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BGH URTEIL Scheingebote in ZV Verfahren sind ungültig

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Autor Nachricht
conni000
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 20:16    Titel: BGH URTEIL Scheingebote in ZV Verfahren sind ungültig Antworten mit Zitat

BGH URTEIL Scheingebote in ZV Verfahren sind laut aktuellem Urteil ungültig, ein im zweiten Termin erteilter Zuschlag wurde aufgehoben.

Wer in einem Verfahren steckt weiss vielleicht, dass Bietinteressenten im ersten ZV termin bieten, um die Grenzen zu Fall zu bringen. Somit kann dann im zweiten Termin auch unter 50 % ersteigert werden.

Vorsicht !

Laut BGH urteil sind solche Gebote rechtsmissbräuchlich.

Ob gelaufene Versteigerungen jetzt mit dieser Begründung angefochten werdne können ist sicher die Frage.

Mehr dazu gibt es unter www.durchblick-schuldnerhilfe.info zu lesen.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 4.Sep 2006 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@conni000

Ihr Beitrag bezieht sich wohl auf das BGH - Urteil vom 24.11.2005, V ZR 98/05.

Bezogen auf dieses Urteil sind Ihre Ausführungen nicht richtig. Ebenso entspricht die Darstellung auf "Ihrer" Hompage nicht den Tatsachen.

Im speziellen Falle hat ein Vertreter der Bank ein Mindergebot abgegeben, eben kein "normaler" Bieter, um die Grenzen "zu kippen".

Nur in einem solchen Falle unterstellt das Gericht ein fehlendes Eigenerwerbsinteresse des Bankvertreters und damit einen Rechtsmißbrauch.

Ihre Ausführungen diesbezüglich sind falsch! Und rechtliche Schritte wären ohne Erfolg!

Zitat:

Leitsatz

Gebote in der Zwangsversteigerung, die unter der Hälfte des Grundstückswerts liegen, sind nicht allein aus diesem Grund unwirksam und zurückzuweisen; gibt ein an dem Erwerb des Grundstücks interessierter Bieter ein solches Gebot nur ab, um die Rechtsfolgend es § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen, ist das weder rechtsmißbräuchlich noch ist das Gebot unwirksam oder ein Scheingebot.

Das Eigengebot eines Gläubigervertreters ist unwirksam und zurückzuweisen, wenn er von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern das Gebot nur abgibt, damit in einem weiteren Versteigerungstermin einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter //10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann

Zitat Ende!

Unabhängig dieser Rechtsprechung wird dieses Urteil in Rechtspflegerkreisen mehr als kontrovers diskutiert! Denn es kann nicht in jedem Falle automatisch ein rechtsmißbräuchliches Gebot eines Bankvertreters unterstellt werden. Es wird zwar darauf hingewiesen - wird aber nur im Rahmen einer Zuschlagsbeschwerde relevant werden.

Auch die Banken haben hierauf reagiert und schicken mittlerweile zwei Personen zum Termin. Einer der den bösen Banker spielt - und einen der den "normalen" Bieter mimt! Damit alles im grünen Bereich....

Und fertig ist die Laube!

grüße
gundel
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