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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5913
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Verfasst am: 10.Jun 2007 15:38 Titel: Ankündigungspflicht bei Modernisierungen |
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Bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, Energie oder Wasser einzusparen oder die den Wohnwert des Hauses verbessern, sind Modernisierungen.
Deshalb gilt: Als Vermieter müssen Sie Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn der geplanten Arbeiten schriftlich ankündigen. Mündliche oder telefonische Ankündigungen sind nicht ausreichend. Ihre Unterschrift ist aber nicht erforderlich, so dass die Ankündigung auch per Telefax verschickt werden kann. Die Ankündigung muss alle notwendigen Informationen enthalten, damit Ihr Mieter erkennen kann, welche Maßnahmen geplant sind:
# die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsarbeiten
# Informationen über die anfallenden Arbeiten
# Angaben über eine geplante Mieterhöhung
Unzureichende Angaben im Schreiben machen Ihre Ankündigung unwirksam, mit dem Ergebnis, dass der Mieter die Modernisierung nicht dulden muss. |
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