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Et GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 28.02.2003 Beiträge: 459 Wohnort: Bad Homburg
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Verfasst am: 23.Jun 2005 16:49 Titel: Ein ganz legaler Immobilienbetrug |
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Wohnungseigentümer werden von "Abzockern" ruiniert - sogar mit Hilfe der Gerichte.
Viele schimpfen, daß etwas gegen solche Machenschaften und gegen Gesetzeslücken geschehen muß. Die Gerichtsverfahren beeinflussen aber kann keiner: Richter sind nur ans Gesetz gebunden, auch ans Wohneigentumsgesetz.
Es ist nicht wichtig, ob in dieser Geschichte ein Betrüger vorkommt. Ihm wird hier nichts vorgeworfen. Höchstens, daß er sich im
deutschen Recht gut genug auskennt, um Menschen legal in den Ruin zu treiben. Auf der Anklagebank sitzt eher das Wohneigentumsgesetz (WEG). Das zwingt deutsche Richter, dieses Treiben zu unterstützen. Dazu reichen die Wohnungseigentümer-Mehrheit und ein furioses Tempo-Spiel......."...
weiterlesen
http://www.welt.de/data/2005/06/23/735581.html
Fordern Sie den Bundesminister für Justiz auf diese Ungerechtigkeit zu unterbinden: [E-Mail anzeigen] |
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Orkus Specialist
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 51 Wohnort: London
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Verfasst am: 29.Aug 2006 17:02 Titel: |
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| Interresanter Artikel, das der so lange unkommentiert blieb wudert mich. Aber beim WEG recht gibts es auch noch viele andere Fallstricke, speziell bei Erwerben aus Zangsversteigerungen. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1405 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 30.Aug 2006 14:10 Titel: Nun ja |
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| wobei so was in der täglichen Praxuis aber wirklich extremst selten vorkommt...... |
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Orkus Specialist
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 51 Wohnort: London
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Verfasst am: 30.Aug 2006 15:45 Titel: |
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| Der konkrete Fall wohl schon, aber wie gesagt, da gibt es noch viele Fallstricke im WEG-Recht |
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digifox Newbie
Anmeldungsdatum: 02.10.2003 Beiträge: 21
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Verfasst am: 6.Sep 2006 7:52 Titel: |
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Hallo Orkus,
auf was sollte man besonders in Zwangsversteigerungen achten?
Ich wollte bei einer solche Aktion evtl. demnächst ein kleines Grundstück mit Haus erwerben. |
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Orkus Specialist
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 51 Wohnort: London
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Verfasst am: 6.Sep 2006 10:43 Titel: |
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Hallo digifox,
das WEG gilt für Objekte die in Eigentumswohnungen bzw. Teileigentum aufgeteilt sind. Da hier zahlreiche Festlegungen im Gesetzt und in der Teilungserklärung gemacht sind, liegt eine Gefahr darin, dass man oft gewissen Zwängen unterliegt, die einem als Laie vieleicht augenscheinlich gar nicht bekannt sind, da sie sich aus dem Gesetzt bzw. der Teilungserklärung ergeben und man da gar nicht nachgeschaut hat. Wenn Du ein Grundstück mit Haus ersteigern willst ist der ganze WEG-Mist für Dich absolut irreleavant. Aber auch hier ist höchste Vorsicht geboten. Man sollte das zu ersteigernde Häuschen vorher genau inspizieren ( am Besten zusammen mit einem Fachmann) um nacher keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Oft will das der Eigetümer aber gar nicht. Du kannst Dich vorher auch nochmal beim Amtsgericht bei den Rechtspflegern schlau machen. Hier alle Eventualitäten aufzuführen würde etwas weit führen. Aber auf jeden Fall solltest Du Dir vorher fachkundigen Rat einholen. Aber mit WEg hat das wie gesagt nichts zu tun. |
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