. |
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