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derohnename Newbie
Anmeldungsdatum: 29.12.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 8.Jun 2008 9:25 Titel: Bankbürgschaft als Bietsicherheit bei Zwangsversteigerung |
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Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Situation:
Es wird bei verschiedenen (genau gesagt 11) Amtsgerichten eines Bundesland bei Zwangsversteigerungen von Immobilien mit geboten, dabei ist meistens Sicherheitsleistung zu erbringen.
Nun die Frage:
Ist es möglich sich eine Bankbürgschaft ausstellen zu lassen, die als Bietsicherheit für mehrere Versteigerungsgerichte (zumahl sie alle in einem Bundesland sind) gilt oder muss in dieser Bürgschaft explizit ein einziges Gericht aufgeführt werden und somit für jedes Versteigerungsgerichte eine separate Bürgschaftsurkunde bestehen.
Hat jemand damit Erfahrung und kann mir weiterhelfen.
Grüße |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1435 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 9.Jun 2008 7:42 Titel: Nun |
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ganz einfach ist das nicht, denn wir haben zwar Gesetze, die das zwangsversteigerungsrecht regeln, haben Durchführungsverordnungen und Anweisungen, wie die Gesetze zu handhaben sind, und trotzdem gibt es nicht für alles eine Regelung. Dann kommt der Ermessensspielraum des zuständigen Rechtspflegers hinzu, womöglich gar eine unterschiedliche Auffassung verschiedener rechtspfleger zu einem Themenkomplex. Also kann Ihre Anfrage so pauschal gar nicht beantwortet werden. Zunächst einmal ist folgendes geregelt:
| Zitat: |
bestätigte Bundesbankschecks/Verrechnungsschecks
Die Sicherheit kann durch einen bestätigten Bundesbankscheck erbracht werden. Zur Bundesbank gehören die Landeszentralbanken als Hauptverwaltungsstellen, so dass auch bestätigte Landeszentralbankschecks unter gleichen Voraussetzungen zulässig sind. Ebenfalls geeignet als Sicherheit sind Verrechnungsschecks. Diese müssen von einem im Geltungsbereich des ZVG zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut ausgestellt und im Inland zahlbar sein. Sowohl der Bundesbank- als auch der Verrechnungsscheck darf frühestens drei Tage vor der Versteigerung ausgestellt werden.
Bürgschaften
Auch Bankbürgschaften, sofern diese unbedingt, unbefristet und selbstschuldnerisch sind, sind zuzulassen. Darüber hinaus muss die Verpflichtung im Inland zu erfüllen sein. Die Bürgschaft muss darüber hinaus von einem im Geltungsbereich des ZVG zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut ausgestellt um im Inland zahlbar sein.
Ob die eigene Hausbank zu dem gesetzlich erwähnten Bankenkreis gehört, sollte von der Bank oder vor dem Termin vom Rechtspfleger erfragt werden.
Mit ausdrücklicher Zustimmung desjenigen, der die Sicherheit verlangt, können auch anderweitige Sicherheiten gestellt werden. Dies muss dann allerdings im Versteigerungsprotokoll festgehalten werden. In Betracht kommen alle denkbaren Sicherheits-mittel wie Sparbücher, ausländische Währungen, Wertpapiere, Hypotheken- und Grundschuldbriefe usw. Wird die Sicherheit nicht sofort geleistet, wird das Gebot als unwirksam zurückgewiesen. Eine spätere Nachholung der Sicherheitsleistung ist nicht mehr möglich.
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Klar ist: Bargeld geht nicht mehr!!!!!!!!!
Keine Schwierigkeiten haben Sie, wenn Sie zu jeder Versteigerung mit einer separaten, auf diese "zugeschnittene" Bankbürgschaft oder Scheck (bankbestätigt, nicht älter als drei Tage) hingehen. Wenn Sie mit einer "Globalbürgschaft" operieren möchten, müssten Sie dies vorher mit allen Rechtspflegern aller betroffener Versteigerungsgerichte abklären, insbesondere die Höhe, Textinhalt etc....... Halte ich persönlich für unpraktisch und mit zu vielen Unsicherheiten behaftet.
Ich würde Ihnen vorschlagen, am besten zu jeder Versteigerung mit einem neuen bankbestätigten Scheck aufzukreuzen. Wer sinnvoll Geld investieren möchte in diesen Größenordnungen, sollte ein bisschen Arbeit und Aufwand auf sich nehmen , dafür aber für klarste Verhältnisse in der Abwicklung sorgen...... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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derohnename Newbie
Anmeldungsdatum: 29.12.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 21.Jun 2008 18:39 Titel: |
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@Schwabenpower
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort
Grüße |
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