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go for it Newbie
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 20
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Verfasst am: 5.Okt 2007 12:06 Titel: Eigenes Haus vor Gläubigern schützen |
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Einer meiner Kunden ist in finanzielle Schieflage geraten. Noch hält er sich über Wasser aber der Gau ist in Sicht. Da er auch persönlich haftet will er sein Haus vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Das haus ist mit einer Hypo zu ca 70 % belastet. Seine Strategie:
Anonym Ltd gründen.
Notarielles Kaufangebot für die Ltd. Laufzeit 10 Jahre
Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Ltd.
Die aktuelle Belastung für das Haus kann durch das Einkommen der Ehefrau getragen werden. Er hat nur Angst, dass sich noch einer zwangsweise ins Grundbuch eintragen läßt. Seine Hoffnung, durch die Auflassungsvormerkung werden die Gläubiger abgeschreckt und die Ltd hätte einen Löschungsanspruch gegen künftige Eintragungen.
Geht so was? Hat das Bestannd? Hat hier Jemand Erfahrung mit sowas? |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 277 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 5.Okt 2007 12:56 Titel: Re: Eigenes Haus vor Gläubigern schützen |
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Auch hallo,
| go for it hat folgendes geschrieben:: |
Seine Strategie:
Anonym Ltd gründen.
Notarielles Kaufangebot für die Ltd. Laufzeit 10 Jahre
Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Ltd. |
Ich glaube, da muss man als Käufer schon ganz schön debil sein, um nicht zu merken, was da gespielt wird.
| Zitat: |
| Die aktuelle Belastung für das Haus kann durch das Einkommen der Ehefrau getragen werden. |
Und warum verkauft er dann nicht das Haus an seine Ehefrau? Die Kosten für das Wertgutachten und den Notar dürften wesentlich niedriger sein als die für die Errichtung und Unterhaltung einer Ltd.
Gruß
Cob |
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go for it Newbie
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 20
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Verfasst am: 5.Okt 2007 14:38 Titel: |
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| Ja? Kann er das denn? Dann müßte seine Frau den Kaufpreis ja auch zahlen um Eigentümerin zu werden. Sonst hätte Sie auch nur eine Auflassungsvormerkung. Da ist natürlich eine Ltd oft einfacher zu händeln als eine Ehefrau *grins. Außerdem wäre bei einem Kauf durch die Ehefrau sofort Grunderwerbsteuer fällig nicht aber bei einem Notariellen Kaufangebot. |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 277 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 5.Okt 2007 15:11 Titel: |
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Hallo,
| go for it hat folgendes geschrieben:: |
| Dann müßte seine Frau den Kaufpreis ja auch zahlen um Eigentümerin zu werden. |
Welchen Kaufpreis?
| Zitat: |
| Sonst hätte Sie auch nur eine Auflassungsvormerkung. |
Die Auflassung hat doch nichts mit der Kaufpreiszahlung zu tun!
| Zitat: |
Da ist natürlich eine Ltd oft einfacher zu händeln als eine Ehefrau.
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Oh, ich wusste nicht, dass Ihr Kunde an mehreren Fronten kämpft.
| Zitat: |
| Außerdem wäre bei einem Kauf durch die Ehefrau sofort Grunderwerbsteuer fällig nicht aber bei einem Notariellen Kaufangebot. |
Ach ja???
Gruß
Cob |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1336 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 5.Okt 2007 20:37 Titel: Oh Mann |
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| verstehe Ihren Kunden. Aber die Ehefrau ist besser als eine Ltd, also schnell handeln: Grunderwerbsteuer fällt keine an, vorher noch mit Bank sprechen, dass Finanzierung auch auf Frau geschrieben wird und Eigentumsübergang von deren Seite aus nichts im Weg steht (wahrscheinlich steht die Frau ohnehin schon im Kreditvertrag), das dürfte so die schnellste Lösung sein. Und dann kann sich der Kunde ja immer noch Gedanken über eine andere Lösung machen..... |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 9.Okt 2007 14:33 Titel: not macht erfinderisch... |
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hallo!
also wenns nur um den namen i grundbuch geht, man kan das haus ja an die frau oder sonst nen kumpel/geliebte/oma/sportfreund für symbolische 1euro verkaufen.
(so wie der bäckermeister aus berlin damals)
wenn die altgläubiger/banken mitspielen, im idealfalle werden steuern u gebühren des kaufs dann vom 1euro berechnet...... es sei denn es gibt einen mindestsatz....... |
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