Wenn es sich dabei um Kreditbetrug (nicht unbedingt im Sinne des §265 b, sondern §263 reicht - und wenn dann noch unrichtige Angaben KfW-Modernisierung hinzukommen §264 StGB) handelt ja - und zwar im Zweifel wg. Beihilfe.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.