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Arbeiten als Immobilienvermittler für andere Firmen???

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maretis06
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 4.Feb 2006 20:23    Titel: Arbeiten als Immobilienvermittler für andere Firmen??? Antworten mit Zitat

Hallo an das forum,

kann mir bitte jemand sagen ob ich für immobilienvermittlung einen gewerbeschein 34§ brauche und falls ja, weshalb?

ich arbeite nicht als makler und besitze keine eigene immobilien zum verkauf. ich vermittle lediglich kunden an die immobilienfimen.
die firmen sind alle im ausland. d.h. es sind ausländische unternehmen.

ich verkaufe und vermittle keine immobilien in deutschland.

besitze aber eine eigene homepage (.com in deutschland gemeldet)für die kundengewinnung mit der datenbank der ausländische firmen...

gibt es alternativen zu 34§? ich meine 2000.- sind ja nicht gerade wenig...und anscheinend muss man auch eine anerkannte ausbildung für diese art tätigkeit haben. stimmt das?

ich möchte sehr gerne diese vermittlung in deutschland übernehmen, denn es sind wirklich sehr gute partner. u.a. habe ich auch sehr gute projekte, sowie div. investitionsmöglichkeit wie weingut zum verkauf oder holzhäuser planen, bauen und verkaufen lassen...etc...das ist wirklich eine sehr gute chance...

wenn dieses geschäft gut anlaufen sollte, dann hätte ich auch kein problem damit so ein gewerbeschein zu holen.

freue mich auf euere antworten...

gruß

maretis
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jkjen
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2006 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

habe gerade deine frage gelesen, bin selbst seit 11 jahren immobilienmakler.

für deine kundenvermittlung an dritte brauchst du keinen 34c, du wirst sicherlich eine sogenannte tipgeberprovision bekommen, die ist aber beim finanzamt anzugeben.

alles andere kannst du in der makler- und bauträgerverordnung nachlesen.

gruß, jörg
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maretis06
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2006 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo jörg,

danke dir für die antwort...

ja, ich agiere als tipgeber. ich besitze zwar eine datenbank, aber die wird mir durch die partner geliefert.

welchen gewerbeschein brauche ich für diese art der tätigkeit?
und sollte ich noch etwas dabei beachten?

auch wenn die immobilien im ausland verkauft werden - ohne jegliche geldbewegung in deutschland, muss ich dies an finanzamt melden?

gruß
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jkjen
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2006 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

dass beste ist, du fragst einmal einen steuerberater, es kann auch sein das ein gewerbeschein "freier Handelsvertreter" für bestimmte aktivitäten die du hier anführst ausreicht.

kann mir nicht vorstellen wie das läuft, wie du es beschreibst !

gruß, jörg
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maretis06
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2006 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

hallo.

verstehe nicht was du meinst: "kann ich mir nicht vorstellen wie es laufen soll???"

mit dem steuerberater hast du ja recht.

soweit vielen dank...

gruß
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jkjen
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2006 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

viele immobilienverkäufer von hausbau firmen, sind z.b. "freie handelsvertreter" weil die auf namen und rechnung dritter arbeiten !

bei interesse, könnten wir uns ja einmal unterhalten und vielleicht etwas zusammen in diesem bereich machen !

gruß,
jörg
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maretis06
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2006 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

ja, sehr gerne...

in ca. 2 wochen bin ich soweit dann kann ich es dir berichten...

da wir hier keine emails hinterlassen dürfen werde ich es auf dieser art machen.

bitte schicke mir dann deine email an meine privatmail:

[E-Mail anzeigen]

gruß
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jkjen
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2006 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

die mail wurde entfernt, hier meine jo . kri . et web . de , einfach zusammensetzen ohne leerzeichen.
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maretis06
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Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2006 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

hey, wieso löschen sie diese email adresse herr moderator..

hier geht es um private email adressen, die ausgetauscht werden sollen...

oder wie sollen wir sonst kommunizieren - wenn es nicht möglich ist über private nachrichten portal zu kommunizieren.

gruß

pauhein.at.web.de
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MVH
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 22
Wohnort: Bi (D) - Valmiera (LV)

BeitragVerfasst am: 18.Feb 2006 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

jkjen hat folgendes geschrieben::
hallo,

viele immobilienverkäufer von hausbau firmen, sind z.b. "freie handelsvertreter" weil die auf namen und rechnung dritter arbeiten !
gruß,
jörg


Und trotzdem braucht man dafür den §34c!
Ich hab auch als sog. "freier Handelsvertreter" für eine Maklergesellschaft, die mit einem Hausbauunternehmen zusammen gearbeitet hat.
Später bin ich von der Maklergesellschaft (für den ich die Verträge für die Hausbaufirma vermittelt habe) angeschxxxx worden beim Ordnungsamt.
Grund... "ich hätte keinen 34c ihm nachgewiesen" und somit wollte er die Proovision nicht bezahlen.
Hat mich zu den 1500,- Euro für den §34c noch mal 500,- Euro Ordnungsstrafe gekostet.

Grundsätzlich gilt wer Immobilien vermittelt (auch als Tippgeber und an 3.) und in eigenem Namen und Rechnung Werbung hierfür macht (wie hier beschrieben "Internetseite"), muss das Gewerbe nach §34c anmelden.

Also vorsichtig mit solchen Aussagen hier!
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jkjen
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2006 0:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

du hast recht wenn du sagst, auf eigenen namen und rechnung, da brauchst du den 34c !
ich kenne mindestens 2 geschäftsstellenleiter von hausbau firmen die keinen 34c haben, sondern "freie handelsvertreter" sind.
wer nur einem makler oder hausbau firma einen tipp gibt, kann dafür eine sogenannte tippgeberprovision bekommen, die er auf alle fälle in seiner steuererklärung anzugeben hat ! man kann nicht verlangen, dass wenn einer seinen arbeitskollegen an einen befreundeten filialleiter einer hausbau firma vermittelt und dabei eine tippgeberprovision erhält, den 34c zu machen.
ab wann man den 34c braucht ist detailliert in der makler und bauträger verordnung beschrieben !
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MVH
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 22
Wohnort: Bi (D) - Valmiera (LV)

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2006 11:03    Titel: Re: Arbeiten als Immobilienvermittler für andere Firmen??? Antworten mit Zitat

Für einen einfachen Tippgeber gebe ich Ihnen Recht, aber er schreibt...

maretis06 hat folgendes geschrieben::

besitze aber eine eigene homepage (.com in deutschland gemeldet)für die kundengewinnung mit der datenbank der ausländische firmen...


und mit dieser Homepage macht er Werbung und vermittelt dementsprechend, also Tätigkeit nach 34c!

Wenn Sie 2 solcher Leute kennen, dann würde ich dem Ordnungsamt mal einen Tipp geben! Verstehen Sie das Bitte nicht falsch, aber ich denke jeder der in diesem Gewerbe tätig ist, muss sich auch die Grundsätze halten. Schliesslich hat das schon seiner Gründe, warum bei der Beantragung des 34c man komplett "die Hosen" runterlassen muss!

Das die Voraussetzungen in der Makler- und Bauträgerverordnung nachzulesen sind ist richtig und dort wird man den Sachverhalt, den maretis06 hier beschreibt, auch finden

@maretis06:

maretis06 hat folgendes geschrieben::

gibt es alternativen zu 34§? ich meine 2000.- sind ja nicht gerade wenig...und anscheinend muss man auch eine anerkannte ausbildung für diese art tätigkeit haben. stimmt das?


Eine anerkannte Ausbildung muss man nicht haben, aber sicherlich wäre es von Vorteil, zumindest ein Einsteigerseminar für Immobilienmakler bei der IHK besucht zu haben.
Hier wird nicht das VERKAUFEN gelernt, das sollte man im"Blut" haben, aber viele nützliche Tipps und was man in Bezug auf Haftung und Steuern berücksichtigen muss.
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maretis06
Specialist


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2006 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo.

nur kurz zu meiner aufgabe:

ich habe eine homepage zur kundenakqusition. die kunden besuchen die homepage und schreiben uns eine email oder schicken uns per kontaktformular ihren wunsch.

dieser wunsch wird bearbeitet (zumeist per email) und sofort weitergeleitet an meine partner im ausland(firmen, keine einzelpartner)
diese partner werden sich dann mit den neukunden in verbindung setzen..

im ausland sind deutschsprachig angemeldete makler die diese kunden dann beraten würden. (diese firmen machen ja dies schon seit jahren, ob mit mir oder ohne mich - die firma kann man auch als neukunde in deutschland z.b bei den suchmaschinen finden)

in der anfangsphase wird es hier keine direkte kontakte zu den kunden meinerseits geben. ich meine jeder fängt mal an.

die kaufabwicklung wird zumeist im ausland stattfinden.

es werden immobilien touren auch geben wo der kunde sich die immobilien objekte anschauen kann und evtl. sich dann auch entscheiden tut. diese kunden akquiriere ich auch über die homepage...

bitte eins nicht vergessen: die firma(partner) ist eins der größte in diesem land(nicht spanien). über 20% der käufer kommen aus deutschland die nur über die suchmaschine bzw. immobilien portale wie immoscout24 kommen. die haben keine büros in DE und die ganze kundenabwicklung verläuft per email und dann per telefon. auf wunsch wird dann die immotour wenn der kunde noch nicht in diesem land war, organisiert. die bezahlung wird auch in diesem land abgewickelt inkl. notar, anwalt sowie grundbuch eintrag. diese partner selber kenne ich sehr lange, die mir jetzt nur einen gefallen tun wollen, für sie als tipgeber zu agieren.

ich hätte auch deren homepage nehmen können, was um weitem kompliezierter wäre als eigene zu designen. ich möchte meine eigene benutzen aus zwei gründen: volle kontrolle und eigene firma irgendwann aufbauen...wenn es soweit ist würde ich natürlich sofort den 34§ beantragen.

daher frage ich mich wozu ich hier einen 34§ brauche? ich meine ein normaler gewerbeschein als selbständiger muss doch ausreichen...

wie sieht ihr das?

danke für euere hilfe

gruß

maretis
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MVH
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 22
Wohnort: Bi (D) - Valmiera (LV)

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2006 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

maretis06 hat folgendes geschrieben::
hallo.

nur kurz zu meiner aufgabe:

ich habe eine homepage zur kundenakqusition. die kunden besuchen die homepage und schreiben uns eine email oder schicken uns per kontaktformular ihren wunsch.

dieser wunsch wird bearbeitet (zumeist per email) und sofort weitergeleitet an meine partner im ausland(firmen, keine einzelpartner)
diese partner werden sich dann mit den neukunden in verbindung setzen..


Auf Deiner Homepage machst Du Werbung für die Immobilien von der Firma, von welcher Du die Tippgeberprovision erhälst. Richtig?
Wir die Emailanfrage von Dir nochmal an den Kunden/Interessenten in irgendeiner Form bestätigt?


maretis06 hat folgendes geschrieben::

in der anfangsphase wird es hier keine direkte kontakte zu den kunden meinerseits geben. ich meine jeder fängt mal an.


Du meinst keinen persönlichen Kontakt, aber direkt ist er schon durch die Homepage. Du hast die Möglichkeit sich direkt mit dem Kunden in Verbindung zu setzen, da er seine Daten auf Deinem Kontaktformular hinterlässt oder durch den Emailkontakt.

maretis06 hat folgendes geschrieben::

die kaufabwicklung wird zumeist im ausland stattfinden.


Ist meistens so üblich bei Auslandsimmobilien!

maretis06 hat folgendes geschrieben::

es werden immobilien touren auch geben wo der kunde sich die immobilien objekte anschauen kann und evtl. sich dann auch entscheiden tut. diese kunden akquiriere ich auch über die homepage...


.... und somit vermittelst Du!

maretis06 hat folgendes geschrieben::

bitte eins nicht vergessen: die firma(partner) ist eins der größte in diesem land(nicht spanien). über 20% der käufer kommen aus deutschland die nur über die suchmaschine bzw. immobilien portale wie immoscout24 kommen. die haben keine büros in DE und die ganze kundenabwicklung verläuft per email und dann per telefon. auf wunsch wird dann die immotour wenn der kunde noch nicht in diesem land war, organisiert. die bezahlung wird auch in diesem land abgewickelt inkl. notar, anwalt sowie grundbuch eintrag. diese partner selber kenne ich sehr lange, die mir jetzt nur einen gefallen tun wollen, für sie als tipgeber zu agieren.


Die Abwicklung beim Kauf im Ausland ist i.d.R. identisch wie die hier in Deutschland.
Du kannst es gerne Tippgeber nennen, aber die Art und Weise WIE Du die Kundengewinnung betreibst, ist schon ein Vermittlungsgeschäft!

maretis06 hat folgendes geschrieben::

ich hätte auch deren homepage nehmen können, was um weitem kompliezierter wäre als eigene zu designen. ich möchte meine eigene benutzen aus zwei gründen: volle kontrolle und eigene firma irgendwann aufbauen...wenn es soweit ist würde ich natürlich sofort den 34§ beantragen.


Hättest Du nicht nehmen können, weil dann wäre Dir die Tippgeberprovi dadurch flöten gegangen wäre. Wird schwer nachzuweisen für Dich, das der Interessent über Dich gekommen ist. Deswegen schreibst Du auch "volle Kontrolle!".

maretis06 hat folgendes geschrieben::

daher frage ich mich wozu ich hier einen 34§ brauche? ich meine ein normaler gewerbeschein als selbständiger muss doch ausreichen...


Leider nicht.... ich sehe es zwar auch so, aber das Ordnungsamt sieht es als Immobilienvermittlung.
Ich gönne Dir den Geschäftsaufbau wirklich, nur leider gibt es in Deustchland Richtlinien und ich möchte Dich einfach nur davor schützen, dass es Dir irgendwann so ergeht wie mir.
Angesch...... vom eigenen Partner, damit dieser mir keine Provision bezahlen muss.
Dazu der Ärger vorm Ordnungsamt!
Ich hatte einen Rechtsanwalt dafür und ohne diesen wäre ich nicht nur mit 500,- Euro Ordnungsstrafe davon gekommen!
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Bjoern
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Anmeldungsdatum: 01.03.2006
Beiträge: 27
Wohnort: Estepona

BeitragVerfasst am: 8.März 2006 12:34    Titel: Mach einfach Antworten mit Zitat

Hallo,

ich verstehe gar nicht warum Ihr solange über dieses Thema diskutiert.

Fakt ist, dass Du mit Deiner Tätigkeit eine Genehmigung nach Paragraph c34 benötigst.

Warum?

Weil das Ordnungsamt in Deutschland und in jedem anderen europäischem Land das eben vorschreibt. (Mit gutem Grund)

Lösung:

Wenn Du die 1500,00 € nicht hast, warum verkaufst Du dann nicht einfach 1 oder 2 Immobilien für Deinen Partner.
Und nach erhalt Deiner ersten Provision bezahlst Du Dir dann deine Lizenz. (und merke Dir eins, in diesem Geschäft macht Dir keinen einen Gefallen...nur weil ihm Dein Gesicht gefällt...sondern, weil ER mit Dir Geld verdient...)

(Die Antwort auf meine Frage kann natürlich auch sein, dass Du so hoch verschuldet bist und einen dementsprechenden negativen Schufaeintrag hast, dass Du mit 2 Immoverkäufen nicht mal genug hast, um richtig durchzuatmen...)

Beste Grüsse

Björn
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IFM
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 2
Wohnort: 94486 Osterhofen

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 0:22    Titel: Antworten mit Zitat

Björn



Das war ein Schlag in die Magengrube. Bitte verurteile bitte nicht andere wenn diese neg. Schufaeinträge haben. Den hat man schneller wie man denk. Oft auch zu Unrecht.

Man kann vertraglich mit dem jeweiligen Bauträger festlegen das man als Tipgeber agiert und das der Bauträger es selber mit Haftungspflicht dafür bürgt das du keinen §34 hast. Vertrag machen ............
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Bjoern
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Anmeldungsdatum: 01.03.2006
Beiträge: 27
Wohnort: Estepona

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2006 8:26    Titel: immobilien Antworten mit Zitat

Hallo,

ich verurteile niemanden mit einem negativen Schufaeintrag, vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt.

Jedoch kann mir auch keiner sagen, dass jemand, der bei der Schufa mehr als 200.000 € eingetragen hat und das in 2000 - 5000,00 € Abständen, hier zu unrecht steht...

(Dies ist nur ein imaginäres Beispiel meinerseits und trifft nicht auf irgendjemand hier im Vorum zu. Eventuelle übereinstimmung sind völlig zufällig.)

Ok. das zum einen und zum anderen...wenn man als Bauträger solch einen Vertrag macht, kennt man die Vertragspartei über längere Jahre hinweg.
Ich würde solch einen Vertrag nicht unterschreiben.

Wenn jemand aufgrund negativer Schufa keinen c34 bekommt, kann immer noch seine Frau oder Lebensgefährtin diesen beantragen und arbeiten dann zusammen.

Aber gut, solche Dinge muss jeder für sich entscheiden.

Beste Grüsse

Björn
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