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monika12 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 22.Apr 2005 15:58 Titel: Auflassungsvormerkung bei nicht mehr existenter Firma |
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Hallo, habe mal eine Frage an die Experten: Habe vor einem Jahr eine Wohnung notariell verkauft, die Auflassungsvormerkung wurde eingetragen und leider kam bis dato die Zahlung nicht. Nun wurde die Käuferin (eine AG) aus dem Handelsregister gelöscht. Frage nun, was passiert mit der eingetragenen auflassungsvormerkung im Grundbuch???
Bitte um ein paar Tipps, da das Finanzamt nun von mir die Grunderwerbsteuer haben möchte.
Danke |
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Thomas Labuda Newbie
Anmeldungsdatum: 16.09.2004 Beiträge: 5 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 27.Apr 2005 18:54 Titel: Re: Auflassungsvormerkung bei nicht mehr existenter Firma |
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| monika12 hat folgendes geschrieben:: |
Hallo, habe mal eine Frage an die Experten: Habe vor einem Jahr eine Wohnung notariell verkauft, die Auflassungsvormerkung wurde eingetragen und leider kam bis dato die Zahlung nicht. Nun wurde die Käuferin (eine AG) aus dem Handelsregister gelöscht. Frage nun, was passiert mit der eingetragenen auflassungsvormerkung im Grundbuch???
Bitte um ein paar Tipps, da das Finanzamt nun von mir die Grunderwerbsteuer haben möchte.
Danke |
Hallo Monika!
Bevor ich etwas falsches antworte:
Aus welchem Grund verlangt das Finanzamt die Grunderwerbssteuer?? Wenn es zu dem Kauf gar nicht gekommen ist, dass kann das Finanzamt die Grunderwerbssteuer nicht verlangen. Lediglich für die Notarkosten wirst Du wohl aufkommen müssen, da der Notar sich sicherlich die gesamtschuldnerische Haftung des Käufers und des Verkäufers im Kaufvertrag gesichert hat.
Gruß
Thomas Labuda |
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monika12 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 27.Apr 2005 20:31 Titel: |
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Hallo Thomas,
das Finanzamt stützt sich darauf, dass die Auflassungsvormerkung noch eingetragen ist, und bei der Grunderwerbsteuer sagte man mir, das wenn der Käufer nicht zahlt, diese dem Verkäufer auferlegt wird. |
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Thomas Labuda Newbie
Anmeldungsdatum: 16.09.2004 Beiträge: 5 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 27.Apr 2005 21:48 Titel: |
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| monika12 hat folgendes geschrieben:: |
Hallo Thomas,
das Finanzamt stützt sich darauf, dass die Auflassungsvormerkung noch eingetragen ist, und bei der Grunderwerbsteuer sagte man mir, das wenn der Käufer nicht zahlt, diese dem Verkäufer auferlegt wird. |
Nochmals hallo;-)
Hmmm...
...hört sich mal wieder so an, als wenn ein "netter" Finanzbeamter von uns Steuerzahlern nicht genug kriegen kann;-)
Aber mal im ernst:
Nach meiner Einschätzung fehlt dem Finanzamt die Rechtsgrundlage für die Forderung der Grunderwerbssteuer.
Sofern der Notar dem Finanzamt nochmals bestätigt, dass es zu dem (Ver-)Kauf gar nicht gekommen ist, dürfte das Finanzamt die Angelegenheit endgültig abschliessen.
Ansonsten noch die Frage:
Was ist aus dem Erwerber, der Aktiengesellschaft geworden; aus welchem Grund wurde diese im Handelsregister gelöscht?
2. Gruß
Thomas Labuda
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