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klein-s Newbie
Anmeldungsdatum: 12.08.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 31.Aug 2006 7:49 Titel: Arglistig verschwiegener Mangel - Wandlung |
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Silvester haben wir noch schnell, dank Eigenheimzulage, ein Haus gekauft. Bei der Besichtigung wunderte es uns schon, dass das Haus schon lange nicht mehr tapeziert und gestrichen wurde, jedoch ein Raum im Keller frisch weiß gefärbt war. Laut Aussage des Verkäufers und des Maklers wäre da aber nichts. Auch vor dem Notar hat der Verkäufer das bestätigt.
Wir konnten das Haus erst Ende März übernehmen und schon wieder roch es im Keller nach frischer Farbe - angeblich immer noch.
Jetzt sieht es aber anders aus: die Feuchtigkeit und der Schimmel wuchert in einer Ecke schon gewaltig.
Die frische Farbe deute ich als Arglist! Daher schätze ich haben wir das Recht auf Mängelbeseitigung oder Wandel des Kaufvertrages!?
Problem dabei ist, dass der ehemalige Eigentümer in Frührente ist und ein Großteil des Geldes bei der Bank geblieben ist.
Ein Bekannter meinte, dass die Bank im Falle der Wandlung dem Alteigentümer wieder die Kredite gewähren müsste!?
Wie sieht es aus bei der Wandlung? Notarkosten, Grunderwerbssteuer, unsere bisherigen Renovierungskosten werden dann mit einer Nutzungsentschädigung (á la Miete) verrechnet?
Und die letzte Frage - wie hoch ist das Risiko?
Vielen Dank für Hinweise! |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 31.Aug 2006 8:15 Titel: |
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hallo,
| Zitat: |
Die frische Farbe deute ich als Arglist! Daher schätze ich haben wir das Recht auf Mängelbeseitigung oder Wandel des Kaufvertrages!?
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Unabhängig davon, daß es die eigentliche "Wandlung" im BGB nicht mehr gibt (was solle auch gewandtelt werden??), könnte der Rücktritt vom Vertrag möglich sein. Zunächst wäre allerdings der Fall der Mängelbeseitigung zu prüfen. Beachten sollten Sie, daß Sie das Objekt mit allen Rechten und Pflichten übernommen haben, und Sie im Streitfalle die Beweislast tragen, daß dieser Mangel bereits vor dem Kauf bereits bestand und Ihnen arglistig verschwiegen wurde. Ferner, daß Sie den Mangel trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht erkennen konnten!
Ich rate Ihnen dringend dazu, einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen. Zunächst einmal haben Sie lediglich einen Anspruch gegen den Alteigentümer - nicht gegen die Bank!
Dieser Anspruch gegen den Alteigentümer würde auch einen möglichen Schadenersatz einschließen können (entstandene Kosten etc.).
grüße
gundel |
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