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Eigentumswohnung vermieten, was ist zu beachten?

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consultingman
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 8.Apr 2006 10:07    Titel: Eigentumswohnung vermieten, was ist zu beachten? Antworten mit Zitat

Hallo, ich moechte gerne meine nicht mehr genutzte Eigentumswohnung an andere Leute vermieten.
Leider habe ich nicht viel Wissen, was hierbei beachtet werden muss, z.B. wegen Steuern, Haftung etc...?
Ich hoffe einige kompetente Leute koennen mir hier weiterhelfen.
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Moral
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Südbayern

BeitragVerfasst am: 10.Apr 2006 9:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, nun zur Vermietung ist zu beachten (in Kurzfassung):

-zwecks zunehmender "Mietnomadie" beachten-

Ordentlicher Mietvertrag zur Hand haben,

Bei Mieterauswahl immer zur eigenen Sicherheit vom Interessenten
eine Selbstauskunft einholen, und auch die Adresse des "vorherigen Vermieters geben lassen, mit dessen Sie ein Gespräch über das Wohnverhältnis mit allem drum&dran führen!

Die Bankverbindung geben lassen, und dort auch anrufen und fragen,
ob Sie (die Bankangestellte) auch an die X Mietinteressenten vermieten
würde. (Hintergrund ist, ordentliche Vermögensverhältnisse).

Arbeitgeber der Mietinteressenten mitteilen lassen,
dort auch anrufen oder persönlich nachfragen, wie es
weiterhin um den Arbeitsplatz steht, und wie Zuverlässig....!

Mietvertragszusatzvereinbarungen ausdrücklich und
ordentlich regeln/vereinbaren!

Kaution 2 bzw. max. 3 Monatsmieten verlangen wie:
2 Monatskaltmieten wenn der Mietinteressent per Vorlage
eine private Haftpflichtversicherung vorweisen kann;

3 MM wenn keine Haftplichtversicherungspolice vorlegen kann!

Achtung-auf Gültigkeit, Laufzeit achten!!!!

Jo, vorerst wars dies..

Mfg.[/b][/i]
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 10.Apr 2006 9:55    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Moral von der Geschicht?
Mieter findest Du so nicht!

@Moral: ich würde noch ein aktuelles Gesundheitszeugnis, einen Auszug
aus dem Bundeszentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis
verlangen, die Herkunft der Mieter abklären und natürlich sämtliche
Familienangehörige erst mal aufsuchen und befragen. Selbstredend ist
natürlich das Verlangen von Schufa, Bürgel- und Schimmelpfennig-
Auskunft, zwei weitere Auskunfteien darf sich der Mieter selbst aussuchen.

Ein lückenloses Belegen, dass er die letzten 5 Jahre seine Stromrechnung
regelmässig beglichen hat, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes ist selbsverständlich.

Der Mieter muß sämtliche Schulzeugnisse beibringen, eine Bescheinigung
des früher besuchten Kindergartens ob der guten Führung und natürlich
Nachweise und Zeugnisse über Ausbildung oder Studium vorlegen.
Nich außer Acht lassen sollte man einen Auszug aus der Verkehrssünder-
kartei in Flensburg, man will ja keinen Verkehrsrowdy als Mieter...

Dann sollte der Mietinteressent mindestens drei persönliche Bürgschaften
von Familienangehörigen beibringen, seinen KFZ-Brief hinterlegen (bei
Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen sofort absagen!) und als letztes
Hilfsmittel sich dazu verpflichten, bei Mietrückständen seine Frau sofort
in das nächste Bordell zu bringen und zum Anschaffen zu zwingen.

Zu guter Letzt noch eine Bescheinigung seines Hausarztes, dass er auch
gesund ist und seiner Arbeit weiterhin nachgehen kann, eine Unfall- und
eine Krankentagegeldversicherung, die dann abgetreten werden muß.
Bei der Bestätigung des Arztes auch darauf achten, dass der Mietinteressent
nicht an Blähungen leidet, wir wollen die Mitmieter ja nicht über Gebühr
einer Geräuschbelästigung aussetzen.

Wo hat man Sie denn freigelassen?
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Lutz Spilker
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 04.05.2004
Beiträge: 1432
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 10.Apr 2006 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

da gibt's doch bestimmt was von Ratiopharm...
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Moral
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Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Südbayern

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2006 7:47    Titel: Antworten mit Zitat

werner callies hat folgendes geschrieben::
Und die Moral von der Geschicht?
Mieter findest Du so nicht!

@Moral: ich würde noch ein aktuelles Gesundheitszeugnis, einen Auszug
aus dem Bundeszentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis
verlangen, die Herkunft der Mieter abklären und natürlich sämtliche
Familienangehörige erst mal aufsuchen und befragen. Selbstredend ist
natürlich das Verlangen von Schufa, Bürgel- und Schimmelpfennig-
Auskunft, zwei weitere Auskunfteien darf sich der Mieter selbst aussuchen.

Ein lückenloses Belegen, dass er die letzten 5 Jahre seine Stromrechnung
regelmässig beglichen hat, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes ist selbsverständlich.

Der Mieter muß sämtliche Schulzeugnisse beibringen, eine Bescheinigung
des früher besuchten Kindergartens ob der guten Führung und natürlich
Nachweise und Zeugnisse über Ausbildung oder Studium vorlegen.
Nich außer Acht lassen sollte man einen Auszug aus der Verkehrssünder-
kartei in Flensburg, man will ja keinen Verkehrsrowdy als Mieter...

Dann sollte der Mietinteressent mindestens drei persönliche Bürgschaften
von Familienangehörigen beibringen, seinen KFZ-Brief hinterlegen (bei
Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen sofort absagen!) und als letztes
Hilfsmittel sich dazu verpflichten, bei Mietrückständen seine Frau sofort
in das nächste Bordell zu bringen und zum Anschaffen zu zwingen.

Zu guter Letzt noch eine Bescheinigung seines Hausarztes, dass er auch
gesund ist und seiner Arbeit weiterhin nachgehen kann, eine Unfall- und
eine Krankentagegeldversicherung, die dann abgetreten werden muß.
Bei der Bestätigung des Arztes auch darauf achten, dass der Mietinteressent
nicht an Blähungen leidet, wir wollen die Mitmieter ja nicht über Gebühr
einer Geräuschbelästigung aussetzen.

Wo hat man Sie denn freigelassen?


**************************************************
ALBERN:
Nun zu dieser Verhönung kann ich nur sagen,
NULL AHNUNG!!!!

Ich kenne selbst Eigentümer, diese auf eigener Faust
vermietet haben und sich durch die (falsche) überfreundliche
Erscheinung sowie das (falsche) Auftreten der Mietinteressenten
täuschen haben lassen.
Was folgte:
Klaro keine Mietzahlungen mehr,
Mahnungen,
13 Monate Ärger,
großer Mietverlust,
nach 13 Monaten durch Gericht endlich die Wohnung frei,
die heruntergekommene Wohnung renovieren,

Man beachte:
Nebsther musste aber der Eigentümer/Vermieter
sein Darlehen noch Monat für Monat abbezahlen,
wobei hier durch die Hausbank die Mieteinnahmen natürlich
miteinberechnet wurden!

Die Folge:
Das Geld wurde immer knapper;
Verwandte halfen Gott sei Dank dem Vermieter mit finanzieller Unterstützung, ansonsten wie man ja weis, die Banken verstehen keinen Spaß....und eine gute Immobilie am richtigen Standort lässt sich auch schon mal vorab der Versteigerung gut verkaufen.

Daher Mr. Werner Callies,
hütte die Zunge, denn solltest du mal zu Immobilienbesitz kommen,
kann es dich genau so treffen.
Außer du sagst natürlich, ich werde mir nie eine Immobilie kaufen,
bleibe lieber Mieter und zahle Monat für Monat.
Sollte es letzteres sein, bist du vielleicht auch ein sogenannter Mietnomade-was ja nicht sein muss-aber eben wegen der Zunahme von "Mietnomaden" ist die Auskunft über den Mieter SEHR WICHTIG.
Wer nicht vorsorgt, braucht in nachhinein nicht jammern.

UND...Wenn du Werner Callies ein ordentlicher Mensch bist, und auch ordentlich deine Miete zahlst, du weist nie welche negativen Zeiten noch im Leben auf dich zukommen. Vielleicht wirst du ja auch "ungeschuldet" keinen Arbeitslohn mehr bekommen, sei es durch Arbeitslosigkeit, o.ä.. und dann musst du gucken....

Wer zu Vorlaut ist, ist Oberflächlich und evtl. sogar überheblich.
Wenn du selbst keine Erfahrungen darüber hast oder auch keine Fälle kennst, würde ich nicht so herablassend schreiben.

Merke auch, dass nicht alle Immobilieneigentümer "REICH" sind,
viele haben mühsam gespart, müssen mühsam weitersparen und sind auf die Immobilie angewiesen. Weil auch viele "Eltern" dies so machen zu gunsten Ihrer Kinder....
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2006 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Moral hat folgendes geschrieben::
Hallo, nun zur Vermietung ist zu beachten (in Kurzfassung):

-zwecks zunehmender "Mietnomadie" beachten-

Ordentlicher Mietvertrag zur Hand haben,


Was hat das mit der zunehmenden Mietnomadie zu tun? Dies sollte selbstverständlich sein.

Zitat:
Bei Mieterauswahl immer zur eigenen Sicherheit vom Interessenten
eine Selbstauskunft einholen, und auch die Adresse des "vorherigen Vermieters geben lassen, mit dessen Sie ein Gespräch über das Wohnverhältnis mit allem drum&dran führen!


Und dies soll Sie vor Mietausfällen schützen? Was, wenn der neue Mieter
1 Jahr später arbeitslos wird?

Zitat:
Die Bankverbindung geben lassen, und dort auch anrufen und fragen,
ob Sie (die Bankangestellte) auch an die X Mietinteressenten vermieten
würde. (Hintergrund ist, ordentliche Vermögensverhältnisse).


SIE wollen die Bank anrufen und sich nach dem Mieter erkundigen?
Schon mal was von Bankgeheimnis gehört???


Zitat:
Arbeitgeber der Mietinteressenten mitteilen lassen,
dort auch anrufen oder persönlich nachfragen, wie es
weiterhin um den Arbeitsplatz steht, und wie Zuverlässig....!


Na klar, wenn die Stelle des Mietinteressenten schon wackelt, man es
aber dem AN noch nicht sagen will, wird man Ihnen das bestimmt
mitteilen, logo. Und schon mal was davon gehört, dass jemand seinen
Arbeitsplatz auch verlieren kann, obwohl dieser eigentlich auf längere
Jahre gesichert war? (z.b. Diebstahl, Alkohol, Führerscheinentzug...)
Außerdem gibt es in D sowas wie Datenschutz!

Zitat:
Mietvertragszusatzvereinbarungen ausdrücklich und
ordentlich regeln/vereinbaren!


Und was sollen das für Zusatzvereinbarungen sein? Dass er pünktlich Miete zahlt?

Zitat:
Kaution 2 bzw. max. 3 Monatsmieten verlangen wie:
2 Monatskaltmieten wenn der Mietinteressent per Vorlage
eine private Haftpflichtversicherung vorweisen kann;


Das grenzt ja schon an Nötigung!

Zitat:
3 MM wenn keine Haftplichtversicherungspolice vorlegen kann!


Und 5 MM, wenn er keine KFZ-Vollkasko hat...


Zitat:
Jo, vorerst wars dies..


Und ich dachte schon, Ihnen fällt noch mehr ein!


Zitat:
Ich kenne selbst Eigentümer, diese auf eigener Faust
vermietet haben und sich durch die (falsche) überfreundliche
Erscheinung sowie das (falsche) Auftreten der Mietinteressenten
täuschen haben lassen.
Was folgte:
Klaro keine Mietzahlungen mehr,
Mahnungen,
13 Monate Ärger,
großer Mietverlust,
nach 13 Monaten durch Gericht endlich die Wohnung frei,
die heruntergekommene Wohnung renovieren,


Natürlich können Sie Pech haben, aber das war doch bestimmt nicht bei
allen Leuten so, die Sie kennen, oder?

Zitat:
und eine gute Immobilie am richtigen Standort lässt sich auch schon mal vorab der Versteigerung gut verkaufen.


Nur leider selten, wenn man verkaufen muß!

Zitat:
Daher Mr. Werner Callies,
hütte die Zunge, denn solltest du mal zu Immobilienbesitz kommen,
kann es dich genau so treffen.


Ich besitze eine Immobilie.

Zitat:
Sollte es letzteres sein, bist du vielleicht auch ein sogenannter Mietnomade-was ja nicht sein muss-aber eben wegen der Zunahme von "Mietnomaden" ist die Auskunft über den Mieter SEHR WICHTIG.
Wer nicht vorsorgt, braucht in nachhinein nicht jammern.


Ah so, wer also keine Immobilie besitzt, ist ein Mietnomade?
Sorry, Sie sind ein Schwachkopf erster Güte! Sie sollten mal zum Arzt gehen, das sind m.E. erste Anzeichen von Borderline.

Und außerdem: niemand wird als Mietnomade geboren, irgendwann
kann irgendjemand vielleicht seine Miete nicht mehr zahlen, auch wenn
Sie Sich vorher die Finger wund telefonieren.

Zitat:
UND...Wenn du Werner Callies ein ordentlicher Mensch bist, und auch ordentlich deine Miete zahlst, du weist nie welche negativen Zeiten noch im Leben auf dich zukommen. Vielleicht wirst du ja auch "ungeschuldet" keinen Arbeitslohn mehr bekommen, sei es durch Arbeitslosigkeit, o.ä.. und dann musst du gucken....


Ja und? kann das nur einem Angestellten passieren? Oder nur einem
Selbständigen? Oder nur einem Immobilienmieter? Oder nur einem
Eigentümer? Oder, oder, oder?

Im Ernst, Sie kommen mir vor wie ein Bergmensch, der zum ersten
Mal in seinem Leben in die große, große Stadt kommt und erst mal
alles schlecht und schlimm ansieht.

Denken Sie mal daran, negatives denken kann Krank machen!
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dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 578
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2006 7:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, erst einmal verstand ich den Beitrag von "moral" so, dass er Punkte aufgezählt hatte.
Zu den Reaktionen darauf- kein Kommentar

Ein Punkt gefiel mir und dazu möchte ich hinzufügen:

@2 Monatskaltmieten wenn der Mietinteressent per Vorlage
eine private Haftpflichtversicherung vorweisen kann;

Mit dem Mieter sollten sie eine Abtretung für "Haftungsschäden aus dem Mietverhältnis" vereinbaren und diese Abtretung der Gesellschaft auch mitteilen!
Bestätigt ihnen die Gesellschaft diese Abtretung, sind sie schon mal auf der sicheren Seite, sie wird ihnen dann auch (Wenn darum gebeten wird) mitteilen, wenn der Versicherte mit seinen Beiträgen in Verzug ist.

Unter besondere Vereinbarungen sollte stehen:
°"Der/Die Mieter unterwerfen sich, schon heute und unwiederuflich, bei Mietverzug der sofortigen Zwangsvollstreckung"
°"Der/Die Mieter erklären unwiederuflich Rechtsmittelverzicht bei Zahlungsverzug"
°"Der/Die Mieter versichern vor Vertragsabschluss nichts verschwiegen zu haben, was bei Wissen ein Zustandekommen des Vertrages verhindert hätte"
UND
"Sollte eine oder mehrere Bestimmungen aus diesem Vertrag rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht den übrigen Vertrag und die unwirksame Passage wird durch eine Rechtsgültige ersetzt."

_________________
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LagoPlaya
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.05.2006
Beiträge: 40
Wohnort: Hümmerich

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2006 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Bestätigt ihnen die Gesellschaft diese Abtretung, sind sie schon mal auf der sicheren Seite, sie wird ihnen dann auch (Wenn darum gebeten wird) mitteilen, wenn der Versicherte mit seinen Beiträgen in Verzug ist.

Da wär ich aber neugiereig, welche Haftpflichtversicherer das mit sich machen lassen. Und was nützt die Mitteilung, wenn der Mieter mit seinen Beiträgen in Verzug ist - mal abgesehen davon, dass die Versicherung die Verpflichtung wahrscheinlich eh nicht übernimmt, über laufende Beiträge zu informieren ? Wollen Sie ihn dann verklagen oder das Mietverhältnis kündigen ?
Zitat:

Unter besondere Vereinbarungen sollte stehen:
Der/Die Mieter unterwerfen sich, schon heute und unwiederuflich, bei Mietverzug der sofortigen Zwangsvollstreckung
Es heisst unwiderruflich - aber dann können Sie den Mietvertrag am besten bei einem Notar beurkunden lassen..
Zitat:

Der/Die Mieter erklären unwiederuflich Rechtsmittelverzicht bei Zahlungsverzug

Das würde ich als Mieter ganz bestimmt unterschreiben ! Nicht nur weil es immer noch unwiderruflich heisst !
Zitat:

Der/Die Mieter versichern vor Vertragsabschluss nichts verschwiegen zu haben, was bei Wissen ein Zustandekommen des Vertrages verhindert hätte"

Das braucht man nun wirklich nicht explizit in einen Mietvertrag
aufzunehmen. Mal von einschlägiger Rechtsprechung bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten abgesehen ist das auch wirklich "hohl", wenn
das in einem Vertrag steht - weil wenn Sie davon Wind bekommen,
dass der Mieter Sie ausgetrickst hat, dann nützt Ihnen der Vertrag nur noch wenig.

Kurz und gut - schauen Sie sich den Mieter am besten vorher mal persönlich an und setzen Sie auf Ihre Menschenkenntnis. Nehmen Sie Mietbürgschaft oder besser Kaution für 2 MM, lassen Sie sich wenigstens eine Schufa-Eigenauskunft und einen Gehaltsnachweis sowie den Personalausweis zeigen. Dann soll es wohl gut sein. Ach übrigens: Vereinbaren Sie mit Ihrem Mieter auch die Form der Nebenkostenabrechnungen ! Das kann ein ganz böser Fallstrick werden bei Eigentumswohnungsanlagen !!!!

Gruß
LagoPlaya
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dls-24
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 578
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.Mai 2006 7:38    Titel: Antworten mit Zitat

LagoPlaya,
wenn sie sich darauf konzentrieren, meine Tipfehler aufzuzeigen, zeugt das von Kleinkarrierthreit! Jeder der lesen kann, versteht mein geschriebenes, auch mit einem winzekleinen Tipfehler.
Dazu sei erklärt, dass ich gezwungenermaßen mit "nur" einer Hand tippe, weil ich seit über 20 Jahren nur eine habe.
Da ich schließlich mit dem Kopf arbeite, reicht auch diese eine Hand.
Jetzt alle Klarheiten beseitigt?

Seien sie thematisch sachlich und nicht kleinkarriert
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LagoPlaya
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Anmeldungsdatum: 11.05.2006
Beiträge: 40
Wohnort: Hümmerich

BeitragVerfasst am: 17.Mai 2006 8:17    Titel: Antworten mit Zitat

dls-24 hat folgendes geschrieben::
LagoPlaya,
wenn sie sich darauf konzentrieren, meine Tipfehler aufzuzeigen, zeugt das von Kleinkarrierthreit! Jeder der lesen kann, versteht mein geschriebenes, auch mit einem winzekleinen Tipfehler.

Sehr geehrter Herr Zöchling,
wenn Sie sich für einen angeblichen Tipfehler auf diese Weise rechtfertigen müssen, dann frage ich mich, wer hier kleinkariert ist. Schließlich haben auch Sie mit Ihrem letzten Beitrag keinen Bezug auf das eigentliche Thema genommen, oder ?
Mit besten Grüßen
LagoPlaya
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kupconsulting
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Anmeldungsdatum: 24.02.2006
Beiträge: 92
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2006 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrte User,

zu dem Thema Mietausfall und Mietnomadie kann ich Ihnen sagen, es gibt eine Möglichkeit sich davor abzusichern. Damit Sie Ihre Immobilie vor Mietausfall schützen können, würde ich Ihnen gerne mal die Agentur xxxxx ans Herz legen.

Dort werden Sie vor Mietausfall u. Mietvandalismus abgesichert.
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simniflo
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.11.2002
Beiträge: 111

BeitragVerfasst am: 9.Dez 2006 7:34    Titel: Antworten mit Zitat

kupconsulting hat folgendes geschrieben::
Sehr geehrte User,

zu dem Thema Mietausfall und Mietnomadie kann ich Ihnen sagen, es gibt eine Möglichkeit sich davor abzusichern. Damit Sie Ihre Immobilie vor Mietausfall schützen können, würde ich Ihnen gerne mal die Agentur xxxxx ans Herz legen.

Dort werden Sie vor Mietausfall u. Mietvandalismus abgesichert.


Sie meinen hier bestimmt die " Mietausfall Versicherung " ?

Ich finde , als Vermieter sollte man schon eine solche abschliessen , nur : inwiefern deckt die o.g. Versicherung die evtl. entstandene Schäden durch Mietausfälle ?

Was die Vermieter Anfrage betrifft : ich würde ( als Mieter ) kein Mietvertrag unterschreiben , wo ich dem Vermieter ein Recht gewähre , sich bei meinem Arbeitgeber über mich zu erkundigen !

Er soll Schufa abfragen , er soll die Nachbarn , der vorherigen Vermieter fragen , das Finanzamt u.s.w. , mein Arbeitsplatz würde ich aber nicht durch eine alberne Anfrage aufs Spiel setzen ( so viel Verständnis ich auch für den Vermieter habe ) !

Nennen Sie mir bitte hier ein Arbeitgeber , der auf solche " Anfragen " nicht allergisch reagiert ( von Datenschutz ganz zu schweigen ) und danach seinem Mitarbeiter evtl. das Leben schwer macht !
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kupconsulting
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Anmeldungsdatum: 24.02.2006
Beiträge: 92
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 9.Dez 2006 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Um es auf dem Punkt zu bringen, wir sind keine Versicherungskonzern.

Wir sichern jeden Vermieter nicht nur vor Mietausfällen ab, sondern auch vor Vandalismusschäden und Gerichtskosten bis hin zur Zwangsräumung. In der kommenden Woche werde ich einen Artikel darüber veröffentlichen.

Sie können uns auch unter http://www.mietfactoring-krefeld.de erreichen
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kupconsulting
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Anmeldungsdatum: 24.02.2006
Beiträge: 92
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 12.Feb 2007 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Noch mal zu meinem oben genannten Beitrag... Informationen können Sie auf http://www.mietfactoring-krefeld.de abfragen.
_________________
Geld ohne Kredit

Die Moderne Unternehmensfinanzierung durch Factoring
Web: www.mmfteam.de / Mail: info@mmfteam.de
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