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Lea Newbie
Anmeldungsdatum: 04.07.2004 Beiträge: 22
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Verfasst am: 17.Dez 2005 20:18 Titel: Eigenheimzulage |
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Hallo,
habe die möglichkeit kurzfristig ein Baugrundstück zu erwerben.
möchte mir wenn möglich noch die Eigenheimzulage sichern .
Wie gehe ich am besten vor und wie gehts am schnellsten?
Das Grundstück kann ich wohl erst im neuen Jahr kaufen,da es zur Zeit noch auf den Namen der letzlich verstorbenen Mutter meiner Tante läft.
Meine Tante ist Alleinerbin ,mußte aber den Erbschein beantragen da kein Testament vorhanden ist ,deswegen verzögert sich der Kauf .
Das Grundstück ist bebaut und wird geteilt.
Es liegt an einer Straße weswegen eine vereinfachte Baugenehmigung
ausreichen müßte.
Das Grundstück ist für eine weitere Bebauung 1/2 Geschoß ausgewiesen.
Danke für die Tips.
Lea |
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Dragan2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 01.03.2005 Beiträge: 38 Wohnort: HH
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Verfasst am: 17.Dez 2005 21:36 Titel: Re: Eigenheimzulage |
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| Lea hat folgendes geschrieben:: |
| Das Grundstück kann ich wohl erst im neuen Jahr kaufen |
...dann gibts keine Eigenheimzulage mehr ! |
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Lea Newbie
Anmeldungsdatum: 04.07.2004 Beiträge: 22
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Verfasst am: 17.Dez 2005 22:42 Titel: Eigenheimzulage |
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Dragan 2005,
Du hast meine Frage leider nicht verstanden!
Vieleicht gibt es ja eine möglichkeit den Bauantrag trotzdem zu stellen.
Grundstück bekomme ich auf jeden Fall.
Danke
Lea |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 18.Dez 2005 11:28 Titel: EHZ |
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Werte @ Lea !
User Dragan hat recht !!
Ohne Grundstücksnachweis ( notariell beurkundet, FA benachrichtigt zwecks Erstellung Grunderwersteuerbescheid etc . ) ist kein rechtsgültiger Bauantrag möglich.
Wie in dem von Ihnen geschilderten Fall ( Erbgrundstück und kein ausgewiesenes Baugebiet wo dann nur nach Grundstückserwerb eine Baubeginnanzeige erforderlich ist) wäre dieser Bauantrag grundlegende Voraussetzung und müsste spätestens am 30.12.2005 der unteren Baubehörde vorliegen.
Dazu sind neben dem Antrag u.a. Baupläne ( Grundrisse EG OG Keller, Ansichten, Schnitt. Fundamentplan etc. ) im Maßstab 1 : 100 vorzulegen.
Einfach FA anrufen und um für diesen Fall um verbindliche Auskunft. Solte der genervte Beamte noch dazu in der Lage sein, dann wissen Sie zumindest ob sich der ganze Aufwand noch lohnt.
Ohne zu wissen, inwieweit sich in der Höhe der EHZ die Ihnen zustehen würde der Aufwand lohnt möchte ich anmerken, dass Bauen auch in den kommenden Jahren ohne EHZ möglich und ggf. noch günstiger ist.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
PS. Achtung ! Die FA sind angehalten, derartige Anträge die nach Bekanntwerden des Wegfalls der EHZ eingereicht werden, besonders sorgfältig zu prüfen und alle Rechtsmittel auszuschöpfen.
Dazu gehört u.a. auch die terminlich im Zusammenhang stehende Erteilung des Grunderwerbsteuerbescheides !!! |
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