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Schimmelreiter Newbie
Anmeldungsdatum: 13.02.2002 Beiträge: 10
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Verfasst am: 8.März 2002 1:47 Titel: |
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Wie erwähnt fallen beim Erwerb einer Immobilie 3,5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis an.
Wem der andere Tipp zu schwierig oder zu umständlich war, hier für alle einer:
Auf mitverkauftes Inventar muß keine Grunderwerbsteuer entrichtet werden.
Lassen Sie beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung das Inventar mit Angabe des Wertes im notariellen Kaufvertrag separat ausweisen.
Dazu gehören z.B.: Einbauküche, Kamin- bzw. Kachelöfen, Heizöl, Gartenhaus, bei Wohnungen auch die anteiligen Rücklagen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Schimmelreiter am 2002-03-07 19:54 ] |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 16.Feb 2003 22:25 Titel: Ganz wichtig bei Kauf einer ETW |
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lassen Sie sich unbedingt vom Verwalter der Wohnanlage eine schriftlkiche Bestätigung über den Stand der Rücklagen geben, die mit der Eigentumswohnung mitverkauft werden und nehmen dieses Schreiben mit zum Notar. darin sollte auch der anteilige Wert der Rücklage für diese Wohnung (meistens nach den Miteigentumsanteilen anteilig) aufgeführt sein. Dieser Betrag ist dann von der Grunderwerbsteuer befreit. Wichtig:; Dieses Schreiben des Verwalters aufheben,. falls das Finanzamt zweifel hat.
Genauso wichtig wäre, daß wenn In ventar mitverkauft wird, hiervon eine Liste zu erstellen oder die Dinge zu fotografieren, denn auch hier schauen die Finanzamter manchmal nach, ob nicht einfach Gruinderwerbsteuer gespart werden soll.
Warnen muß ich vor einer sogenannten "Unterverbriefung" des Kaufpreises, wobei eine gewisse Kaufpreissumme gar nicht im Notarvertrag auftaucht und bar abgewickelt wird. Auf diese bar abgewickelte Summe kann die Krake Finanzamt natürlich keine Steuer erheben. Aber Vorsicht! Hier lauern verschiedene Gefahren! _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 17.Feb 2003 7:57 Titel: Gefahren? |
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Was für Gefahren lauern denn da, wenn ich ein
offizielles 'Schnäppchen' kaufe?
Muss ich jetzt dem Finanzamt auch noch nach-
weisen, dass der Verkäufer 'ein bisschen blöde'
war, schlechte Berater oder akkute Geldnot hatte?
Wie ich Deutschland kenne, natürlich? Oder doch
nicht? |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 17.Feb 2003 21:06 Titel: Na ja, das gibt es einen mir selbst bekannten Fall |
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die hatten sich auf eine ordentliche Unterverbriefung geeinigt, das Geld wechselte bar den Besitzer. Dem Finanzamt kam der kaufpreis doch recht niedrig vor, zumal es sich um eine gehobene Wohnanlage handelt. Und Vergleichsmöglichkeiten haben die Jungs und Mädels vom Finanzamt, denn von den 100 Wohnungen in diesem Hause werden jährlich 4/5 verkauft. Also kam ne Anfrage des Finanzamtes bei dem Käufer ein,
beweise uns aml Deine Finanzierung etc ,die wollten seine Kontoauszüge, der brachte sie auch noch hin, uups- da war ja eine Barauszahlung auf dem Konto über 50.000 DM"! Ja , wofür wohl? Langes hin und her, die haben dem kräftig eingeheizt!
Der hat sich natürlich auch selten doof angestellt, aber ich warne alle : Holzauge sei wachsam! Das Finanzamt hat dermaßen viele Querverweise in allen Akten und wirklich gigantische Möglichkeiten, die dramatisch unterschätzt werden! _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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